Rechtsprechung
LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unfallersatztarif
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StVG 97
Unfallersatztarif - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Ersatzfähigkeit von verkehrsunfallbedingten tariflichen Mietwagenkosten; Rechtsprechungsgrundsätze zum Unfallersatztarif; Voraussetzungen für die Ersatzfähigkeit eines ungerechtfertigt überhöhten Unfallersatztarifs; Berechnung des erforderlichen ...
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Unfall: Mietwagen nur zu günstigem Tarif
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Augen auf bei der Fahrzeugmiete nach einem Verkehrsunfall - Unfallersatztarife werden nicht vollständig erstattet
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 16.08.2005 - 127 C 3801/06
- LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Papierfundstellen
- NZV 2008, 93
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Ein Unfallersatztarif ist nur insoweit ein erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung gem. § 249 Abs. 2 BGB, als die Besonderheiten dieses Tarifs einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (vgl. BGH NJW 2005, 1933).Einen ungerechtfertigt überhöhten Unfallersatztarif kann der Geschädigte nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie den gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (vgl. BGH NJW 2005, 1933 f.).
(vgl. BGH NJW 2005, S. 1933 f.).
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 06.03.2007 entschieden, dass die Frage, ob der Geschädigte in Fällen der Inanspruchnahme eines Mietwagens nach einem Verkehrsunfall zum Einsatz seiner Kreditkarte oder zu einer sonstigen Art der Vorleistung verpflichtet ist, nicht generell verneint werden kann, es vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall, insbesondere darauf ankommt, ob dem Geschädigten der Einsatz einer Kreditkarte oder die Stellung einer Kaution möglich und zumutbar ist (BGHZ 163, 19,26).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Insoweit besteht Einigkeit in der Rechtsprechung und Literatur, dass es sich bei dem Normaltarif, also einem Tarif für Selbstzahler, der unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet wird (vgl. BGH, NJW 2005, 1041, 1042), um den Mindestbetrag der zu ersetzenden Mietwagenkosten handelt.Unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug ebenfalls voll- oder teilkaskoversichert war, besteht jedenfalls grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse der Kunden, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH NJW 2005, 1041).
- OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Die Kammer weiß aus zahlreichen Verfahren, in denen die Mietwagenunternehmen ihre Tarife und ihren Aufwand allgemein dargelegt haben, dass die Kosten eines sog. Unfallersatztarifs in der Regel höher sind als die Leistungen in einem sog. Normaltarif (vgl. BGH NJW 2005, 51, 53; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, 19 U 181/06).Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 02.03.2007 (a.a.O.) weiter ausgeführt, dass ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen wegen vermehrter Beratungs- und Serviceleistungen, erhöhten Verwaltungsaufwands und Zinsverlusten aufgrund von längeren Zahlungsfristen selbst aus Sicht der Versicherungswirtschaft gerechtfertigt und geboten ist.
- OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99
Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten; …
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Da der Kläger ausweislich der Rechnung einen Mietwagen angemietet hat, der der gleichen Gruppe angehört wie sein Unfallwagens, war eine Eigenersparnis in Abzug zu bringen, die die Kammer mit 10 % bewertet (vgl. Palandt - Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 249 Rn. 32 mit Hinweis auf OLG Hamm, VersR 2001, 206). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Die Kammer weiß aus zahlreichen Verfahren, in denen die Mietwagenunternehmen ihre Tarife und ihren Aufwand allgemein dargelegt haben, dass die Kosten eines sog. Unfallersatztarifs in der Regel höher sind als die Leistungen in einem sog. Normaltarif (vgl. BGH NJW 2005, 51, 53; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, 19 U 181/06). - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Zur Ermittlung dieser Kosten stellt der sog. gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke - Automietpreisspiegel 2003 für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar (vgl. BGH NJW 2006, 2693 ff.;… OLG Köln, a.a.O.). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei …
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Dies wird weitgehend von Art und Ausmaß der Beschädigung des Fahrzeugs sowie von den Umständen abhängen, in denen der Geschädigte durch den Schaden betroffen wird, insbesondere von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, wobei es ihm grundsätzlich zuzumuten ist, die im Zusammenhang mit der Instandsetzung anfallenden Kosten ohne Rückgriff auf einen Bankkredit aus eigenen Mitteln vorzustrecken, wenn dies ohne besondere Einschränkung der gewohnten Lebensführung möglich ist (vgl. BGHZ 61, 346, 350; BGH NJW 2007, 1676). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Der Bundesgerichtshof hat zuletzt in seinem Urteil vom 30.01.2007 (BGH NJW 2007, 1124 m.w.N.) nochmals entschieden, dass es nicht erforderlich ist, dass der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter für die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines "Unfallersatztarifs" die Kalkulation des konkreten Unternehmens in jedem Fall nachvollzieht. - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06
Dies wird weitgehend von Art und Ausmaß der Beschädigung des Fahrzeugs sowie von den Umständen abhängen, in denen der Geschädigte durch den Schaden betroffen wird, insbesondere von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, wobei es ihm grundsätzlich zuzumuten ist, die im Zusammenhang mit der Instandsetzung anfallenden Kosten ohne Rückgriff auf einen Bankkredit aus eigenen Mitteln vorzustrecken, wenn dies ohne besondere Einschränkung der gewohnten Lebensführung möglich ist (vgl. BGHZ 61, 346, 350; BGH NJW 2007, 1676).
