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   LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09   

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https://dejure.org/2010,18002
LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09 (https://dejure.org/2010,18002)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.07.2010 - 4 Sa 58/09 (https://dejure.org/2010,18002)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 (https://dejure.org/2010,18002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 59 ZPO, § 61 ZPO, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung - bedingte subjektive Klagehäufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung des tariflich unkündbaren Arbeitnehmers ist unbegründet ; Erfolg einer Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung des tariflich unkündbaren Arbeitnehmers durch die Kabel Deutschland GmbH; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Hinsichtlich der Sozialauswahl steht diese außerordentliche Kündigung einer ordentlichen Kündigung gleich; § 1 Abs. 3 KSchG ist entsprechend anwendbar (vgl. z. B. BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - NZA 1998, 771).

    Hinsichtlich der Sozialauswahl steht diese außerordentliche Kündigung einer ordentlichen Kündigung gleich; § 1 Abs. 3 KSchG ist entsprechend anwendbar (vgl. z. B. BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - NZA 1998, 771 und BAG Urteil vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 13).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Ein von tariffähigen Parteien geschlossener Vertrag, der nach dem Willen dieser Parteien keinen Tarifvertrag, sondern einen nicht tariflichen Koalitionsvertrag darstellen soll, ist nach den für die Auslegung von Tarifverträgen geltenden Regeln vorzunehmen, weil er regelmäßig - wie im Normalfall ein Tarifvertrag - eine Vielzahl von Personen betrifft (vgl. BAG Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - EzA § 1 TVG Nr. 41 = NZA 1998, 654).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zunächst zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 05. November 1997 - 4 AZR 872/95 - aaO. m.w.N. und zuletzt BAG Urteil vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - EzA § 4 TVG Nr. 30 Altersteilzeit).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Hinsichtlich der Sozialauswahl steht diese außerordentliche Kündigung einer ordentlichen Kündigung gleich; § 1 Abs. 3 KSchG ist entsprechend anwendbar (vgl. z. B. BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - NZA 1998, 771 und BAG Urteil vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 13).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Angesichts des Vorrangs der Änderungskündigung (vgl. BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969) ist es gerade bei dem vorliegenden Sachverhalt nicht vorstellbar, dass für den Kläger nicht bundesweit eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hätte gefunden werden können, ggf. nach zumutbaren betrieblichen Umorganisationsmaßnahmen.
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Nach den im Zivilprozess, zu dem auch der arbeitsgerichtliche Prozess gehört (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG), allgemein geltenden Grundregeln trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden und der Anspruchsgegner die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsvernichtenden, rechtshindernden und rechtshemmenden Tatbestandsmerkmale (vgl. z.B. BGH Urteil vom 14. Januar 1991 - II ZR 190/89 - BGHZ 113, 222 ff = NJW 1991, 1052 ff).
  • BGH, 17.03.1989 - V ZR 233/87

    Zulässigkeit einer Hilfsanschlußberufung; Rechtsfolgen der Formnichtigkeit eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Das Gericht wäre dann genötigt, zuerst durch Teilurteil über die Berufung desjenigen Streitgenossen zu befinden, von dessen erfolgreicher Berufung die Anschlussberufung gegenüber dem anderen Streitgenossen abhängig sein soll (vgl. BGH Urteil vom 17. März 1989 - V ZR 233/87 - NJW-RR 1989, 1099-1100), der wiederum keinen Einfluss auf die Prozessführung des anderen Streitgenossen hätte.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Auch das Bundesarbeitsgericht beurteilt eine eventuelle subjektive Klaghäufung als unzulässig (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613a BGB; anders nur im Falle des § 4 KSchG: BAG Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969 = EzA § 4 KSchG nF Nr. 46).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09

    Geltendmachung eines Wiedereinstellungsbegehrens; Maßgeblicher Zeitraum bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Die Kammer folgt nach eigener Prüfung insoweit den Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 20. November 2009 (- 14 Sa 1249/09 - Anlage B 13 = Bl. 513 ff d.A.).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zunächst zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 05. November 1997 - 4 AZR 872/95 - aaO. m.w.N. und zuletzt BAG Urteil vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - EzA § 4 TVG Nr. 30 Altersteilzeit).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
    Auch das Bundesarbeitsgericht beurteilt eine eventuelle subjektive Klaghäufung als unzulässig (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613a BGB; anders nur im Falle des § 4 KSchG: BAG Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969 = EzA § 4 KSchG nF Nr. 46).
  • BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88

    Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz

  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

  • LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Sa 134/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unklare Formularklausel zur

