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   LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12   

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https://dejure.org/2012,36809
LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,36809)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2012 - 4 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,36809)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2012 - 4 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,36809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - pflegerische Tätigkeit und hauswirtschaftliche Versorgung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvergütung einer Pflegehelferin eines privaten Pflegedienstes im Rahmen einer Rundumbetreuung in kirchlicher Einrichtung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • hensche.de

    Mindestlohn, Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvergütung einer Pflegehelferin eines privaten Pflegedienstes im Rahmen einer Rundumbetreuung in kirchlicher Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für den Bereitschaftsdienst

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auch für Bereitschaftszeiten muss im Pflegedienst ein Mindestlohn gelten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereitschaftszeiten und der Mindestlohn in der Pflegebranche

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche auch für Bereitschaftsdienst

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teure "Rund-um-die Uhr-Pflege": Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten im Pflegedienst

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auch Bereitschaftszeiten müssen mit dem Pflege-Mindestlohn vergütet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflege-Mindestlohn gilt sowohl für Vollarbeitszeiten als auch für Bereitschaftszeiten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten von Pflegern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pflege-Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    Lediglich ist es auf der Entgeltseite zulässig, dass für Bereitschaftszeiten durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein geringeres Entgelt vereinbart wird als für Tätigkeiten in Vollarbeitszeit (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254; BAG 05. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252), wobei eine Pauschalierung des Entgelts für Bereitschaftszeiten üblich und grundsätzlich zulässig ist (BAG 28. Januar 2004 aaO).

    Wenn dann, trotz bestehender Differenzierungsmöglichkeit und trotz grundsätzlicher Zulässigkeit, Bereitschaftsdienste geringer zu vergüten als Vollarbeit (BAG 28. Januar 2004 aaO), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als zuständiges Fachministerium, dem die Besonderheiten in der Pflegebranche bekannt sind, eine Regelung ohne ausdrückliche Differenzierung trifft, ist davon auszugehen, dass der Bereitschaftsdienst dann im Rahmen des Mindestentgelts genauso zu behandeln sein soll wie die Vollarbeit.

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09

    Arbeitszeit der Werkfeuerwehr

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    aa) Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in Form persönlicher Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers leistet, ist jedenfalls seit der sogenannten SIMAP-Entscheidung des EuGH arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 RL 2003/88/EG anzusehen (EuGH 03. Oktober 2000 - C-303/98 - NZA 2000, 1227, SIMAP; EuGH 01. Dezember 2005 - C-14/04 - NZA 2006, 89, Dellas; BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 543/09 - BAGE 135, 34).

    Für die Abgrenzung von Arbeits- und Ruhenszeit (Rufbereitschaft wäre eine solche Ruhenszeit) im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist darauf abzustellen, ob sich die Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten müssen, um gegebenenfalls sofort ihre Leistung erbringen zu können (BAG 23. Juni 2010 aaO).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    Es ist dann ausreichend, wenn die Klägerin darstellt, was vorliegend auch nicht bestritten ist, dass sie zur rechten Zeit am rechten Ort war, um Arbeitsanweisungen der Beklagten zu befolgen (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - NZA 2012, 998).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    Die tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses kann ebenfalls Rückschlüsse auf den Inhalt ermöglichen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 313/11 - juris).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    aa) Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in Form persönlicher Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers leistet, ist jedenfalls seit der sogenannten SIMAP-Entscheidung des EuGH arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 RL 2003/88/EG anzusehen (EuGH 03. Oktober 2000 - C-303/98 - NZA 2000, 1227, SIMAP; EuGH 01. Dezember 2005 - C-14/04 - NZA 2006, 89, Dellas; BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 543/09 - BAGE 135, 34).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    Lediglich ist es auf der Entgeltseite zulässig, dass für Bereitschaftszeiten durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein geringeres Entgelt vereinbart wird als für Tätigkeiten in Vollarbeitszeit (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254; BAG 05. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252), wobei eine Pauschalierung des Entgelts für Bereitschaftszeiten üblich und grundsätzlich zulässig ist (BAG 28. Januar 2004 aaO).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-14/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    aa) Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in Form persönlicher Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers leistet, ist jedenfalls seit der sogenannten SIMAP-Entscheidung des EuGH arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 RL 2003/88/EG anzusehen (EuGH 03. Oktober 2000 - C-303/98 - NZA 2000, 1227, SIMAP; EuGH 01. Dezember 2005 - C-14/04 - NZA 2006, 89, Dellas; BAG 23. Juni 2010 - 10 AZR 543/09 - BAGE 135, 34).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
    Bei der Auslegung von Verordnungen ist, genauso wie bei der Auslegung von Gesetzen, der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - AP PflegeZG § 3 Nr. 1).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. November 2012 - 4 Sa 48/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Hiermit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verordnungsgeber auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (28. November 2012 - 4 Sa 48/12 -) im Jahre 2012 reagiert.
  • ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16

    Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein

    Die Unzulässigkeit folgt damit auch aus § 253 II Nr. 2 ZPO (vgl. LAG Baden-Württemberg 28.11.2012 - 4 Sa 48/12 - AiB 2013, 397 ff.).
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