Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anspruch auf Altersteilzeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 14 des TV zur Altersteilzeit in der Eisen-, Metall-, Elektroindustrie NRW vom 23.10.1997
Anspruch auf Altersteilzeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Altersteilzeit ; Anspruch auf ungeminderte Altersrente; Altenrente ohne Abschläge; Diskriminierungsverbot schwerbehinderter Menschen; Benachteiligende Entgeltregelungen in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen
- LAG Düsseldorf
§ 14 des TV zur Altersteilzeit in der Eisen-, Metall-, Elektroindustrie NRW vom 23.10.1997
Anspruch auf Altersteilzeit - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Altersteilzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 20.12.2001 - 6 Ca 5119/01
- ArbG Wuppertal, 08.01.2003 - 6 Ca 5119/01
- LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
a) Zutreffend ist, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Tarifvertragsparteien an das Diskriminierungsverbot schwerbehinderter Menschen nach Artikel 3 II 2 GG gebunden und daraus folgend verpflichtet sind, behinderte Menschen weder unmittelbar noch mittelbar durch Regelungen, die ungünstige Rechtsfolgen an den Tatbestand der Behinderung knüpfen, zu benachteiligen (…vgl. dazu insbesondere ErfK Dietrich, Art. 3 GG, Rdz. 28 und 81) und die Gerichte gehalten sind, diesen Gesichtspunkten durch eine verfassungskonforme Auslegung der tariflichen und gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen (dazu statt aller: BVerfGE 90, 46 sowie BAG NZA 91, 797, NZA 93, 324, 326). - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
a) Zutreffend ist, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Tarifvertragsparteien an das Diskriminierungsverbot schwerbehinderter Menschen nach Artikel 3 II 2 GG gebunden und daraus folgend verpflichtet sind, behinderte Menschen weder unmittelbar noch mittelbar durch Regelungen, die ungünstige Rechtsfolgen an den Tatbestand der Behinderung knüpfen, zu benachteiligen (…vgl. dazu insbesondere ErfK Dietrich, Art. 3 GG, Rdz. 28 und 81) und die Gerichte gehalten sind, diesen Gesichtspunkten durch eine verfassungskonforme Auslegung der tariflichen und gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen (dazu statt aller: BVerfGE 90, 46 sowie BAG NZA 91, 797, NZA 93, 324, 326). - BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92
Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
a) Zutreffend ist, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Tarifvertragsparteien an das Diskriminierungsverbot schwerbehinderter Menschen nach Artikel 3 II 2 GG gebunden und daraus folgend verpflichtet sind, behinderte Menschen weder unmittelbar noch mittelbar durch Regelungen, die ungünstige Rechtsfolgen an den Tatbestand der Behinderung knüpfen, zu benachteiligen (…vgl. dazu insbesondere ErfK Dietrich, Art. 3 GG, Rdz. 28 und 81) und die Gerichte gehalten sind, diesen Gesichtspunkten durch eine verfassungskonforme Auslegung der tariflichen und gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen (dazu statt aller: BVerfGE 90, 46 sowie BAG NZA 91, 797, NZA 93, 324, 326).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
Allein im Bereich der Vergütung kann den Anforderungen des Gleichheitssatzes bei benachteiligenden Entgeltregelungen in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen durch Gewährung der Leistungen an die berechtigten Arbeitnehmer entsprochen werden (dazu statt aller BGH NZA 96, 48 sowie EUGH AP EWG-Vertrag Art. 119, 21). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
Anerkannt ist weiterhin, dass bei gleichheitswidrigen Gesetzen der allgemeine Gleichheitssatz keine unmittelbare anspruchsbegründende Wirkung hat und es dem Gesetzgeber überlassen bleibt, in welcher Weise er den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht (statt aller BVerfGE 82, 126, 146 und 85, 191, 211 f.). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
Anerkannt ist weiterhin, dass bei gleichheitswidrigen Gesetzen der allgemeine Gleichheitssatz keine unmittelbare anspruchsbegründende Wirkung hat und es dem Gesetzgeber überlassen bleibt, in welcher Weise er den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht (statt aller BVerfGE 82, 126, 146 und 85, 191, 211 f.).
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03
Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2003 - 4 Sa 678/02 - wird zurückgewiesen.