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   LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06   

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https://dejure.org/2006,7579
LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06 (https://dejure.org/2006,7579)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.07.2006 - 4 Sa 574/06 (https://dejure.org/2006,7579)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06 (https://dejure.org/2006,7579)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz nach Eigenkündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 628 Abs. 2 BGB
    Schadensersatz nach Eigenkündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus einem Dienstvertrag nach Eigenkündigung; Voraussetzungen für ein Auflösungsverschulden; Kausale Veranlassung einer Kündigung durch ein objektiv ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06
    Daher scheidet ein auf § 628 Abs. 2 BGB gestützter Schadensersatzanspruch aus, wenn dem Kündigenden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekannt wird, dass der andere Teil sich zum Zeitpunkt seiner Kündigungserklärung bereits objektiv vertragswidrig verhalten hat und ihm daher ein wichtiger Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestanden hätte (BAG 17.01.2002 - 2 AZR 494/00 - APS/Rolfs § 628 BGB Rn. 44).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweises zu unterbleiben (BAG 19.12.1999 - 5 AZR 566/98 -).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Auszug aus LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06
    Der Arbeitnehmer muss die vom Arbeitgeber begangene Pflichtverletzung konkret beanstanden und deutlich machen, der Bestand des Arbeitsverhältnisses sei gefährdet, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem vertragskonformen Verhalten zurückkehre, solange erwartet werden kann, dass der Vertragspartner in Zukunft sein Verhalten abstellt, ist eine Kündigung regelmäßig nicht erforderlich (BAG 20.11.2003 - 8 AZR 608/02 -).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06
    Grund für den Anspruch aus § 628 Abs. 2 BGB ist das Auflösungsverschulden und nicht der Formalakt der fristlosen Kündigung (BAG 08.08.2002 - 8 AZR 574/01 -).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Köln, 21.07.2006 - 4 Sa 574/06
    Die Klägerin begehrt als Schadensersatz eine angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 98, 275 ff.) und berechnet diesen mit 2.750,00 EUR x 7, 5 auf 20.625,00 EUR.
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag bestehen (BAG, NJOZ 2003, 1760, 1765; LAG Köln, Urteil vom 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06, juris Rn. 54; OLG Koblenz, MDR 1976, 44; KG Berlin, Urteil vom 23. August 2004 - 12 U 218/03, juris Rn. 12; Staudinger/Preis, aaO § 628 Rn. 43; jurisPK-BGB/Weth, 8. Aufl., § 628 Rn. 27; Erman/Belling/Riesenhuber, aaO § 628 Rn. 34; Sandmann in Henssler/Willemsen/Kalb, aaO § 628 Rn. 52; BeckOGK-BGB/Günther, aaO § 628 Rn. 147; BeckOK-BGB/Fuchs/Baumgärtner, 2018, § 628 Rn. 13; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO § 628 Rn. 83).
  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 10 Sa 629/13

    Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Vielmehr muss das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils der tragende Grund für die Kündigung gewesen sein (vgl. LAG Köln 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06 - zu B der Gründe, NZA-RR 2007, 134; OLG Koblenz 28. April 1975 - 1 U 292/74 - MDR 1976, 44) .

    Dem darlegungs- und beweispflichtigen Anspruchsteller (vgl. LAG Niedersachsen 4. Oktober 2010 - 9 Sa 246/10 - jurisRn. 45) kommen hinsichtlich der haftungs begründenden Kausalität jedenfalls dann, wenn er keine außerordentliche fristlose Kündigung erklärt hat, keine - sich ggf. bereits auf die Anforderungen an seinen Vortrag (Darlegungsebene) auswirkenden - Beweiserleichterungen (zB im Sinn eines "Anscheinsbeweises") zugute (vgl. LAG Köln 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06 - zu A der Gründe, NZA-RR 2007, 134) .

    Jedoch hat zum einen der Kläger schon keine außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen und hat zum anderen die Beklagte Umstände bezeichnet, aus denen ein anderer Kausalverlauf folgen könnte und die in die Richtung weisen, dass der Kläger ohnehin und unabhängig von etwaig schuldhaft pflichtwidrigem Verhalten der Beklagten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits seit längerem geplant gehabt haben könnte (vgl. LAG Niedersachsen 4. Oktober 2010 - 9 Sa 246/10 - jurisRn. 45; LAG Köln 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06 - zu B III der Gründe, NZA-RR 2007, 134) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 14/23

    Arbeitnehmerhaftung - entgangener Gewinn - nicht weisungsgemäß erbrachte

    (LAG Köln, Urteil vom 21. Juli 2006 - 4 Sa 574/06 - Rn. 55, juris = NZA-RR 2007, 134).
  • LAG Niedersachsen, 04.10.2010 - 9 Sa 246/10

    Außerordentlicher Eigenkündigung der Arbeitnehmerin nach Pflichtverletzung der

    Das heißt, die Klägerin muss darlegen und beweisen, dass der Aushang des Plakates sie zu der außerordentlichen Kündigung veranlasst hat und nicht andere Umstände für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich sind (vgl. Müller-Glöge im Erfurter Kommentar, 10. Aufl. § 628 Rdnr. 21 m.w.N., BAG vom 08.08.2002 a.a.O. Rdnr. 55; LAG Köln vom 21.07.2006, 4 Sa 574/06 zitiert nach Juris).
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