    Da die Parteien aber durch die Bezugnahme auch auf Ziffer 1 der Schuldrechtlichen Vereinbarung für das besondere Rückkehrrecht den Fortbestand für die Zeit bis zum 31.12.2008 eingeräumt haben, muss es genügen, wenn bis zu diesem Stichtag die besonderen Anspruchsvoraussetzungen eingetreten sind und das Rückkehrrecht auch geltend gemacht wurde (wie hier z. B. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009, 14 Sa 1249/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

    (3) Vielfach wird sodann aus der Verwendung der Worte " unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 ff. KSchG " der Schluss gezogen, dass die den Arbeitnehmer treffende betriebsbedingte Kündigung auch tatsächlich alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit erfüllen muss und nicht lediglich nach §§ 13, 7 KSchG als wirksam "gelten" darf (LAG Berlin-Brandenburg a.a.O.; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2009 - 13 Ca 52/09 - als unzulässig verworfen wird.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - materiell-rechtliche

    Denn - wie hier - ein von tariffähigen Parteien geschlossener Vertrag, der nach dem Willen eben dieser Parteien keinen Tarifvertrag, sondern einen nicht tariflichen Koalitionsvertrag darstellen soll, ist nach den für die Auslegung von Tarifverträgen geltenden Regeln vorzunehmen, weil er regelmäßig - wie im Normalfall ein Tarifvertrag - eine Vielzahl von Personen betrifft (zutreffend LAG Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 -, Revision zugelassen).

    Das Landesarbeitsgericht Hamburg führt mit Urteil vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 - anlässlich eines Parallelrechtsstreits zutreffend wie folgt aus:.

  • LAG Köln, 02.12.2010 - 13 Sa 280/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Wiedereinstellungsanspruch bei

    Da die Parteien aber durch die Bezugnahme auch auf Ziffer 1 der Schuldrechtlichen Vereinbarung für das besondere Rückkehrrecht den Fortbestand für die Zeit bis zum 31.12.2008 eingeräumt haben, muss es genügen, wenn bis zu diesem Stichtag die besonderen Anspruchsvoraussetzungen eingetreten sind und das Rückkehrrecht auch geltend gemacht wurde (wie hier z. B. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009, 14 Sa 1249/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

    (3) Vielfach wird sodann aus der Verwendung der Worte " unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 ff. KSchG " der Schluss gezogen, dass die den Arbeitnehmer treffende betriebsbedingte Kündigung auch tatsächlich alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit erfüllen muss und nicht lediglich nach §§ 13, 7 KSchG als wirksam "gelten" darf (LAG Berlin-Brandenburg a.a.O.; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 20 Sa 419/10

    Darlegungs- und Beweislast - schuldrechtliches Rücktrittsrecht

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass für den Kläger auch in diesem Fall kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden hätte (vgl. LAG Berlin Urteil vom 11. November 2010 - 26 Sa 2673/09, LAG Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09).
  • LAG Hamburg, 31.08.2010 - 2 Sa 203/09

    Unzulässigkeit einer Anschlussberufung - Wiedereinstellungsanspruch -

    Ihr ist zu entnehmen, dass ein besonderes Rückkehrrecht nur dann bestehen soll, wenn die Kündigung materiell-rechtlich wirksam ist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen des zitierten § 1 Abs. 2 ff. KSchG feststehen müssen (so schon LAG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009 - 14 Sa 1249/09, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2010 - 8 Sa 534/09; LAG Hamburg vom 20. Juli 2010, - 4 Sa 58/09; Sächsisches LAG vom 25. März 2010, - 9 Sa 550/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 20 Sa 839/10

    Darlegungs- und Beweislast - schuldrechtliches Rücktrittsrecht

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass für den Kläger auch in diesem Fall kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden hätte (vgl. LAG Berlin Urteil vom 11. November 2010 - 26 Sa 2673/09, LAG Hamburg vom 20.07.2010 - 4 Sa 58/09).
  • LAG Hamburg, 02.12.2010 - 7 Sa 94/09

    Rückkehrrecht nach außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung aufgrund einer

    Ihr ist zu entnehmen, dass ein besonderes Rückkehrrecht nur dann bestehen soll, wenn die Kündigung materiell-rechtlich wirksam ist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen des zitierten § 1 Abs. 2 ff. KSchG feststehen müssen (so schon LAG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009 - 14 Sa 249/09, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2010 - 8 Sa 534/09; LAG Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 -, vom 30. Juni 2010 - 3 Sa 96/09 - und vom 31. August 2010 - 2 Sa 203/09; Sächsisches LAG vom 25. März 2010 - 9 Sa 550/09).).
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