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   VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07   

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VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07 (https://dejure.org/2007,4069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 (https://dejure.org/2007,4069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 4 S 2020/07 (https://dejure.org/2007,4069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Umsetzungsbewerbers auf fehlerfreie Ermessensausübung durch den Dienstherrn; Festlegung des Dienstherrn gegenüber Beförderungsbewerbern, Versetzungsbewerbern und Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; LBG § 11 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand; Ausbildung, Fortbildung, Laufbahn, Prüfung, Beurteilung, Dienstzeugnis, Personalakte; Abordnung, Versetzung, Umsetzung, sonstige Funktionsänderung: Anordnungsgrund; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 550
  • DÖV 2008, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Danach legt sich der Dienstherr nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder auch Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 ; Senatsbeschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - [Fall der Versetzung] und vom 12.02.1997 - 4 S 3464/95 -, VBlBW 1997, 339 [Fall der Umsetzung]).

    Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; entsprechend auch Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerberanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000,-- EUR beträgt, und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren nicht zu halbieren (vgl. etwa Beschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 ) hat der Senat aber mit Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 - (ESVGH 56, 121) entschieden, dass ein Anordnungsgrund bereits dann gegeben ist, wenn die vorläufige Übertragung eines Dienstpostens an einen Bewerber für diesen im Falle seiner zukünftigen Bewährung auf diesem Dienstposten einen daraus herrührenden faktischen Leistungsvorsprung bewirken kann.

    Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 ; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris RdNrn. 3 ff., und vom 13.12.2005 - 3 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Beamten- oder Richterstelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, und vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59 = NVwZ-RR 2005, 585 und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 ; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris RdNrn. 3 ff., und vom 13.12.2005 - 3 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; entsprechend auch Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Beamten- oder Richterstelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, und vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59 = NVwZ-RR 2005, 585 und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 ; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris RdNrn. 3 ff., und vom 13.12.2005 - 3 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Der Dienstherr legt sich nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237).

    Danach legt sich der Dienstherr nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungsbewerbern oder auch Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237 ; Senatsbeschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - [Fall der Versetzung] und vom 12.02.1997 - 4 S 3464/95 -, VBlBW 1997, 339 [Fall der Umsetzung]).

  • OVG Hamburg, 16.10.1991 - Bs I 64/91

    Auswahlentscheidung; Beförderung; Konkurrentenklage; Beamtenrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Der Dienstherr ist bei der Feststellung der Eignung zwar nicht nur auf den Inhalt dienstlicher Beurteilungen angewiesen, sondern kann für den gebotenen Eignungs- und Leistungsvergleich auch weitere Hilfsmittel heranziehen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.10.1991 - BS I 64/91 -, NVwZ-RR 1992, 669).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Vielmehr ist die Schilderung des Antragstellers schon dann der rechtlichen Prüfung zu Grunde zu legen, wenn hierfür eine glaubhaft gemachte überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 01.04.1998 - 11 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1070).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Es bestehen also keine Hinderungsgründe für den Antragsgegner, die Umsetzung des Beigeladenen rückgängig zu machen bzw. den Beigeladenen auf einen anderen Dienstposten umzusetzen, um dem auch ihm zustehenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.09.2001 - 2 C 39.00 -, BVerwGE 115, 89; Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, DVBl 1989, 1150; sowie Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07
    Es bestehen also keine Hinderungsgründe für den Antragsgegner, die Umsetzung des Beigeladenen rückgängig zu machen bzw. den Beigeladenen auf einen anderen Dienstposten umzusetzen, um dem auch ihm zustehenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.09.2001 - 2 C 39.00 -, BVerwGE 115, 89; Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, DVBl 1989, 1150; sowie Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 4 S 3464/96

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung unter Berücksichtigung der Grundsätze

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines

  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 4 S 1830/05

    Kein Anordnungsanspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums eines Gerichts bei

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Besetzt der Dienstherr den Dienstposten ämtergleich, schließt der Senat nunmehr aus, dass eine Selbstbindung des Dienstherrn an die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG ämtergleichen Mitbewerbern weitergehende subjektive Rechte vermittelt (Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris m.w.N.).

