Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Zulässigkeit der Feststellungsklage bei reinem Vermögensschaden
- IWW
§ 32 b Ärzte-ZV, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässige Feststellungsklage auf künftigen Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen einer Fachärztin zum materiellen Schaden aufgrund fehlender Fortbildungserlaubnis der Arbeitgeberin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1
Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Schadenseintritt; Wahrscheinlichkeit - rechtsportal.de
Unzulässige Feststellungsklage auf künftigen Schadensersatz bei unzureichenden Darlegungen einer Fachärztin zum materiellen Schaden aufgrund fehlender Fortbildungserlaubnis der Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Schadensfeststellungsklage
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 18.06.2015 - 2 Ca 219/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15
Bei reinen Vermögensschäden, die - wie vorliegend - Gegenstand der Klage sind, hängt daher bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab ('BGH v. 24.01.2006 - XI ZR 384/03 - NJW 2006, 830). - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 4 Sa 384/15
Hier gebietet es der Schutz des Beklagten, dass die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens wenigstens substantiiert dargetan wird, ehe eine Feststellungsklage anhängig gemacht werden darf (BGH v. 15.10.1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 117 m.w.N.).