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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17   

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https://dejure.org/2017,3403
OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17 (https://dejure.org/2017,3403)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2017 - 4 S 2.17 (https://dejure.org/2017,3403)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 4 S 2.17 (https://dejure.org/2017,3403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 8 Abs 1 BeamtStG, § 8 Abs 4 BeamtStG, § 67 Abs 2 HSchulG BB
    Anspruch des Kanzlers einer Universität, dessen Beamtenverhältnis auf Zeit alsbald ausläuft, auf vorläufige Ernennung zum Kanzler in einem Beamtenverhältnis auf Zeit bis zur Entscheidung des auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gerichteten Hauptsacheverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 8 Abs 1 BeamtStG, § 8 Abs 4 BeamtStG, § 67 Abs 2 HSchulG BB, § 93 Abs 2 HSchulG BB, § 68 Abs 4 aF HSchulG BB
    Kanzler einer Universität; Beamter auf Zeit; Ernennung als Beamter auf Lebenszeit; Umwandlung des Beamtenverhältnisses; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; unzumutbare bzw. irreparable Nachteile; Anspruchsverlust nach Ausscheiden aus dem Kanzleramt (hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Kanzler einer brandenburgischen Hochschule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hochschulkanzler auf Zeit - vorläufig.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Kanzler einer brandenburgischen Hochschule

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Auffassung, dass sich der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2016 (- 2 C 1.15 -, juris) hierfür nicht überzeugend fruchtbar machen lässt.

    Einem Anspruch auf Ernennung zu einem späteren Zeitpunkt ohne die von dem Antragsteller für notwendig erachtete Prämisse kann mithin nicht von vornherein die Berechtigung abgesprochen werden, zumal dessen Schicksal - wie das Verwaltungsgericht zu Recht hervorgehoben hat - (zunächst) maßgeblich von der gegenwärtig auch unter Berücksichtigung der Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 23. Juni 2016, a.a.O., Rn. 41 ff.) nicht absehbaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängen wird.

  • BVerwG, 01.10.2001 - 2 B 11.01

    Beamtenrecht - Ärztliche Aussagen; dauernde Erkrankung; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Auf eine entsprechende Konstruktion, die im Wesentlichen auch den vom Verwaltungsgericht Stuttgart zitierten (vgl. VG Stuttgart, a.a.O.) und von der Beschwerde ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in eines auf Lebenszeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 2 B 11.01 -, juris; Urteil vom 24. Oktober 1972 - 6 C 43.70 -, juris) zugrunde lag, kann der Antragsteller seine Argumentation freilich nicht stützen.
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie sie etwa in dem von dem Antragsteller zitierten Beschluss vom 12. September 2016 (- 1 BvR 1630/16 -, juris) verdeutlicht worden ist.
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 3.97
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Beschlüsse vom 27. März 1997 - 11 VR 3/97 -, juris m.w.N.; und vom 12. April 2016 - 1 WDS-VR 2/16 -, juris Rn. 19,) hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, das von dem Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel widerspreche grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und komme nur ausnahmsweise aus Gründen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den jeweiligen Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre.
  • VG Stuttgart, 27.03.2007 - 18 K 2223/07

    Fehlerhafte Annahme der mangelnden Bewährung mangels eigenständiger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Der Hinweis des Antragstellers auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 30. Januar 2013 - 19 L 1078/12 -, juris) und Stuttgart (Urteil vom 27. März 2007 - 18 K 2223/07 -, juris) verhilft der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg.
  • VG Köln, 30.01.2013 - 19 L 1078/12

    Rechtliche Unzulässigkeit eines Hinausschiebens der Altersgrenze nach dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Der Hinweis des Antragstellers auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln (Beschluss vom 30. Januar 2013 - 19 L 1078/12 -, juris) und Stuttgart (Urteil vom 27. März 2007 - 18 K 2223/07 -, juris) verhilft der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg.
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
    Auf eine entsprechende Konstruktion, die im Wesentlichen auch den vom Verwaltungsgericht Stuttgart zitierten (vgl. VG Stuttgart, a.a.O.) und von der Beschwerde ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in eines auf Lebenszeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 2 B 11.01 -, juris; Urteil vom 24. Oktober 1972 - 6 C 43.70 -, juris) zugrunde lag, kann der Antragsteller seine Argumentation freilich nicht stützen.
  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Das Begehren blieb vor dem Verwaltungsgericht (Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 -) und dem Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 20. Februar 2017 - 4 S 2.17 -) ohne Erfolg.
  • BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22

    Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses

    c) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts folgt aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aber, dass das Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf mit dem Antrag, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden, fortgeführt werden kann (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - DÖD 2021, 317 Rn. 22; hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 4 S 2.17 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20

    Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf

    Dies habe auch der erkennende Senat im Verfahren OVG 4 S 2.17 bereits entschieden.

    Soweit der Senat in dem von der Klägerin angeführten Beschluss vom 20. Februar 2017 (- OVG 4 S 2.17 - juris Rn. 13) zu dem in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufenen Hochschulkanzler ausgeführt hat, dass im Fall der Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Regelungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes einem Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch nach dem Ende des Zeitbeamtenverhältnisses "nicht von vornherein die Berechtigung abgesprochen werden" könne, wird hieran nicht festgehalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2017 - 4 S 1433/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbeamtung auf Lebenszeit als Kanzler einer

    Dies gilt aber unabhängig davon, ob er sein innegehabtes Amt, das er fortzuführen begehrt, noch wahrnimmt (vgl. zu dieser Erwägung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2017 - OVG 4 S 2.17 -, Juris Rn. 13).
  • OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21

    Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit

    Allerdings hält es der Senat für denkbar, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich ist, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleiht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (OVG BB, Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11-13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus, Beschluss vom 19. Januar 2017, a. a. O.; a. A. unter Aufgabe der vorigen Rspr. OVG BB, Urteil vom 22. Februar 2021 - OVG 4 B 1/20 - Juris, Rn. 36 f.).
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