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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04 (https://dejure.org/2004,8054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 4 S 2097/04 (https://dejure.org/2004,8054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 (https://dejure.org/2004,8054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingreifen der Erlöschensautomatik § 78 Abs 1 S 2 BG BW auch bei Scheitern eines rechtzeitig i.S.d. § 78 Abs 1 S 1 BG BW eingeleiteten Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Eintritt der Erlöschensautomatik; Rechtzeitige Einleitung eines auf die Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichteten Verfahrens; Pflicht des Beamten zur Ergreifung der zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit erforderlichen Maßnahmen

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; LBG § 55; ; LBG § 73 Satz 1; ; LBG § 78 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 78 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Überbrückungsmaßnahme, Erlöschensautomatik, Amtsangemessene Beschäftigung, Zurruhesetzungsverfahren, Dienstunfähigkeit, Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 4 S 1484/86

    Kein Rechtsschutzinteresse an Sachentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04
    Eine verbindliche Entscheidung über diese Frage trotz zwischenzeitlicher Erledigung der Hauptsache herbeizuführen ist aber gerade Sinn der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; sie ist daher nur in einem Hauptsacheverfahren möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 17; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.05.1997, BayVBl 1998, 185; Beschluss des Senats vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96

    Anordnung einer psychotherapeutischen Behandlung zwecks Wiederherstellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04
    Damit obliegt es ihm auch, seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern auch die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wiederherzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.1996 - 4 S 2393/96 -, DVBl 1997, 377).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2004 - 6 K 953/04

    Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte einer Lehrerin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 05. August 2004 - 6 K 953/04 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 31.01.1997 - 5 CE 96.3769
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04
    Eine verbindliche Entscheidung über diese Frage trotz zwischenzeitlicher Erledigung der Hauptsache herbeizuführen ist aber gerade Sinn der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; sie ist daher nur in einem Hauptsacheverfahren möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1995, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 17; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.05.1997, BayVBl 1998, 185; Beschluss des Senats vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747).
  • OVG Sachsen, 08.06.2012 - 2 B 520/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand,

    Der Rechtsschutz verlagert sich vielmehr in das gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhesetzungsverfügung gerichtete vorläufige Rechtsschutzverfahren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. September 2002 - 3 CS 02.1118 - VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 -, beide juris).5 Am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis des Antragsgegners ändert nichts, dass das Verwaltungsgericht Leipzig mit Beschluss vom 13. Juli 2011 - 3 L 149/11 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ruhesetzungsverfügung vom 28. Februar 2011 bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids wiederhergestellt und der Senat mit Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 B 183/11 - die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen hat.

    Anderenfalls hätte es der Antragsgegner in der Hand, den Antragsteller dauerhaft von der Amtsausübung zu suspendieren, obwohl die Voraussetzungen hierfür - jedenfalls derzeit - nicht vorliegen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 2 B 61/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Gegenstandsloswerden des Sofortvollzugs

    Der Rechtsschutz verlagert sich in das gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhesetzungsverfügung gerichtete vorläufige Rechtsschutzverfahren oder - wie hier - in das gegen die Ruhesetzungsverfügung gerichtete Klageverfahren (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 23. September 2002 - 3 CS 02.1118 -; VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 -, beide juris).

    Anderenfalls hätte es der Antragsgegner in der Hand, den Antragsteller dauerhaft von der Amtsausübung zu suspendieren, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht, jedenfalls derzeit nicht oder nicht mehr vorliegen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 - a. a. O., Rn. 5; VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 - a. a. O.).

  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 1 Y 12/05

    Streitwert bei Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    So hat auch das in Rede stehende Verbot mit der auf § 83 SDO gestützten vorläufigen Dienstenthebung gemäß Verfügung des Antragsgegners vom 1.2.2005 bereits vor Ablauf von drei Monaten seine praktische Erledigung gefunden vgl. dazu etwa VGH Kassel, Beschluss vom 10.6.1988 - 1 TH 2568/87 - ZBR 1989, 181 = NVwZ-RR 1989, 518; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 27.10.2004 - 4 S 2097/04 -, Justiz 2005, 259 = DÖV 2005, 352 (Leitsatz).

