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   LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07   

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LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07 (https://dejure.org/2007,15325)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07 (https://dejure.org/2007,15325)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. März 2007 - 4 SaGa 1/07 (https://dejure.org/2007,15325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weigerung des Betriebsrates zur Zustimmung der begehrten Lage einer Arbeitszeit als dringender betrieblicher Grund für die Verweigerung des Arbeitgebers; Möglichkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes auf eine bestimmte Verteilung bzw. Lage der Arbeitszeit oder auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 940; ; TzBfG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung zur Verteilung verringerter Arbeitszeit - kein entgegenstehender betrieblicher Grund bei verweigerter Zustimmung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07
    (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -) Der 9. Senat nimmt insoweit eine dreistufige Prüfungsfolge vor, die das Arbeitsgericht zutreffend aufgezeigt hat und worauf zur Vermeidung einer Wiederholung Bezug genommen wird.

    (BAG, Urteil v. 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 -, zit. n. Juris; Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, zit. n. Juris) Denn maßgeblich für die Anerkennung der mitbestimmten Regelung als entgegenstehender betrieblicher Grund ist § 77 Abs. 1 BetrVG, wonach der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung durchführt und der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung von Maßnahmen hat, die den in der Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen widersprechen.

    Vom Arbeitgeber kann nicht verlangt werden, dass er sich betriebsverfassungswidrig verhält (BAG, Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, zit. n. Juris, Rn. 91).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07
    (BAG, Urteil v. 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 -, zit. n. Juris; Urteil v. 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 -, zit. n. Juris) Denn maßgeblich für die Anerkennung der mitbestimmten Regelung als entgegenstehender betrieblicher Grund ist § 77 Abs. 1 BetrVG, wonach der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung durchführt und der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung von Maßnahmen hat, die den in der Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen widersprechen.

    Umgekehrt verdrängt § 8 TzBfG aber auch nicht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (BAG, Urteil v. 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - ).

  • LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07
    Die Berufungskammer ist allerdings in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Urteil v. 04.09.2006 - 4 Sa 41/06 -) der Auffassung, dass eine solche einstweilige Verfügung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.

    (LAG Hamm, Urteil v. 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - LAG Hamburg, Urteil v. 04.09.2006 - 4 Sa 41/06 -).

  • LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 641/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07
    (LAG Hamm, Urteil v. 06.05.2002 - 8 Sa 641/02 - LAG Hamburg, Urteil v. 04.09.2006 - 4 Sa 41/06 -).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Das Landesarbeitsgericht erließ auf Antrag der Klägerin mit Urteil vom 1. März 2007 - 4 SaGa 1/07 - eine einstweilige Verfügung.
  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

    a) Die Arbeitsgerichte können gemäß §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 62 Abs. 2 ArbGG iVm. §§ 935, 940 ZPO einstweiligen Rechtsschutz auch zur (einstweiligen) Durchsetzung eines Teilzeitanspruchs gewähren (h.M. - vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. März 2012 - 15 SaGa 2286/11, juris-Rz. 20, AA 2012, 111; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 08. Juli 2008 - 14 SaGa 25/08, juris-Rz. 28 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01. März 2007 - 4 SaGa 1/07, juris-Rz. 24, AuA 2007, 559; LAG Hamburg, Urteil vom 04. September 2006 - 4 Sa 41/06, juris-Rz. 19 mwN zur Rspr.; MüKo/Müller-Glöge, 6. Aufl., § 8 TzBfG Rz. 43; ErfK/Preis, 13. Aufl., § 8 TzBfG Rz. 52; HWK/Schmalenberg, 5. Aufl., § 8 TzBfG Rz. 58 f.; Gotthardt, NZA 2001, 1183; aA etwa Rolfs, RdA 2001, 129 [136]).

    Eine einstweilige Regelung im Sinne von § 940 ZPO kann bei Verfolgung eines Teilzeitbegehrens durch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur vorläufigen Beschäftigung des Arbeitnehmers im Umfang der beantragten Teilzeit erfolgen (ebenso LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 08. Juli 2008 - 14 SaGa 25/08, juris-Rz. 29 ff., LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01. März 2007 - 4 SaGa 1/07, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 04. September 2006 - 4 Sa 41/06, juris-Rz. 18).

    Der Arbeitgeber ist allerdings dann berechtigt, einem Teilzeitwunsch seine Zustimmung zu verweigern, wenn dieser einer Vereinbarung zuwiderliefe, welche die Betriebsparteien im Rahmen der zwingenden Mitbestimmung getroffenen haben (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 2004 - 9 AZR 323/03, juris-Rz. 90 f., NZA 2004, 1047; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01. März 2007 - 4 SaGa 1/07, juris-Rz. 32, AuA 2007, 559).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 4 Sa 242/07

    Lage der Arbeitszeit, Flexible Arbeitszeit, Arbeitszeit, feste, Verringerung,

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 1. März 2007 (4 SaGa 1/07) auf Antrag der Klägerin eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte erlassen und diese verurteilt, die Klägerin bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden nur montags bis freitags zwischen 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr sowie maximal zweimal pro Monat auch samstags zur Arbeit einzuteilen.
  • ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 12/07

    Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung

    Dass die einstweilige Verfügung die Hauptsache teilweise vorwegnimmt, steht ihrem Erlass nicht entgegen (vgl. z. B. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07 - Hessisches LAG, Urteil vom 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06).
  • ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 13/07

    Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung

    Dass die einstweilige Verfügung die Hauptsache teilweise vorwegnimmt, steht ihrem Erlass nicht entgegen (vgl. z. B. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.03.2007 - 4 SaGa 1/07 - Hessisches LAG, Urteil vom 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06).
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