Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
Annahmeverzugslohn - Wahrung einer zweistufigen Ausschlussfrist - Inhaltskontrolle - rechtliche Teilbarkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung einzelvertraglicher Ausschlussfrist für Lohnansprüche durch Erhebung der Kündigungsschutzklage
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 307 BGB, § 615 BGB, § 293 ff. BGB
Vertragliche Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung - Annahmeverzug - Freistellung - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigungsschutzklage - Wahrung einzelvertragliche Ausschlussfrist
- Betriebs-Berater
Zahlungsklage bei vertraglicher Ausschlussfrist
- Betriebs-Berater
Zahlungsklage bei vertraglicher Ausschlussfrist
- Betriebs-Berater
Vertragliche Ausschlussfrist
- Betriebs-Berater
Vertragliche Ausschlussfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrung einzelvertraglicher Ausschlussfrist für Lohnansprüche durch Erhebung der Kündigungsschutzklage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Annahmeverzugslohn: Erfordernis der Einhaltung vertraglicher Ausschlussfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausschlußfristen und die Kündigungsschutzklage
- wordpress.com (Kurzinformation)
Zweistufige Ausschlussfrist durch Kündigungsschutzklage gewahrt
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 02.03.2010 - 6 Ca 5572/09
- LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Papierfundstellen
- BB 2011, 1012
- BB 2011, 1140
- DB 2011, 825
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07
Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
42 Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.2008 (10 AZR 152/07 - AP Nr. 10 zu § 305 BGB) sieht das Berufungsgericht in der zweistufigen Ausschlussfrist eine rechtlich teilbare vertragliche Regelung.§ 11 Satz 2 hält einer Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB stand, denn die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen beträgt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BGB 3 Monate (so BAG vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - AP Nr. 10 zu § 305 BGB), diese Mindestfrist wird hier gewahrt.
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
Zweistufige Ausschlussfrist in AGB
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
Ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern (so BAG vom 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB). - BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
Auf Grund der unangemessen kurzen Frist ist eine Ausschlussklausel rechtsunwirksam und es findet keine geltungserhaltende Reduktion statt, § 306 Abs. 1 und 2 BGB (BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AP Nr. 7 zu § 307 BGB).
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
Deshalb musste die Beklagte dem Kläger einen längeren Zeitraum als nur ein Wochenende einräumen, um bei einer neuen Arbeitgeberin die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Arbeit bei ihr wieder aufnehmen zu können (vgl. hierzu BAG vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB; vom 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 - AP Nr. 98 zu § 615 BGB). - BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
a) Der Berufung ist zuzugeben, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.1999 (9 AZR 804/98 - NZA 2000, 818) vom Erstgericht in fehlerhafter Weise dahin interpretiert worden ist, auch bereits verfallene Ansprüche könnten im Rahmen einer Gesamtsaldierung vom Arbeitnehmer noch durchgesetzt werden. - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne …
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
Deshalb musste die Beklagte dem Kläger einen längeren Zeitraum als nur ein Wochenende einräumen, um bei einer neuen Arbeitgeberin die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Arbeit bei ihr wieder aufnehmen zu können (vgl. hierzu BAG vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB; vom 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 - AP Nr. 98 zu § 615 BGB).
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Januar 2011 - 4 Sa 437/10 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 489/15
Jahressonderzahlung - betriebliche Übung - Widerrufsvorbehalt
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15
AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13
Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung - …