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   OLG Hamm, 26.04.2007 - 4 Ss OWi 303/07   

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https://dejure.org/2007,13859
OLG Hamm, 26.04.2007 - 4 Ss OWi 303/07 (https://dejure.org/2007,13859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 Ss OWi 303/07 (https://dejure.org/2007,13859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2007 - 4 Ss OWi 303/07 (https://dejure.org/2007,13859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Terminsverlegung als Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Begründung einer Terminsverlegung durch das Gericht

  • Judicialis

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch auf nicht mehr nachvollziehbare Gründe gestützte Ablehnung einer Terminsverlegung; Erster Zugang zum Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Soest - 21 OWi 712/06
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 4 Ss OWi 303/07
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Die Entscheidung leidet hier an einem Ermessensfehler, weil sich das Amtsgericht bei Ablehnung der Terminsverlegung - neben einzelfallbezogenen Umständen (geringes Gewicht, einfacher Sachverhalt) - jedenfalls auch auf die Vielzahl der dort sonst jährlich anhängigen Bußgeldverfahren gestützt hat: Dieser Umstand durfte bei der Ermessensentscheidung keine Berücksichtigung finden, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2004, 1 Ss 5/04, [...], Rn. 10 [Strafverfahren], OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.03.2008, Ss 33/08 , [...], Rn. 12; OLG Braunschweig, Ss (OWiZ) 140/11; OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2007, 4 Ss (OWi) 303/07 , [...], Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11

    Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör;

    Die gebotene Ermessensentscheidung war hier schon deshalb fehlerhaft, weil sich das Amtsgericht bei Ablehnung der Terminsverlegung - neben einzelfallbezogenen Umständen (Bagatellvorwurf u.a.) - jedenfalls auch auf die Vielzahl der dort sonst jährlich anhängigen Bußgeldverfahren gestützt hat: Dieser Umstand durfte bei der Ermessensentscheidung aber keine Berücksichtigung finden, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2004, 1 Ss 5/04, juris, Rn.10 [Strafverfahren] OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2007, 4 Ss (OWi) 303/07, juris, Rn.14).
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