Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13   

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https://dejure.org/2014,12375
LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13 (https://dejure.org/2014,12375)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.03.2014 - 4 Sa 295/13 (https://dejure.org/2014,12375)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. März 2014 - 4 Sa 295/13 (https://dejure.org/2014,12375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitnehmerhaftung, Drittschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Kraftfahrer, Stoppschild, Freistellungsanspruch, Pfändung, Mietvertrag, Haftungsbegrenzung, Eigenbeteiligung

  • verkehrslexikon.de

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrers nach Verkehrsunfall durch Vermieter des vom Arbeitgeber gemieteten Fahrzeugs - Überfahren eines Stoppschildes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für Schäden am arbeitgeberseits angemieteten Lastkraftwagen einer gewerblichen Autovermieterin bei mietvertraglicher Haftungsbegrenzung mit Eigenbeteiligung; Zahlungsklage der Autovermieterin gegen den ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerhaftung bei Verkehrsunfall mit Mietfahrzeug seines Arbeitgebers

  • rabüro.de

    Zur Arbeitnehmerhaftung bei Verkehrsunfall des Arbeitnehmers mit Mietfahrzeug seines Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für Schäden am arbeitgeberseits angemieteten Lastkraftwagen einer gewerblichen Autovermieterin bei mietvertraglicher Haftungsbegrenzung mit Eigenbeteiligung; Zahlungsklage der Autovermieterin gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Haftung eines Berufskraftfahrers bei grob fahrlässig herbeigeführtem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begrenzung der Haftung eines Berufskraftfahrers bei grob fahrlässig herbeigeführtem Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    (BGH, Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10 -, zitiert nach Juris).

    In der Fahrzeugvollversicherung ist - wie auch sonst im Versicherungsvertragsrecht - eine Vertragsbestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Versicherungsnehmer voll haftet, wenn er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, regelmäßig gemäß §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10, zitiert nach Juris Rn. 12).

    Zu der Unwirksamkeit einer solchen Klausel hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.10.2011 (VI ZR 46/10, zitiert nach Juris) entschieden.

    Denn mit Urteil vom 11. Oktober 2011 (VI ZR 46/10) hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass an die Stelle der unwirksamen Klausel bei grober Fahrlässigkeit das Gesetz tritt, nämlich § 81 Abs. 2 VVG.

  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    Nur der Vollständigkeit halber soll darauf hingewiesen werden, dass der entsprechenden Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG im Verhältnis zwischen der Klägerin und dem Arbeitnehmer K... auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.2012 (8 AZR 705/11 -, zitiert nach Juris) entgegensteht.

    Zwar hat bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen (BAG Urteil vom 15.12.2012 - 8 AZR 705/11 -, zitiert nach Juris Rn. 25).

    (BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 8 AZR 705/11 -, zitiert nach Juris Rn. 25-26).

  • OLG Köln, 18.01.2005 - 9 U 91/04

    Entschädigung eines Vollkaskoversicherten aus der Versicherung wegen eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    (OLG Köln, Urteil vom 18.01.2005 - 9 U 91/04 -, zitiert nach Juris Rn. 19) Im Gegensatz zum rein objektiven Maßstab bei einfacher Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit auch subjektive Umstände zu berücksichtigen.

    (OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2002 - 3 U 72/01 -, zitiert nach Juris Rn. 7) Von einer groben Fahrlässigkeit bei dem Überfahren eines Stoppschildes kann erst dann gesprochen werden, wenn der übrige äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zulassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2005 - 9 U 91/04 -, zitiert nach Juris Rn. 20).

  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    Dass eine solche Klausel gegen § 307 Abs. 2 BGB verstößt, hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 20.05.2009 (XII ZR 94/07 -, zitiert nach Juris) entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08

    Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    (Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 10 U 21/10 -, zitiert nach Juris Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 13.01.2010 - 11 U 159/01 -, zitiert nach Juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2008 - I - 24 U 131/08, zitiert nach Juris Rn.3).
  • OLG Naumburg, 14.01.2011 - 10 U 21/10

    Fahrzeugvermietung: Schadenersatzanspruch gegen Mieter und Fahrer wegen eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    (Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 10 U 21/10 -, zitiert nach Juris Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 13.01.2010 - 11 U 159/01 -, zitiert nach Juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2008 - I - 24 U 131/08, zitiert nach Juris Rn.3).
  • OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01

    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13
    (OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2002 - 3 U 72/01 -, zitiert nach Juris Rn. 7) Von einer groben Fahrlässigkeit bei dem Überfahren eines Stoppschildes kann erst dann gesprochen werden, wenn der übrige äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zulassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2005 - 9 U 91/04 -, zitiert nach Juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 4 Sa 295/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53041
LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 4 Sa 295/13 (https://dejure.org/2014,53041)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.11.2014 - 4 Sa 295/13 (https://dejure.org/2014,53041)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. November 2014 - 4 Sa 295/13 (https://dejure.org/2014,53041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1
    Übernahme der Beschäftigten eines privaten Rettungsdienstes durch den Landkreis unter Fortführung der Tätigkeit über einen Eigenbetrieb

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1
    Übernahme der Beschäftigten eines privaten Rettungsdienstes durch den Landkreis unter Fortführung der Tätigkeit über einen Eigenbetrieb; Rettungsdienst als durch den Einsatz von Rettungsfahrzeugen geprägter Betrieb; unbegründete Zahlungsklage eines Rettungssanitäters bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 4 Sa 295/13
    Für die Beurteilung eines Betriebsübergangs i.S.d. § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es deshalb auf die Übernahme der tatsächlichen Betriebsinhaberschaft an, nicht aber darauf, ob der Träger des Rettungsdienstes nach öffentlichem Recht verpflichtet gewesen wäre, eine bedarfsgerechte Versorgung mit Leistungen des Rettungsdienstes selbst durchzuführen (so BAG vom 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - = NZA 2012, 1161).

    Insoweit schließt sich die Berufungskammer ausdrücklich der Rechtsprechung des BAG gemäß dem vorgenannten Urteil vom 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - an.

    Im vorliegenden Fall ist im Einklang mit dem vorgenannten Urteil vom 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 davon auszugehen, dass die sächlichen Betriebsmittel - insbesondere die überlassenen Rettungsfahrzeuge - als für den Betrieb "Rettungsdienst" identitätsprägend anzusehen sind.

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 4 Sa 295/13
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - = NZA 2004, 791 ff. und BAG vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - = NZA 2007, 1296 ff. jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Entscheidend ist die Übernahme der Organisation- und Leitungsmacht (so BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - und BAG vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - a. a. O.).

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 4 Sa 295/13
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - = NZA 2004, 791 ff. und BAG vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - = NZA 2007, 1296 ff. jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Entscheidend ist die Übernahme der Organisation- und Leitungsmacht (so BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - und BAG vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - a. a. O.).

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 63/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. November 2014 - 4 Sa 295/13 - wird zurückgewiesen.
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