Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,504
LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11 (https://dejure.org/2011,504)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04.11.2011 - 4 S 44/11 (https://dejure.org/2011,504)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 04. November 2011 - 4 S 44/11 (https://dejure.org/2011,504)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zusendung von Werbung per Post gegen den Willen des Empfängers ist wettbewerbswidrig, wenn Empfänger dies dem Versender mitgeteilt hat / Kein Aufkleber "Keine Werbung!” notwendig

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Lust auf "Einkauf aktuell”: Keine Sonderregeln für die Deutsche Post

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unerwünschte Werbezusendung auch ohne Briefkastenaufkleber

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Werbung Nein Danke - Urteil zu Postwurfsendungen im Briefkasten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Postwurfsendung gegen den Willen des Empfängers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unerwünschte Werbung im Briefkasten - Bremer bekommt 2.000 Euro von der Post

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unerwünschte Werbezusendung auch ohne Briefkastenaufkleber

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reklame im Briefkasten - "Einkauf aktuell": Anwalt setzt sich gegen den Absender der Postwurfsendung durch

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ungewollte Zusendung von Postwurfwerbung rechtswidrig

  • stern.de (Pressebericht, 07.12.2011)

    Reklame im Briefkasten: Unerwünschte Werbung ist illegal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Versand von Postwurfsendungen gegen den Willen des Adressaten unzulässig

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Auszüge)

    Unaufgefordertes Zusenden von Werbung rechtswidrig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unerwünsche Postwurfsendung ist rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nein Danke! Keine Postwurfsendung gegen Willen des Briefkasteninhabers = Eigentumsverletzung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unerwünschte Zusendung von Postwurfsendung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • beck.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Postwurfsendungen - Einkauf Aktuell

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Briefkastenwerbung muss nicht am Briefkasten erfolgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Postwurfsendungen gegen den erklärten Willen des Empfängers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unerwünschte Postwurfsendung: Empfänger kann Unternehmen Zusenden von Postwurfsendung direkt untersagen - Aufkleber am Briefkasten "Werbung - nein danke" ist nicht notwendig / Post darf "Einkauf aktuell" nicht mehr zustellen

Besprechungen u.ä.

  • lawblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Waffe für Werbemüde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11
    Denn das Interesse des Einzelnen am Schutze seiner Individualsphäre hat grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des Unternehmens an Werbung (vgl. BGHZ 106, 229).

    Deshalb ist er zur Abwehr eines unerwünschten Eindringens von Werbung in seinen rechtlich geschützten Eigenbereich, das sich über seinen erklärten Willen hinwegsetzt, berechtigt (BGH WRP 1989, 308 ff.).

    Dies gilt bereits schon dann, wenn sich der Betroffene gegen vereinzelte unerwünschte Werbung wendet, es brauchen also nicht zwingend Werbemüllberge angehäuft worden zu sein (BGHZ 106, 229, 233).

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass sich eine grundsätzliche Bedeutung auch aus dem tatsächlichen oder rechtlichen Gewicht einer Frage für den Rechtsverkehr ergeben kann (vgl. BGH NJW 2003, 3765: Bedeutung für einen Berufsstand).
  • LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06

    Anspruch auf Unterlassung unerwünschter Werbung durch Postwurfsendungen;

    Auszug aus LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11
    Ein Unternehmer hat demnach den Willen eines Verbrauchers unabhängig davon zu beachten, ob dies wegen der Art und Anlage der Werbeaktion mit einem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, der in keinem angemessenen Verhältnis zu der mit der Werbung verbundenen Belästigung des Umworbenen steht (vgl. LG Flensburg, Entscheidung vom 19.01.2007, Az. 4 O 267/06).
  • LG Bielefeld, 23.11.2021 - 15 O 104/20

    Unterlassung der falschen Bezeichnung als Referenzkunde

    Denn das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gewährt dem Anspruchsteller gerade hinsichtlich seiner freien Tätigkeit am Markt und der Inanspruchnahme seiner Rechte weitergehenden Schutz als das Wettbewerbsrecht, welches nach § 1 UWG die Lauterkeit des Wettbewerbs schützt und deshalb einen Bezug zu diesem Zweck verlangt (vgl. LG Lüneburg BeckRS 2012, 1074; Fritzsche, MüKo-Lauterkeitsrecht § 8 UWG Rn. 4.).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2019 - 24 U 57/19

    Zulässigkeit von Postwurfwerbung

    Soweit sich das Landgericht bei seiner rechtlichen Bewertung an einer Entscheidung des LG Lüneburg (Urt.v.4.11.2011 - 4 S 44/11, juris) orientiert hat, trägt dessen Argumentation vorliegend nicht.
  • AG Bonn, 15.08.2013 - 103 C 82/13

    Unterlassungsanspruch, Werbewurfsendung, Rechtsmissbrauch

    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob die Wertung von § 7 II Nr. 1 UWG im Rahmen von §§ 1004 I 2, 823 I BGB tatsächlich derart zu berücksichtigen ist, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 7 II Nr. 1 UWG stets - das heißt ohne Abwägung der widerstreitenden Interessen und ohne Berücksichtigung der Grundrechte der Beklagten, etwa aus Art. 12 I GG - ein Unterlassungsanspruch auch solcher Personen besteht, die nicht zu den Inhabern des wettbewerbsrechtlichen Anspruchs aus § 8 III UWG zählen (so im Ergebnis LG Flensburg, BeckRS 2011, 15333; LG Lüneburg, WRP 2012, 365, 366 f.; J. Meyer, WRP 2012, 788, 793; wohl auch Fritzsche, in BeckOK-BGB, Stand: 01.05.2013, § 1004 Rn. 16; kritisch zum Vorgehen, wenngleich das Ergebnis teilend Mankowski, WRP 2012, 269 f.; ablehnend Rath-Glawatz, K&R 2012, 132, 133).

    sei in Fällen wie dem vorliegenden nicht zumutbar, weil der Betreffende möglicherweise andere Werbung gerade empfangen wolle (LG Lüneburg, WRP 2012, 365, 367; Mankowski, WRP 2012, 269, 272), geht dies an der Sache vorbei.

  • LG Bielefeld, 02.11.2021 - 15 O 104/20
    Denn das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gewährt dem Anspruchsteller gerade hinsichtlich seiner freien Tätigkeit am Markt und der Inanspruchnahme seiner Rechte weitergehenden Schutz als das Wettbewerbsrecht, welches nach § 1 UWG die Lauterkeit des Wettbewerbs schützt und deshalb einen Bezug zu diesem Zweck verlangt (vgl. LG Lüneburg BeckRS 2012, 1074; Fritzsche, MüKo-Lauterkeitsrecht § 8 UWG Rn. 4.).
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