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   LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10   

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https://dejure.org/2011,7284
LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10 (https://dejure.org/2011,7284)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4 Sa 437/10 (https://dejure.org/2011,7284)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4 Sa 437/10 (https://dejure.org/2011,7284)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Annahmeverzugslohn - Wahrung einer zweistufigen Ausschlussfrist - Inhaltskontrolle - rechtliche Teilbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung einzelvertraglicher Ausschlussfrist für Lohnansprüche durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 307 BGB, § 615 BGB, § 293 ff. BGB
    Vertragliche Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung - Annahmeverzug - Freistellung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Wahrung einzelvertragliche Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsklage bei vertraglicher Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsklage bei vertraglicher Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Vertragliche Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Vertragliche Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung einzelvertraglicher Ausschlussfrist für Lohnansprüche durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzugslohn: Erfordernis der Einhaltung vertraglicher Ausschlussfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlußfristen und die Kündigungsschutzklage

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Zweistufige Ausschlussfrist durch Kündigungsschutzklage gewahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1012
  • BB 2011, 1140
  • DB 2011, 825
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
    42 Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.2008 (10 AZR 152/07 - AP Nr. 10 zu § 305 BGB) sieht das Berufungsgericht in der zweistufigen Ausschlussfrist eine rechtlich teilbare vertragliche Regelung.

    § 11 Satz 2 hält einer Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB stand, denn die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen beträgt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BGB 3 Monate (so BAG vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - AP Nr. 10 zu § 305 BGB), diese Mindestfrist wird hier gewahrt.

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
    Ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern (so BAG vom 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
    Auf Grund der unangemessen kurzen Frist ist eine Ausschlussklausel rechtsunwirksam und es findet keine geltungserhaltende Reduktion statt, § 306 Abs. 1 und 2 BGB (BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AP Nr. 7 zu § 307 BGB).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
    Deshalb musste die Beklagte dem Kläger einen längeren Zeitraum als nur ein Wochenende einräumen, um bei einer neuen Arbeitgeberin die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Arbeit bei ihr wieder aufnehmen zu können (vgl. hierzu BAG vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB; vom 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 - AP Nr. 98 zu § 615 BGB).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
    a) Der Berufung ist zuzugeben, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.1999 (9 AZR 804/98 - NZA 2000, 818) vom Erstgericht in fehlerhafter Weise dahin interpretiert worden ist, auch bereits verfallene Ansprüche könnten im Rahmen einer Gesamtsaldierung vom Arbeitnehmer noch durchgesetzt werden.
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
    Deshalb musste die Beklagte dem Kläger einen längeren Zeitraum als nur ein Wochenende einräumen, um bei einer neuen Arbeitgeberin die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Arbeit bei ihr wieder aufnehmen zu können (vgl. hierzu BAG vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB; vom 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 - AP Nr. 98 zu § 615 BGB).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Januar 2011 - 4 Sa 437/10 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 489/15

    Jahressonderzahlung - betriebliche Übung - Widerrufsvorbehalt

    Im Übrigen gilt das Verbot geltungserhaltender Reduktion unangemessener Klauseln (BAG 04.03.204 EzA § 309 BGB 2002 Nr. 1; 12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 25.05.2005 EzA § 306 BGB 202 Nr. 1; LAG Nbg. 12.01.2011 - 4 Sa 437/10, AuR 2011, 221 LS; ErfK/Preis §§ 305-310 BGB Rn. 104).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15

    AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen

    Im Übrigen gilt das Verbot geltungserhaltender Reduktion unangemessener Klauseln (BAG 04.03.204 EzA § 309 BGB 2002 Nr. 1; 12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 25.05.2005 EzA § 306 BGB 202 Nr. 1; LAG Nbg. 12.01.2011 - 4 Sa 437/10, AuR 2011, 221 LS; ErfK/Preis §§ 305-310 BGB Rn. 104).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

    Im Übrigen gilt das Verbot geltungserhaltender Reduktion unangemessener Klauseln (BAG 04.03.204 EzA § 309 BGB 2002 Nr. 1; 12.01.2005 EzA § 308 BGB 2002 Nr. 1; 25.05.2005 EzA § 306 BGB 202 Nr. 1; LAG Nbg. 12.01.2011 - 4 Sa 437/10, AuR 2011, 221 LS; ErfK/Preis §§ 305-310 BGB Rn. 104).
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