    34 Jedenfalls schließt der Senat es nunmehr im Falle einer ausschließlich ämtergleichen Dienstpostenvergabe aus, dass eine - ggf. auch ausdrücklich erklärte - Selbstbindung des Dienstherrn an die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG Bewerbern weitergehende subjektive Rechte vermittelt (insoweit Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris).

    Gründe, wegen denen die Kürzung hier nicht angemessen erscheinen könnte, sind nicht ersichtlich (auch insoweit Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Dies ist dann der Fall, wenn eine Koppelung der Vergabe des Dienstpostens mit der des Statusamtes vorgenommen wird, bei der die Auswahl für den Dienstposten die für das Statusamt vorwegnimmt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, Juris; Senatsbeschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07 -, Juris) oder wenn der Dienstposten die Erfüllung von Voraussetzungen ermöglicht, die für die nachfolgende Vergabe des Statusamts zwingend sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, und Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 -, jeweils Juris).
  • VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660

    Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem

    Der VGH Baden Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 4 S 2020/07 seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass ein Anordnungsgrund im Rahmen einer Umsetzungs- und Versetzungskonkurrenz bereits dann gegeben sei, wenn die vorläufige Übertragung eines Dienstpostens an den Bewerber für diesen im Fall seiner zukünftigen Bewährung auf dem Dienstposten einen daraus herrührenden faktischen Leistungsvorsprung bewirken könne.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, Beschlüsse vom 19.2.2009 - 3 CE 08.3027, vom 4.2.2009 - 3 CE 08.2852, vom 17.6.2008 - 3 CE 08.884 und vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680, DÖD 2007, 108; VGH BW, Beschluss vom 16.10.2007 - 4 S 2020/07, NVwZ-RR 2008, 550) ist geklärt, dass ein Anordnungsgrund auch dann zu bejahen ist, wenn dem Konkurrenten die Wahrnehmung der Aufgaben des streitbefangenen Dienstpostens bereits vor einer bestandskräftigen Auswahlentscheidung ermöglicht wird und er hierdurch einen Bewährungsvorsprung vor seinen Mitbewerbern erlangen kann.

  • VG Karlsruhe, 10.09.2012 - 6 K 1722/12

    Konkurrentenklage unter Berücksichtigung des Vergleichs dienstlicher

    15 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist notwendig, um die zu besetzende Stelle bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "freizuhalten", da die geplante Besetzung des Schulleiterpostens mit dem ausgewählten Beigeladenen das Stellenbesetzungsverfahren abschließen würde und dieses auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 A 3/96 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

    Denn auch bei der Übertragung eines Dienstpostens auf Probe kann der ausgewählte Bewerber einen zumindest faktischen Bewährungsvorsprung erzielen, der bei Wiederholung der Auswahlentscheidung eine ausschlaggebende Bedeutung haben könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08

    Umsetzung eines Studienrats auf eine Leitungsstelle

    Mit der Übertragung des Dienstpostens eines "Abteilungsleiters Technisches Gymnasium" ist für den Beigeladenen weder eine Beförderung und damit eine Ernennung in ein statusrechtliches Amt verbunden, noch stellt sich der Dienstposten in seinem Fall als Beförderungs- oder Bewährungsdienstposten mit der Folge dar, dass er darauf später als ausgewählter (unterwertiger) Bewerber ohne ein weiteres Auswahlverfahren befördert werden könnte (vgl. dazu VGH München, Beschl v. 17.6.2008, NVwZ-RR 2004, 344; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.10.2007, 4 S 2020/07, juris).
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Die demnach grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im dargelegten Sinn ist, dass es sich aus der Sicht eines potentiellen Bewerbers (wobei es sich insofern nur um einen Beförderungsbewerber handeln kann) um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, Beschluss vom 16.10.2007, Az. 4 S 2020/07, zitiert nach Juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll (vgl. zu dieser Gestaltung § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 BayLbV bzw. §§ 11, 12 Abs. 2 S. 1 BLV).
  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
    Bei der Besetzung eines Dienstpostens bedarf es daher entgegen des oben genannten Regelfalls dennoch eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, wenn - wie hier - die spätere Auswahl unter den zu Befördernden an das Innehaben eines entsprechenden Dienstpostens gekoppelt ist und externe Bewerber von vornherein ausgeschlossen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 4 S 2020/07 -, juris Rn. 4; VG Kassel, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 1 L 2370/20.KS -, juris Rn. 28 ff.; VG Würzburg, Beschluss vom 5. Mai 2020 - W 1 E 20.491 -, juris Rn. 32 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 8 B 536/03 -, juris Rn. 38 f.).
  • VG Karlsruhe, 19.12.2011 - 6 K 1997/11

