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   LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06   

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https://dejure.org/2007,12151
LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06 (https://dejure.org/2007,12151)
LAG München, Entscheidung vom 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06 (https://dejure.org/2007,12151)
LAG München, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 4 Sa 1163/06 (https://dejure.org/2007,12151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast beim Anspruch auf Vergütung von Überstunden bzgl. Mehrarbeit; Substantiierungspflichten des Arbeitnehmers hinsichtlich des Anspruches auf Überstundenvergütung oder Mehrarbeitsvergütung; Folgen des Vorlegens lediglich einer schlichten ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; ArbZG § 2 Abs. 1; ; ArbZG § 3; ; VO (EWG) Nr. 3820/85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unsubstantiierte Darlegungen eines Berufskraftfahrers zur Überstundenvergütung - eingeschränkter Beweiswert der Tachoscheiben zum Nachweis der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06
    Die Beklagte hat ihre Anschlussberufung hinsichtlich der Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Entfernung der Abmahnung vom 12.04.2005 aus dem Personalakt des Klägers gemäß Berufungsbeantwortungsschriftsatz vom 26.01.2007 zurückgenommen, weshalb Ausführungen zu deren Zulässigkeit - Fristeinhaltung gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO - nicht veranlasst sind (vgl. im Hinblick auf die Ausführungen in der mündlichen Verhandlung hierzu: vgl. BAG, U. v. 30.05.2006, NZA 2006, S. 1170 f - LS 3., Rz. 45 - LAG Niedersachsen, U. v. 10.11.2006, 10 Sa 546/06 B (juris)).
  • LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 546/06

    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer

    Auszug aus LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06
    Die Beklagte hat ihre Anschlussberufung hinsichtlich der Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Entfernung der Abmahnung vom 12.04.2005 aus dem Personalakt des Klägers gemäß Berufungsbeantwortungsschriftsatz vom 26.01.2007 zurückgenommen, weshalb Ausführungen zu deren Zulässigkeit - Fristeinhaltung gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO - nicht veranlasst sind (vgl. im Hinblick auf die Ausführungen in der mündlichen Verhandlung hierzu: vgl. BAG, U. v. 30.05.2006, NZA 2006, S. 1170 f - LS 3., Rz. 45 - LAG Niedersachsen, U. v. 10.11.2006, 10 Sa 546/06 B (juris)).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG, zuletzt etwa U. v. 25.05.2005, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 03.11.2004, AP Nr. 49 zu 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; U. v. 29.05.2002, AP Nr. 27 zu § 812 BGB - II. 3. b dd der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; siehe auch z. B. LAG Schleswig Holstein, U. v. 31.05.2005, NZA-RR 2005, S. 458 f = LAGE Nr. 2 zu § 3 ArbZG; LAG Hamm, U. v. 10.08.2004, ArbRB 2005, S. 74; LAG Thüringen, U. v. 19.03.2002, LAGE Nr. 1 zu § 3 ArbZG).
  • LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04

    Individualisierung des Klagegrundes bei Zahlungsklage

    Auszug aus LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG, zuletzt etwa U. v. 25.05.2005, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 03.11.2004, AP Nr. 49 zu 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; U. v. 29.05.2002, AP Nr. 27 zu § 812 BGB - II. 3. b dd der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; siehe auch z. B. LAG Schleswig Holstein, U. v. 31.05.2005, NZA-RR 2005, S. 458 f = LAGE Nr. 2 zu § 3 ArbZG; LAG Hamm, U. v. 10.08.2004, ArbRB 2005, S. 74; LAG Thüringen, U. v. 19.03.2002, LAGE Nr. 1 zu § 3 ArbZG).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06
    Verlangt ein Berufskraftfahrer Mehrarbeitsvergütung, muss er somit, tageweise aufgeschlüsselt, im Einzelnen substantiiert darlegen und bei Bestreiten - wie hier - unter geeigneten (Voll-/Streng-)Beweis stellen, dass und in welchem zeitlichen Umfang er über die jeweils geschuldete oder betriebsübliche tägliche Arbeitszeit hinaus tatsächlich Arbeit im vergütungsrechtlichen Sinn geleistet habe, dass und in welchem zeitlichen Umfang etwa Standzeiten, Warte-/Ladezeiten bei einer Anlieferung oder zwischen zwei Lieferstellen etc. Arbeitszeit - zumindest in Form der Arbeitsbereitschaft - im vergütungsrechtlichen Sinn darstellten, weil er sich im konkreten Fall vom Fahrzeug nicht entfernen habe können, ständige Bereitschaft zum Entladen/Beladen oder Weiterrücken in einer Warteschlange bestanden habe sollte u. ä. (vgl. hierzu auch BAG, U. v. 11.07.2006, NZA 2007, S. 155 f; U. v. 19.08.1987, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fernverkehr; Didier, NZA 2007, S. 120 f).
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