    Für die auf drei Monate befristete, tatsächlich schon zeitlich früher gegenstandslos gewordene Verbotsverfügung ist mangels ausreichender Anhaltspunkte für eine bedeutungsangemessene Bewertung des Antragstellerinteresses der (ermäßigte) Auffangwert maßgeblich so im Grundsatz auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27.10.2004, a.a.O., der allerdings, anders als der Senat, "wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen der vorliegenden Art" den ungekürzten Auffangstreitwert für angemessen hält; der VGH Kassel hatte in der erwähnten Entscheidung vom 10.6.1988, a.a.O., sogar lediglich 1/3 des "Regelstreitwertes" festgesetzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 6 B 277/22

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens innerhalb der Dreimonatsfrist hinsichtlich

    vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 13.8.2012 - 2 B 61/11 -, IÖD 2012, 260 = juris Rn. 7, vom 14.2.2012 - 2 A 133/11-, juris Rn. 6, und vom 6.9.2011 - 2 B 519/09 -, juris; VGH Bad-Württ. Beschlüsse vom 7.6.2013 - 4 S 70/13 -, juris Rn. 2, und vom 27.10.2004 - 4 S 2097/04 -, DÖD 2005, 197 = juris Rn. 3, sowie OVG S.-A. Beschluss vom 23.2.2011 - 1 M 16/11 -, NVwZ-RR 2011, 488 = juris Rn. 7.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 4 S 70/13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Gegenstandslosigkeit

    Als Maßnahme von nur vorübergehender Dauer wird das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (als befristete Entbindung der Beamtin von der Wahrnehmung ihres Dienstpostens) daher gegenstandslos, wenn entweder der Erlass einer entsprechenden Verfügung zur Beendigung des Beamtenverhältnisses mangels Vorliegens der tatbe-standlichen Voraussetzungen scheitert (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27.10.2004 - 4 S 2097/04 -, DÖD 2005, 197) oder wenn in einem der hierauf zielenden Verfahren eine entsprechende Entscheidung des Dienstherrn ergeht (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.09.2011 - 2 B 519/09 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2008 - 2 K 4088/07

    Verhältnis von Dienstrecht zu Hausrecht an einer Schule

    Wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen der vorliegenden Art hält die Kammer für jeden der beiden selbständigen Anträge die Festsetzung des ungekürzten Auffangstreitwertes für angemessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.10.2004 - 4 S 2097/04 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 4 S 25.13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines hauptamtlichen Bürgermeisters

    Der Senat geht in seiner Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2008 - OVG 4 S 35.07 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks [EA], und vom 6. September 2010 - OVG 4 S 27.10 -, S. 2 EA), die an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Beschluss vom 1. April 1999 - OVG 4 SN 12.99 -, S. 2 f. EA) zu der mit § 39 BeamtStG vergleichbaren Vorschrift des § 25 LBG Bln a.F. anknüpft, davon aus, dass sich das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erst erledigt, wenn die zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führende Verfügung - hier die Rücknahmeentscheidung - bestands- bzw. rechtskräftig geworden ist (ebenso Zängl, in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Loseblatt-Kommentar, Stand: Dezember 2008, § 39 BeamtStG, Rn. 20 m.w.N.; in diesem Sinne im Übrigen wohl auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 -, juris Rn. 3 f., der auf die endgültige Klärung der Beendigung des Beamtenverhältnisses bzw. auf den Abschluss des darauf gerichteten Verfahrens abstellt).
  • OVG Sachsen, 13.11.2013 - 2 A 253/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Erledigung,

    12 b) Nach Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte verlagert sich der Rechtsschutz in das gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhesetzungsverfügung gerichtete vorläufige Rechtsschutzverfahren bzw. nach dessen Abschluss in das gegen die Ruhesetzungsverfügung gerichtete Klageverfahren (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 23. September 2002 - 3 CS 02.1118 - VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 -, beide juris).
  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 234/12

    Recht der Landesbeamten

    VGH München, Beschluss vom 23. September 2002 - 3 CS 02.1118 - VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 -, juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris Rn. 3,.
  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 2 A 827/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    b) Nach Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte verlagert sich der Rechtsschutz in das gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhesetzungsverfügung gerichtete vorläufige Rechtsschutzverfahren bzw. nach dessen Abschluss in das gegen die Ruhesetzungsverfügung gerichtete Klageverfahren (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 23. September 2002 - 3 CS 02.1118 - VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2004 - 4 S 2097/04 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 6 CS 22.2052

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und vorläufige Dienstenthebung

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