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Besetzung eines

    8 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist notwendig, um die zu besetzende Stelle bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "freizuhalten", da die geplante Besetzung des Schulleiterpostens mit dem ausgewählten Beigeladenen das Stellenbesetzungsverfahren abschließen würde und dieses auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 A 3/96 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

    Denn auch bei der Übertragung eines Dienstpostens auf Probe kann der ausgewählte Bewerber einen zumindest faktischen Bewährungsvorsprung erzielen, der bei Wiederholung der Auswahlentscheidung eine ausschlaggebende Bedeutung haben könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

    Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs ist, dass es sich aus der Sicht des potentiellen Bewerbers um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, B.v. 16.10.2007, Az.: 4 S 2020/07 - juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll.
  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens

    Grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs ist, dass es sich aus der Sicht des potentiellen Bewerbers um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, Beschluss vom 16.10.2007, Az. 4 S 2020/07, zitiert nach juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll.
  • VG Stuttgart, 15.11.2007 - 17 K 4998/07

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung eines vollständig freigestellten Mitglieds des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 6 B 1369/12

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

  • VG Gelsenkirchen, 04.07.2008 - 1 L 316/08

    Beförderung, Stellenbesetzung, Bewerbungsfrist, Personalrat, Bestenauslese,

  • VG Kassel, 23.06.2021 - 1 L 2370/20

    Führungseignung als konstitutives Merkmal einer Auswahlentscheidung

  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

  • VG Darmstadt, 11.02.2015 - 1 L 30/15

    Beschränkung des Bewerberkreises bei Personalauswahlentscheidungen in der

  • VG Bayreuth, 02.04.2020 - B 5 E 20.130

    Konkurrentenrechsstreit bei gebündeltem Dienstposten

  • VG Würzburg, 17.05.2019 - W 1 E 19.489

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im beamtenrechtlichen

  • VG Würzburg, 17.10.2014 - W 1 E 14.707

    Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; konstitutives

  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252

    Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz;

  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2008 - 1 L 81/08

    Beförderung, Dienstposten, Auswahl, Bestenauslese, Auswahlgespräch

  • VG Würzburg, 21.08.2019 - W 1 E 19.835

    Konkurrentenstreit zwischen einem Beamten und einem Angestellten

  • VG Würzburg, 15.11.2017 - W 1 E 17.1184

    Kein Anordnungsgrund bei reiner Dienstpostenkonkurrenz

  • VG Würzburg, 17.07.2014 - W 1 E 14.450

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Konstitutives

  • VG Bayreuth, 15.03.2023 - B 5 E 23.87

    Konkurrenteneilverfahren, Aktualität einer Regelbeurteilung, Erfordernis einer

  • VG Bayreuth, 01.09.2022 - B 5 E 22.733

    Konkurrententeilverfahren, Kein hinreichender Grund für Anlassbeurteilung,

  • VG Bayreuth, 01.10.2020 - B 5 E 20.754

    Kein Anordnungsanspruch bei bloßer Dienstpostenkonkurrenz

  • VG Würzburg, 07.05.2013 - W 1 E 12.1078

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Massenbeförderung; Differenzierungsgebot;

  • VG Hamburg, 26.03.2008 - 8 E 7/08

    Gleiche Beurteilungszeiträume bei Anlassbeurteilungen

  • VG Würzburg, 30.03.2009 - W 1 E 09.183

    Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Differenzierung zwischen

  • VG Würzburg, 29.07.2009 - W 1 E 09.511

    Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Prüfschema (nach

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