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   LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11   

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LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11 (https://dejure.org/2012,58604)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11 (https://dejure.org/2012,58604)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 4 Sa 1112/11 (https://dejure.org/2012,58604)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1025/11

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    Zeitlich vor Erhalt der, der Klägerin unter dem 11.01.2011 erteilten Abmahnungen hatte die Klägerin unter dem 07.01.2011 in dem Verfahren 4 Sa 1025/11 Klage auf Feststellung erhoben, dass sie keine vertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche habe und mit Klageerweiterung dann in jenem Verfahren die seitens der Beklagten einbehaltenen Gehaltsbeträge wegen der von ihr nicht erbrachten Arbeitsleistung eingeklagt.

    Allein der Umstand, dass die Klägerin im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Abmahnungen Klage auf Feststellung vom 07.01.2011 in dem Verfahren 4 Sa 1025/11 erhoben hat, wonach sie keiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche unterliegen soll, vermag sie nicht zu entschuldigen: Sie handelte insoweit "auf eigenes Risiko", zumal ihr durch die seitens der Beklagten erteilten Anweisungen und Abmahnungen unmissverständlich vor Augen geführt wurde, dass sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten beharrlich verletzt hatte.

  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    Bei der Feststellung des hiernach zu ermittelnden Auslegungsinhaltes kommt die Unklarheitenregelung nach § 305 c Abs. 2 BGB nicht schon dann zur Anwendung, wenn unterschiedliche Auslegungen möglich sind, sondern erst dann, wenn von diesen nach den vorrangigen allgemeinen Auslegungsprinzipien, keine den klaren Vorzug verdient (BAG a. a. O., sowie BGH NJW 2005, 1183).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    Kriterien für die Begründung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    Da es sich bei dem hier in Frage stehenden Arbeitsvertrag - unstreitig - um vorformulierte Vertragsbedingungen handelt und diese allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, sind diese nach gefestigter Rechtsprechung (statt aller BAG NZA 2006, 202) nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen, wie sie von rechtskundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden.
  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    In einem weiteren Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 - die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche hat, und auf Nachzahlung der einbehaltenen Gehälter abgewiesen.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    In dem die Klägerin sich trotz der ihr unter dem 11.01.2011 erteilten Abmahnungen beharrlich geweigert hat, ihrer Verpflichtung, die 38-Stunden-Woche einzuhalten und hierzu zumindest 7, 6 Stunden täglich zu arbeiten, nachzukommen, hat sie eine nachhaltige Arbeitsverweigerung begangen, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes geeignet ist, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (statt aller BAG vom 05.04.2001 AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32, sowie BAG NZA 2007, 617).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    In dem die Klägerin sich trotz der ihr unter dem 11.01.2011 erteilten Abmahnungen beharrlich geweigert hat, ihrer Verpflichtung, die 38-Stunden-Woche einzuhalten und hierzu zumindest 7, 6 Stunden täglich zu arbeiten, nachzukommen, hat sie eine nachhaltige Arbeitsverweigerung begangen, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes geeignet ist, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (statt aller BAG vom 05.04.2001 AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32, sowie BAG NZA 2007, 617).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen müssen so beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume bestehen, weil gerade Sinn des Transparenzgebotes ist, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. zuletzt BAG vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - bezogen auf die AGB-Kontrolle bei einer Überstundenpauschalierungsabrede).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2012 - 4 Sa 1112/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1025/11

    Umfang der wöchentlichen Arbeitsverpflichtung eines Arbeitnehmers

    In dem Verfahren 4 Sa 1112/11 - gleichzeitig vor der erkennenden Kammer anhängig - hat die Beklagte der Klägerin fristlos hilfsweise fristgerecht gekündigt; gegen diese Kündigung wendet sich die Klägerin in jenem Verfahren.
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