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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15   

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https://dejure.org/2016,38897
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15 (https://dejure.org/2016,38897)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2016 - 4 Sa 384/15 (https://dejure.org/2016,38897)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2016 - 4 Sa 384/15 (https://dejure.org/2016,38897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Feststellungsklage auf künftigen Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen einer Fachärztin zum materiellen Schaden aufgrund fehlender Fortbildungserlaubnis der Arbeitgeberin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Schadenseintritt; Wahrscheinlichkeit

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Feststellungsklage auf künftigen Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen einer Fachärztin zum materiellen Schaden aufgrund fehlender Fortbildungserlaubnis der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Schadensfeststellungsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15
    Bei reinen Vermögensschäden, die - wie vorliegend - Gegenstand der Klage sind, hängt daher bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab ('BGH v. 24.01.2006 - XI ZR 384/03 - NJW 2006, 830).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15
    Hier gebietet es der Schutz des Beklagten, dass die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens wenigstens substantiiert dargetan wird, ehe eine Feststellungsklage anhängig gemacht werden darf (BGH v. 15.10.1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 117 m.w.N.).
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