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   LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18   

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https://dejure.org/2019,17526
LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18 (https://dejure.org/2019,17526)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2019 - 4 Sa 970/18 (https://dejure.org/2019,17526)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 4 Sa 970/18 (https://dejure.org/2019,17526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abmahnung eines Redakteurs wegen einer Fremdveröffentlichung ohne Einwilligung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 ; GG Art. 9 Abs. 3
    Bestimmtheit Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Redakteur wegen Fremdpublikation abgemahnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Ran an den Speck"-Artikel ohne Einwilligung woanders veröffentlicht: Verlag durfte Redakteur abmahnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beitrag eines Redakteurs ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Ran an den Speck

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungs-Redakteur darf Artikel nicht ohne Einwilligung anderweitig veröffentlichen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Redakteur kann für Fremdveröffentlichung eines Artikels wirksam abgemahnt werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die dem Kläger unter dem 14.03.2018 erteilte Abmahnung aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Eine Abmahnung ist nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG 31.08.1994 - 7 AZR 893/93, juris).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Die Anerkennung der Privatautonomie als selbstregulierendes Prinzip setzt jedoch voraus, dass ein annähernd ausgewogenes Kräfteverhältnis der Vertragspartner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs besteht (BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/89 - BVerfGE 89, 214; BVerfG 06.02.2001 - 1 BvR 12/92, BVerfGE 103, 89).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (etwa BAG 30.05.2001 - 4 AZR 269/00; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03, beide juris).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Rechtsprechung gleichwohl, tarifvertraglichen Regelungen die Durchsetzung zu verweigern, die eine unangemessene Beschränkung eines grundrechtlichen Freiheitsrechts zur Folge haben (BAG 07.06.2006 - 4 AZR 316/05, juris Rn 28 ff mwN).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst dabei nicht nur die Äußerung von Meinungen, sondern grundsätzlich auch die Mitteilung von (wahren) Tatsachen, weil und soweit sie - wie hier - Voraussetzung der Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, BVerfGE 61, 1).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Die Anerkennung der Privatautonomie als selbstregulierendes Prinzip setzt jedoch voraus, dass ein annähernd ausgewogenes Kräfteverhältnis der Vertragspartner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs besteht (BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/89 - BVerfGE 89, 214; BVerfG 06.02.2001 - 1 BvR 12/92, BVerfGE 103, 89).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (etwa BAG 30.05.2001 - 4 AZR 269/00; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03, beide juris).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Doch haben die Gerichte auch im Verhältnis privater Dritter untereinander der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 GG bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Privatrechts Rechnung zu tragen (BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 - Lüth, stdRspr.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18
    Dieses Grundrecht gilt auch für Meinungsäußerungen in Medien, etwa wie hier in Druckform, und lässt die besondere Garantie der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und auch eines teilweise angenommenen Rechts des Redakteurs auf eine sog. "innere Pressefreiheit" zurücktreten (BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 126/85, juris, Rn. 19 mwN).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2019 - 4 Sa 970/18 - wird zurückgewiesen.
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