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Nachdem zum Zeitpunkt dieser Empfehlung noch eine Ersparnis von 15-20 % der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373), wird heute selbst dann, wenn ein gleichwertiges Fahrzeug angemietet wird, nur noch teilweise eine Ersparnis von 10 % der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2001, 206, 208 …und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris Rn. 20; OLG Jena, OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund, NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5 % angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 315; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208; OLG Köln, SP 2007, 13, 16). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Nachdem früher eine Ersparnis von 15-20% der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373; OLG Celle, SP 2001, 204), wird heute teilweise eine Ersparnis von 10% der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm VersR 2001, 206, 208 …und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07 - juris Rn. 20; OLG Jena, OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5% angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart NZV 1994, 313, 315; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1523, 1524 f.; OLG Nürnberg VersR 2001, 208; OLG Köln SP 2007, 13, 16). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten
Nachdem früher eine Ersparnis von 15-20% der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373), wird heute teilweise eine Ersparnis von 10% der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm VersR 2001, 206, 208 …und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07 - juris Rn. 20; OLG Jena OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5% angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart NZV 1994, 313, 315; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1523, 1524 f.; OLG Nürnberg VersR 2001, 208; OLG Köln SP 2007, 13, 16).
- OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage …
Dem Landgericht (und zwischenzeitlich auch weiteren Landgerichten, vgl. etwa LG Dortmund, LG Chemnitz, NZV 2008, 93, 96) ist zwar insoweit beizustimmen, dass sich zwischen dem Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 und demjenigen von 2006 eine Preissteigerung ergibt, die so erheblich ist, dass dies darauf hindeuten könnte, dass dafür nicht allein Marktgegebenheiten dafür verantwortlich sind. - OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten …
Nachdem früher eine Ersparnis von 15-20% der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373), wird heute teilweise eine Ersparnis von 10% der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm VersR 2001, 206, 208 …und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07 - juris Rn. 20; OLG Jena OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5% angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart NZV 1994, 313, 315; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1523, 1524 f.; OLG Nürnberg VersR 2001, 208; OLG Köln SP 2007, 13, 16). - AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08
Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag
Auch der Bundesgerichtshof geht neuerdings davon aus, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann (…BGH, Urt. v. 4.7.2006 - VI ZR 237/05, NJW 2006, 2693;… BGH, Urt. v. 9.5.2006 - VI ZR 117/05, NJW 2006, 2106, 2107; BGH, NJW 2007, 2916 f.; BGH, NJW 2007, 3782 f.; ebenso LG Dortmund, ZfS 2007, 565 ff.; LG Bonn, VersR 2006, 90; LG Mannheim, Schaden-Praxis 2005, 381;… LG Karlsruhe, Urt. v. 24.5.2006 - 1 S 195/04; AG Köln, Schaden-Praxis 2005, 343; AG Forchheim, Schaden-Praxis 2008, 15 ff.;… dagegen auf den Mindestpreis abstellend LG Karlsruhe, Urt. v. 24.5.2006 - 1 S 195/04;… a.A. AG Bad Schwartau, Urt. v. 21.1.2008 - 7 C 909/07 [auf die Internettarife des jeweiligen Anbieters abstellend]).Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum zum Teil die Auffassung vertreten wird, dass die Schwacke-Liste 2006 keine geeignete Schätzgrundlage darstelle (so LG Erfurt, Urt. v. 23.8.2007 - 1 S 102/07; LG Chemnitz Urt. v. 5.1.2007 - 6 S 605/05, DAR 2007, 336, 338; LG Dortmund, ZfS 2007, 565 ff. [aber Aufschlag von 2 % jährlich auf den Normaltarif nach Schwacke 2003]; Reitenspiess , DAR 2007, 345, 347; Richter , VersR 2007, 620, 621 ff.; Heß/Buller , NJW-Spezial 2007, 255 f.; Buller , NJW-Spezial 2008, 169; and.
