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   LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00   

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https://dejure.org/2001,22551
LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00 (https://dejure.org/2001,22551)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.04.2001 - 4 Sa 497/00 (https://dejure.org/2001,22551)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. April 2001 - 4 Sa 497/00 (https://dejure.org/2001,22551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Garantie auf Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf alten Job nach Elternurlaub

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987 - 6 Ta 157/86

    Kündigungsschutzverfahren; Weiterbeschäftigungsantrag; Arbeitsbedingungen;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00
    Die Frage, ob ein Antrag hinreichend bestimmt ist oder ob der auf Weiterbeschäftigung gerichtete Antrag zumindest die Formulierung enthalten muß, den Arbeitnehmer zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen (BAG, AP-Nr. 1, 2 und 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 322) bzw. darüber hinaus auch Art, Zeit und Ort der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, NZA 1986, 196; LAG Berlin, § 626 BGB Nr. 72) angeben muß, konnte vorliegend unentschieden bleiben, weil der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Ergebnis jedenfalls unbegründet ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 1 Ta 302/85

    Unveränderte Arbeitsbedingungen; Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00
    Die Frage, ob ein Antrag hinreichend bestimmt ist oder ob der auf Weiterbeschäftigung gerichtete Antrag zumindest die Formulierung enthalten muß, den Arbeitnehmer zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen (BAG, AP-Nr. 1, 2 und 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 322) bzw. darüber hinaus auch Art, Zeit und Ort der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, NZA 1986, 196; LAG Berlin, § 626 BGB Nr. 72) angeben muß, konnte vorliegend unentschieden bleiben, weil der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Ergebnis jedenfalls unbegründet ist.
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00
    Während des Erziehungsurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis, weil die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten, also die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts, entfallen (BAG, Urt. v. 15. Februar 1994, BB 1994, 1638).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

    Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung war unbegründet, denn die Klägerin hatte kein Verfügungsanspruch darauf, als alleinige Leiterin der Presseabteilung in ihrem ursprünglichen, vor dem Antritt des Erziehungsurlaubs innegehabten Büro beschäftigt zu werden (vgl. insoweit Urt. d. Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein v. 5. April 2001 - 4 Sa 497/00 -).

    Dass die Klägerin sich von der Beklagten gelöst hat und keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit sieht, belegt auch die gerichtsbekannte Wortwahl im in dem Verfahren zwischen den Parteien mit dem Aktenzeichen 4 Sa 497/00.

  • ArbG Münster, 13.10.2016 - 2 Ga 14/16
    Der Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Betriebes kann dem Arbeitnehmer jederzeit durch Weisung auferlegt werden (LAG Schleswig- Holstein 05.04.2001 4 Sa 497/00 juris Rn.55).

    Mindestens aber kann der Arbeitnehmer die Zuweisung eines neuen Büros ablehnen, wenn ihm diese unzumutbar ist (LAG Schleswig- Holstein 05.04.2001 4 Sa 497/00 juris Rn.55).

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