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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17   

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VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17 (https://dejure.org/2017,28109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2017 - 4 S 1433/17 (https://dejure.org/2017,28109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 4 S 1433/17 (https://dejure.org/2017,28109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzen der Verbeamtung auf Lebenszeit als Kanzler einer Hochschule in der Regel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbeamtung auf Lebenszeit als Kanzler einer Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter auf Zeit; Ernennung; Kanzler; Vorwegnahme der Hauptsache; Wahlerfordernis

  • rechtsportal.de

    Durchsetzen der Verbeamtung auf Lebenszeit als Kanzler einer Hochschule in der Regel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Bildet damit der Akt der Wahl auch des Kanzlers die eigentliche Auswahlentscheidung, gebietet das Wahlelement eine Modifikation der zu Art. 33 Abs. 2 GG bestehenden formellen und materiellen Anforderungen, die mit Blick auf exekutivische Auswahlverfahren abgeleitet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, Juris).

    Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis - auch unter Beachtung von Art. 19 Abs. 4 GG - keiner Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Der Verweis des Antragstellers auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2016 - 2 C 1/15 - zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung in § 67 Abs. 2 Satz 3 Hs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes gebiete keine andere Bewertung.

    Zudem sei anzumerken (Schreiben vom 22.06.2017), das Erstgericht habe - wie der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2016 (- 2 C 1/15 -, Juris Rn. 38 und 39) zeige - verkannt, dass der den dortigen Klägern zugebilligte Umwandlungsanspruch mangels Zulässigkeit einer rückwirkenden Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (§ 8 Abs. 4 BeamtStG) ein noch bestehendes Beamtenverhältnis voraussetze (§ 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BeamtStG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17

    Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Kanzler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Dies gilt aber unabhängig davon, ob er sein innegehabtes Amt, das er fortzuführen begehrt, noch wahrnimmt (vgl. zu dieser Erwägung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2017 - OVG 4 S 2.17 -, Juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Solchen" die Hauptsache vorwegnehmenden Anträgen kann im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nach allgemeinen Grundsätzen nur ausnahmsweise stattgegeben werden" wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare" nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (st. Rspr" vgl. nur BVerwG" Beschluss vom 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, Juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch richtet sich nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands, kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (st. Rspr. BVerwG, Urteil vom 26.10.1967 - II C 22.65 - Urteil vom 12.06.1979 - 2 C 19.75 - Beschluss vom 05.02.1998 - 2 B 56.97 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75

    Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch richtet sich nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands, kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (st. Rspr. BVerwG, Urteil vom 26.10.1967 - II C 22.65 - Urteil vom 12.06.1979 - 2 C 19.75 - Beschluss vom 05.02.1998 - 2 B 56.97 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch richtet sich nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands, kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (st. Rspr. BVerwG, Urteil vom 26.10.1967 - II C 22.65 - Urteil vom 12.06.1979 - 2 C 19.75 - Beschluss vom 05.02.1998 - 2 B 56.97 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Diese besteht nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes und wird durch die speziellen Vorschriften des Beamtenrechts bestimmt und begrenzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.09.2008 - 2 B 117.07 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2006 - 5 ME 254/06

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der erneuten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Noch fernliegender ist es daher, dass ein Gericht die Antragsgegnerin unter Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren zu genau dieser, der Behörde nicht gestatten Handlung verpflichtet, vorliegend der Ernennung des Antragstellers auf der Grundlage eines (nach Ansicht des Antragstellers) für verfassungswidrig gehaltenen § 17 Abs. 2 LHG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2006 - 5 ME 254/06 -, Juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17
    Schließlich gibt es keinen Anspruch des Antragstellers auf Beibehaltung seines funktionsgebundenen Amtes als Kanzler (BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 -, Juris Ls.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15

    Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und

  • VG Würzburg, 25.09.2014 - W 1 E 14.718

    Professorin; Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in Beamtenverhältnis auf

  • VG München, 22.05.2014 - M 17 K 13.473

    Professor auf Zeit; Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag; Wiederaufleben des

  • VG Saarlouis, 06.11.2012 - 2 K 303/11

    Rechtsfolgen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit; Umwandlung in ein

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • VG Hannover, 01.06.2010 - 13 A 4245/09

    Anspruch auf eine Beförderung zur Direktorstellvertreterin

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 71.08

    Altersgrenze; Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit;

  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Diese Zuordnung, zusammen mit dem Ausschluss der allgemeinen laufbahnrechtlichen Regelungen (§ 67 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 BbgHG), lässt die mit der Kategorie des funktionsgebundenen Amtes beschriebene enge Verbindung zwischen Amt im funktionellen und im statusrechtlichen Sinne erkennen (vgl. BVerfGE 70, 251 ; BVerwGE 109, 292 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 S 1433/17 -, juris, Rn. 20).

    c) Einwände in der obergerichtlichen Rechtsprechung hiergegen unter Hinweis darauf, die Bewerbungsentscheidung des betroffenen Kanzlers für das laufbahnunabhängige, singuläre Funktionsamt sei freiwillig getroffen worden und die Verbeamtung auf Zeit mithin nur unmittelbare Folge der persönlichen und eigenverantwortlichen Entscheidung über den Fortgang seines beruflichen Lebenswegs, greifen nicht durch (vgl. kritisch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 S 1433/17 -, juris, Rn. 18 ff.; ähnlich schon OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2014 - 4 B 31.11 -, juris, Rn. 38 ff.).

    Gerade aus der verantwortlichen und grundsätzlich wissenschaftsrelevanten Einbindung des Kanzlers beziehungsweise hauptamtlichen Rektoratsmitglieds für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung in die Leitungsebene der Hochschule folgt die Notwendigkeit von Wahl und Abwahl durch die repräsentativen Wahlorgane (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 2016 - 1 VB 16/15 -, juris, Rn. 93 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 S 1433/17 -, juris, Rn. 14).

  • VG Sigmaringen, 01.08.2017 - 2 K 463/17

    Stellung des Hochschulkanzlers nach baden-württembergischem Hochschulrecht

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 19.7.2017, 4 S 1433/17, zurück.

    Dem Gericht liegen die Behörden- und Personalakten des WM und der Beigeladenen, sowie die Gerichtsverfahrensakten des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zum Eilverfahren vor; bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf deren Inhalt, auf die Ausführungen der Beteiligten in ihren Schriftsätzen und auf die Ausführungen in der Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19.7.2017, 4 S 1433/17, verwiesen.

    Ansprüche aus Art. 33 Abs. 2 und 4 GG scheiden ebenso wie ein Anspruch aus Art. 33 Abs. 5 GG erkennbar aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.7.2017 - 4 S 1433/17 -, m.w.N.).

    Die starke Stellung des Hochschulkanzlers im baden-württembergischen Hochschulrecht und der Umstand, dass das Hochschulrecht seine Wahl, seine Wiederwahl und seine Abwahl vorsehen, stellen einen zwingenden sachlichen Grund für eine Ausnahme von dem nach Art. 33 Abs. 5 GG ansonsten zu beachtenden Lebenszeitprinzip dar (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.6.2017 - 4 S 1433/17 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2021 - 9 S 3423/20

    Humanmedizin - Anerkennung der Durchschnittsverlaufsnote des klinischen

    Er ermöglicht deshalb keinen Ausgleich für Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln verursacht worden sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, BVerwGE 112, 308; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.2017 - 4 S 1433/17 -, juris; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 30 Rn. 13: "Wiederherstellungs-, kein allgemeiner Wiedergutmachungsanspruch").
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