- AG Wesel, 27.03.2008 - 5 C 417/07
Der Geschädigte darf sich nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich …
Auf die vom Autohaus U als Normaltarif abgerechneten Mietkosten für eine Woche und einen Tag in Höhe von 531, 51 EUR und 75, 93 EUR muss sich der Kläger im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte Eigenaufwendungen für die Dauer der Mietzeit anrechnen lassen, die mit 10% der Mietkosten angesetzt werden können (LG E, Urteil vom 14.06.2007, 4 S 129/06, = NZV 2008, 93, 95).Die abgerechneten Versicherungskosten von 131, 09 EUR und 18, 73 EUR sind gesondert erstattungsfähig und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug des Klägers versichert war (LG E, Urteil vom 14.06.2007, 4 S 129/06, = NZV 2008, 93ff.).
- LG Stuttgart, 08.07.2014 - 26 O 33/14 und 7-12 - ein Mietwagen derselben Fahrzeugklasse angemietet wurde, ist eine Anrelchnung ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 10% des Mietwagenpreises im Wege des Vorteilsausgleichs angemessen (BGH vom Ct2.02.:2010, Vl ZR 139/08, NJW 201Q, 1445; OLG Hamm, VersR 2001, 2108;… Lrlrt' v' 21' 4 2008, 6 U 188107 Rn. 20; LG Dortmund, NZV 2008, 93;… Pal', 73' Aufl' 2014, S 249 Rn. 36), In den übrigen Fällen (Fälle 2, 5 und 6), in denen eine Anmietung einer niedrigeren Fahrzeuggruppe erfolgt ist, ist dem Grundsatz cler Vorteils- - zL- ausgleichung ausreichend Rechnung getragen.
- LG Dortmund, 03.07.2008 - 4 S 29/08
Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
Die Kammer nimmt insoweit Bezug auf ihre Grundsatzentscheidungen vom 14.06.2007 in den Verfahren 4 S 165/06, 4 S 16/06 und 4 S 129/06, veröffentlicht in der Rechtssprechungsdatenbank unter www.justiz.nrw.de. - LG Siegen, 01.08.2011 - 3 S 46/10
Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Verpflichtung des …
Da die Geschädigte einen Mietwagen angemietet hat, der der gleichen Gruppe angehört wie der Unfallwagen, ist eine Eigenersparnis in Abzug zu bringen, die die Kammer mit 10 % bewertet (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Auflage, 2010, § 249 Rn 36, 0LG Hamm, VersR 2001, 206, Urteil vom 19.02.2010, 9 U 147/09, zitiert nach juris Rn 33, LG Dortmund, Urteil vom 14.06.2007, 4 S 129/06, NZV 2008, 93, zitiert nach juris Rn 46). - LG Dortmund, 29.05.2008 - 4 S 169/07
Unfallersatztarif - Schwacke - Automietpreisspiegel 2006
- AG Siegen, 28.04.2010 - 14 C 2022/09
Mietwagenanmietung - Eilsituation
- LG Bochum, 21.07.2009 - 9 S 32/09
Anwendung des Marktspiegels des Fraunhofer-Instituts zur Ermittlungs des …
- LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
- LG Dortmund, 12.06.2008 - 4 S 26/08
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- AG Krefeld, 09.05.2008 - 7 C 438/07
Ersatz von Mietwagenkosten des Geschädigten durch den Schädiger bzw. …
- LG Bochum, 02.12.2013 - 9 S 145/13
Berücksichtigung des Marktpreisspiegels des Fraunhofer-Institutes bei der …
- AG Bochum, 16.07.2013 - 63 C 472/12
Mietwagenkosten
- LG Krefeld, 10.01.2012 - 3 S 28/11
- LG Lübeck, 30.01.2015 - 1 S 82/14
- AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
Erhebung des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahr 2010 kann zur Ermittlung des …
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2009 - 24 S 186/08
- LG Bielefeld, 02.01.2008 - 22 S 228/07
- LG Dortmund, 12.06.2008 - 6 S 28/08
- AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08
- AG Geilenkirchen, 31.03.2010 - 10 C 431/09
- LG Dortmund, 01.07.2009 - 427 O 3329/09
- AG Dortmund, 26.07.2007 - 427 C 4472/07
- AG Dortmund, 18.11.2009 - 420 C 7961/09
- AG Dortmund, 12.09.2007 - 417 C 5264/07