Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4039
LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09 (https://dejure.org/2009,4039)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 4 Sa 4/09 (https://dejure.org/2009,4039)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 4 Sa 4/09 (https://dejure.org/2009,4039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Reichweite des Direktionsrechts bei Veränderungen in der Firmenhierarchie - zur Bestimmtheit von Beschäftigungsanträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung einer Führungskraft bei Änderung der Firmenhierarchie; Unwirksame Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit auf Sachbearbeiterebene; Feststellungsantrag neben Beschäftigungsantrag; Bestimmtheit des Beschäftigungsantrags

  • Betriebs-Berater

    Herabstufung einer Führungskraft bei der Daimler AG

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; ; ArbGG § ... 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; GewO § 106; ; BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung einer Führungskraft bei Änderung der Firmenhierarchie; unwirksame Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit auf Sachbearbeiterebene; Feststellungsantrag neben Beschäftigungsantrag; Bestimmtheit des Beschäftigungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Herabstufung einer Führungskraft der Ebene 4 bei der Fa. Daimler AG ist unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unzulässige Herabstufung von Führungskräften durch Daimler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Degradierung bei arbeitsvertraglichem Anspruch auf Position!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1069
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    a) Die Kammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 12.06.2006 (4 Sa 68/05) mit der Bestimmtheit von Beschäftigungsanträgen betreffend die Zuordnung zu den Führungsebenen der Beklagten auseinandergesetzt.

    Würde man jedoch vom Kläger eine noch weitergehende Konkretisierung verlangen, so würde die Folge eintreten, die die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 12.06.2005 (4 Sa 68/05 S. 23) beschrieben hat.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Nimmt der Arbeitgeber unter Berufung auf sein arbeitsvertragliches Weisungsrecht eine Änderung der Arbeitsbedingungen, insbesondere eine Versetzung vor, kann sich der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23.01.1992 - 6 AZR 87/90 - und 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 39 und 44) hiergegen mit einer Feststellungsklage wenden.

    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er die höhere Vergütung fortzahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht (BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - und 24.04.1996 - 5 AZR 996/94 - AP Nr. 44 und 49 zu § 611 BGB Direktionsrecht; APS - Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz 53).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Ein derartiges Verständnis des Bestimmtheitsgrundsatzes steht nicht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, dass der Arbeitnehmer nicht nur einen Vergütungsanspruch, sondern auch einen Beschäftigungsanspruch hat (BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - und 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2 und 14).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Ein derartiges Verständnis des Bestimmtheitsgrundsatzes steht nicht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, dass der Arbeitnehmer nicht nur einen Vergütungsanspruch, sondern auch einen Beschäftigungsanspruch hat (BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - und 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2 und 14).
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Denn das Vollstreckungsgericht müsse ggf. die Klärung herbeiführen, ob eine dem Kläger übertragene Aufgabe der Ebene 2 zuzuordnen sei (BAG 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP GG Art. 9 Nr. 127, im Zusammenhang mit der Bestimmtheit von Unterlassungstiteln).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Sie kann aber auch die bisherige Arbeitsstelle des Klägers so "aufwerten", dass sie der Führungsebene 4 zuzuordnen ist (vgl. BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 3 betreffend die Erfüllung eines Leistungsanspruchs bei mehreren Handlungsmöglichkeiten).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Er muss die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung so präzise wie möglich bezeichnen (zuletzt BAG 22.10.2008 - 4 AZR 735/07 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 04.03.1982 - 6 AZR 594/79

    Änderung von Ansprüchen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Sie kann aber auch die bisherige Arbeitsstelle des Klägers so "aufwerten", dass sie der Führungsebene 4 zuzuordnen ist (vgl. BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 3 betreffend die Erfüllung eines Leistungsanspruchs bei mehreren Handlungsmöglichkeiten).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Denn das Vollstreckungsgericht müsse ggf. die Klärung herbeiführen, ob eine dem Kläger übertragene Aufgabe der Ebene 2 zuzuordnen sei (BAG 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP GG Art. 9 Nr. 127, im Zusammenhang mit der Bestimmtheit von Unterlassungstiteln).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Der Streit der Parteien dürfe nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 8).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06

    Schwerbehinderte Menschen; Kündigung

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 45/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in juris; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in juris; JOUSSEN in Beck'scher Online-Kommentar zum BGB , Rn 311 zu § 611 BGB , Edition 22, Stand: 1.12.2011; HUNOLD, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; PREIS in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO ; GAUL, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in juris).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 6/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck"scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011; Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO; Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 16/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck"scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011; Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO; Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 7/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck"scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011; Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO; Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
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