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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15   

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https://dejure.org/2016,10562
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15 (https://dejure.org/2016,10562)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2016 - 4 Sa 180/15 (https://dejure.org/2016,10562)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 4 Sa 180/15 (https://dejure.org/2016,10562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages nach Drohung mit außerordentlicher Kündigung und Strafanzeige; Kündigungsschutzklage eines Altenpflegers bei unzureichenden Darlegungen zur Widerlegung des vom Arbeitgeber dargelegten Arbeitszeitbetruges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 623
    Anfechtung; Aufhebungsvertrag; Drohung; Schriftform; Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 2 ; ZPO § 373
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages nach Drohung mit außerordentlicher Kündigung und Strafanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitgeber mit fristloser Kündigung droht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber droht: "Aufhebungsvertrag, sonst fristlose Kündigung samt Strafanzeige"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Anfechtbarkeit eines Aufhebungsvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Kündigung: Aufhebungsvertrag kann dennoch wirksam sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterschriebener Aufhebungsvertrag nach Kündigungsdrohung rechtens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (BAG v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - NzA 1987, 91).

    Sind beide Mittel einzeln nicht geeignet, die Drohung zum Zwecke der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses als rechtswidrig anzusehen, so kann auch die gleichzeitige Androhung von beiden nicht zur Rechtswidrigkeit führen (vgl. BAG v. 30.01.1986 a.a.O.).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
    Er hat daher die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, die die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 327/02 - Juris).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
    Maßgeblich ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG v. 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; BAG v. 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 - NJW 1983, 2782; BAG v. 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 - NzA 1986, 25).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
    Der Antrag ist aber dahin auszulegen, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 07.02.2014 hinaus fortbestanden (vgl. zu einer solchen Auslegung BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - AP Nr. 36 zu § 620 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
    Maßgeblich ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG v. 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; BAG v. 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 - NJW 1983, 2782; BAG v. 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 - NzA 1986, 25).
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15
    Maßgeblich ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG v. 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; BAG v. 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 - NJW 1983, 2782; BAG v. 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 - NzA 1986, 25).
  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).
  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).
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