Rechtsprechung
LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- webshoprecht.de
Werbung in einer noreply-E-Mail in Form einer automatisierten Eingangsbestätigung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbung am Ende automatischer Antwort-E-Mails verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht
- online-und-recht.de
Autoreply-E-Mail mit Werbung im Footer ist nicht rechtswidrig
- datenschutz.eu
Autoreply-E-Mail mit Werbung im Footer ist nicht rechtswidrig
- rechtsportlich.net
- rechtsportlich.net
- aufrecht.de
Nicht jede automatische Antwortmail ist auch SPAM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Neues Gericht, völlig andere Sicht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung in automatischer Antwortmail erlaubt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Autoreply-E-Mail mit Werbung ist doch keine unzulässiger Spam
- hagendorff.org (Kurzinformation)
#E-Mail-Marketing #Recht: Werbung in einer Auto-Reply-E-Mail ist nicht immer unzulässig
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ist Werbung in automatischen Eingangsbestätigungsmails zulässig?
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Ist Werbung in einer automatischen Eingangsbestätigung zulässig?
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Werbung im Abspann automatischer Eingangsbestätigungs-E-Mails (autoreply-Mails) zulässig?
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Sind Autoreply-E-Mails Spam?
- swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Werbung in einer Autoreply-E-Mail stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbung in automatischer Eingangsbestätigungsmail zulässig - Geringfügige Verletzung des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt keinen Unterlassungsanspruch
Besprechungen u.ä. (2)
- anwaltskanzlei-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Werbung in Auto-Reply
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Entwarnung in Sicht - Werbung in Noreply-E-Mails
Sonstiges
- rechtsportlich.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Werbung in automatischer Antwortmail ist erlaubt - Revision zugelassen
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.04.2014 - 10 C 225/14
- LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 134/15
Papierfundstellen
- MMR 2015, 455
- K&R 2015, 269
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14
Schließlich ist eine Sichtung erforderlich, um zur Unterbindung weiterer Zuwendungen etwa einen Widerspruch einzulegen, was eine nicht unerhebliche Belästigung darstellt (vgl. BGH MMR 2014, 250 ff.).Denn der Begriff der Werbung umfasst alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind, wobei auch die mittelbare Absatzförderung umfasst ist (BGH MMR 2014, 250 ff.).
Denn § 7 Abs. 2 UWG ist, wie auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009, GRUR 2009, 980; BGH, Urteil vom 12.09.2013, MMR 2014, 250 ff.) verdeutlichen, erst im Rahmen der Frage, ob der Eingriff rechtswidrig war, und der dabei erforderlichen Abwägung relevant.
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14
Der BGH habe in einer Entscheidung zum Bereich des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (GRUR 2009, 980) ausdrücklich festgestellt, dass eine E-Mail-Werbung einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands und erhöhter Personalkosten darstelle.Denn der Begriff der Werbung umfasse nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet seien (vgl. BGH GRUR 2009, 980).
Denn § 7 Abs. 2 UWG ist, wie auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009, GRUR 2009, 980; BGH, Urteil vom 12.09.2013, MMR 2014, 250 ff.) verdeutlichen, erst im Rahmen der Frage, ob der Eingriff rechtswidrig war, und der dabei erforderlichen Abwägung relevant.
- OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04
Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand
Auszug aus LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14
Ein derartiger Aufwand sei nicht als völlig bedeutungslos zu qualifizieren (OLG Bamberg, Urteil vom 12.05.2005, 1 U 143/04).Zwar hat das Amtsgericht zutreffend ausgeführt, dass das unaufgeforderte Zusenden von Werbe-E-Mails regelmäßig einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des von diesen E-Mails Betroffenen darstellt (vgl dazu OLG Bamberg, MMR 2006, 481).
Um derartige Eingriffe zu verhindern, ist generell vor der Zusendung unerwünschter E-Mails mit werbendem Charakter durch die Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs zu schützen (vgl. OLG Bamberg, MMR 2006, 481).
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.04.2014 - 10 C 225/14
Unzulässige Werbung in einer Autoreply-Mail
Auszug aus LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.04.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Az. 10 C 225/14, wie folgt abgeändert:.das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.04.2014, 10 C 225/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12
Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen
Auszug aus LG Stuttgart, 04.02.2015 - 4 S 165/14
Das OLG Köln habe in einem vergleichbaren Fall - am Ende eines Telefonats betreffend eine Störung der Telefonanlage seien dort die Zufriedenheit mit den Dienstleistungen und die Konsumgewohnheiten abgefragt worden - wie das Amtsgericht entschieden (Urteil vom 19.04.2013, 6 U 222/12).