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   LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07   

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LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07 (https://dejure.org/2008,9680)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07 (https://dejure.org/2008,9680)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2008 - 4 Sa 1077/07 (https://dejure.org/2008,9680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 2 AGG; § 82 Abs. 2 S. 2 SGB IX; Art. 5 RL 2000/78/EG
    Benachteiligung wegen einer Behinderung als Voraussetzung eines Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 S. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot durch einen öffentlichen Arbeitgeber bei Nichteinladung eines behinderten ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Bewerbungsgespräch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung wegen einer Behinderung als Voraussetzung eines Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 S. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot durch einen öffentlichen Arbeitgeber bei Nichteinladung eines behinderten ...

  • Judicialis

    AGG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15
    Entschädigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    LAG Niedersachsen zur Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07
    Demnach ist die Pflicht zum Vorstellungsgespräch (§ 82 S. 2 SGB IX) nicht als eine Vorkehrung i. S. d. Art. 5 Richtlinie 2000/78/EG anzusehen (v. Medem, NZA 2007, 548; a. A. BAG Urt. v. 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 13).

    Selbst wenn der Arbeitgeber sich auf Grund einer anhand der Bewerbungsunterlagen getroffenen Vorauswahl von vornherein die Meinung gebildet hat, ein oder mehrere andere Bewerber seien so gut geeignet, dass der schwerbehinderte Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl einbezogen werden sollte, muss er den schwerbehinderten Bewerber nach der gesetzlichen Intention einladen und ihm ein Vorstellungsgespräch gewähren; denn dieser soll im Rahmen des Vorstellungsgesprächs die Chance haben, den Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (BAG 12.09.2006 - a. a. O.).

    Das Gericht muss die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - AP § SGB IX Nr. 7; 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 13).

    Insoweit ist der schwerbehinderte Bewerber im Bewerbungsverfahren besser gestellt als der nicht schwerbehinderte Konkurrent; er soll im Rahmen des Vorstellungsgesprächs die Chance haben, den Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (BAG 12.09.2006 - a. a. O.).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07
    Allerdings fallen nach herrschender Auffassung auch Verfahrenshandlungen unter das Benachteiligungsverbot (vgl. BVerfG 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - AP BGB § 611 a Nr. 9 m. w. N.).

    Bei einem Bündel von Motiven, die für die angegriffene Entscheidung maßgeblich waren, ist dazu nachzuweisen, dass der diskriminierende Tatbestand darin nicht enthalten ist (BVerfG 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - AP BGB § 611 a Nr. 9 = NZA 1994, 745).

  • VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06

    Zum Entschädigungsanspruch nach § 81 Abs. 2 SGB IX i.d.F. vom 23.04.2004

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07
    Allein der Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 82 S. 2 SGB IX löst auch nach deutschem Recht keine Entschädigungspflicht aus (VGH Baden-Württemberg 21.09.2005 - 9 S 1357/05 - NJW 2006, 538; VG Trier 24.05.2007 - 6 K 736/06).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07
    Das Gericht muss die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - AP § SGB IX Nr. 7; 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 1357/05

    Die fehlende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07
    Allein der Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 82 S. 2 SGB IX löst auch nach deutschem Recht keine Entschädigungspflicht aus (VGH Baden-Württemberg 21.09.2005 - 9 S 1357/05 - NJW 2006, 538; VG Trier 24.05.2007 - 6 K 736/06).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07
    Wird die - wie auch immer begründete - Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen einer Behinderung erfolgt ist, widerlegt, liegt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Grundlage für die Feststellung einer Benachteiligung und damit auch kein Rechtsgrund für eine Entschädigung vor (vlg. auch BVerwG Beschl. v. 22.02.2008 - 5 B 209/07).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. April 2008 - 4 Sa 1077/07 - aufgehoben.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    An dieser Rechtslage hat die Überführung des Entschädigungsanspruchs aus § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX a.F. in § 15 Abs. 2 AGG nichts geändert (vgl. Bay.VGH, Beschluss v. 20.10.2008 - 3 ZB 07.2179 - BAG, Urteil vom 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 -, BAGE 122, 54; LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - 3 Sa 499/09

    Diskriminierung behinderter Menschen nach §§ 1, 7 AGG / Informations- und

    Allerdings löst eine Verletzung der in § 81 Abs. 1 SGB IX niedergelegten Verfahrensbestimmungen bei einer Besetzung eines freien Arbeitsplatzes zugunsten des schwerbehinderten Menschen oder eines ihm Gleichgestellten noch keinen Entschädigungsanspruch aus; das Berufungsgericht folgt insoweit der dazu bestehenden, einhelligen und zutreffenden Auffassung (vgl. etwa LAG Niedersachsen - 4 Sa 1077/07 - vom 24. April 2008, LAGE Nr. 4 zu § 15 AGG; v. Medem NZA 07, 545, 547).
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