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   OLG Hamm, 14.02.2017 - III-4 RVs 7/17   

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https://dejure.org/2017,8420
OLG Hamm, 14.02.2017 - III-4 RVs 7/17 (https://dejure.org/2017,8420)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2017 - III-4 RVs 7/17 (https://dejure.org/2017,8420)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - III-4 RVs 7/17 (https://dejure.org/2017,8420)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Vortäuschen einer Straftat, erforderliche Feststellungen, Ermittlungsmehraufwand

  • Burhoff online

    Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen; Vortäuschen einer Straftat, erforderliche Feststellungen, Ermittlungsmehraufwand

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen; Vortäuschen einer Straftat, erforderliche Feststellungen, Ermittlungsmehraufwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bussgeldsiegen.de

    Vortäuschen einer Straftat - Wann liegt eine solche vor?

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen; Vortäuschen einer Straftat; erforderliche Feststellungen; Ermittlungsmehraufwand

  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat erfordert Feststellungen zu dem hierdurch entstandenen Ermittlungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Notrufmissbrauch und Vortäuschen einer Straftat

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - 44 Ds 125/16
  • OLG Hamm, 14.02.2017 - III-4 RVs 7/17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85

    Mißbräuchliches Wählen der Notrufnummer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2017 - 4 RVs 7/17
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass der Tatbestand des § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur überflüssige Einsätze von Helfern verhindern soll, die während dieser Zeit für tatsächlich notwendige Hilfsdienste nicht zur Verfügung stehen, sondern auch bezweckt, dass die Funktionsfähigkeit der Notrufzentrale gesichert bleibt und nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.1986, 3 StR 164/85 - juris).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2017 - 4 RVs 7/17
    Geschütztes Rechtsgut des § 145d Abs. 1 Nr. 1 StGB ist die Strafrechtspflege, die vor unnützer Inanspruchnahme ihres Apparats und der damit verbundenen Schwächung der Verfolgungsintensität geschützt werden soll (vgl. BGH, NStZ 2015, 514; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 145d Rn. 2; Ruß, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 145d Rn. 1).
  • OLG Hamm, 19.03.2002 - 4 Ss 1000/01

    Urteilsformel, Urteilsgründe, Widerspruch, Aufhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2017 - 4 RVs 7/17
    Dies begründet eine Verletzung des sachlichen Rechts im Sinne von § 337 StPO (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2002, 4 Ss 1000/01 m.w.N. - juris).
  • OLG Hamm, 25.09.2017 - 1 RVs 78/17

    Anforderungen an die Begründung des Rechtsfolgenausspruchs bei Aburteilung einer

    Unter Berücksichtigung dieser Feststellung zu weitgehend gleichgelagerten und sämtlich innerhalb des vorliegend verfahrensgegenständlichen Tatzeitraums begangenen Taten des nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen seit Jahrzehnten übermäßig Alkohol konsumierenden Angeklagten lag die Möglichkeit einer bei ihm erheblich verminderten Schuldfähigkeit auch bei den vorliegend erstmals abgeurteilten Diebstahlstaten, die mit einer Ausnahme sämtlich auf die Beschaffung von Alkohol gerichtet waren, derart nahe, dass sich das Landgericht mit dieser Frage sowie mit einer daraus möglicherweise resultierenden Strafmilderung gemäß § 49 StGB näher hätte auseinander setzen müssen (allg. vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.02.2017 - III-4 RVs 7/17 -, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 21 Rn. 27 m.w.N.).
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