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   OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98   

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https://dejure.org/1998,7775
OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98 (https://dejure.org/1998,7775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98 (https://dejure.org/1998,7775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 4 Ss 1174/98 (https://dejure.org/1998,7775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz bei hoher Blutalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1994 - 2 Ss 29/94

    Annahme bedingten Vorsatzes; Promille-Bereiche; Ergänzende Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Die festgestellte Blutalkoholkonzentration von 2, 15 und die daraus abzuleitende Menge des vom Angeklagten genossenen Alkohols rechtfertigen den Schluss, dass er zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hat, vgl. OLG Düsseldorf in NZV 1994, S. 367.

    Nichts anderes ergeben die tragenden Gründe der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1994, 367), auf die das Amtsgericht Bezug nimmt.

  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Eine Bestrafung wegen vorsätzlichen Vergehens nach § 316 StGB setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt, gleichwohl aber am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 291 f. m.w.N. - ständige Senatsrspr.).

    Mit fortschreitender Alkoholisierung nimmt nämlich die Kritik- und Erkenntnisfähigkeit ab, so dass gerade hohe Blutalkoholkonzentrationen eine Kritiklosigkeit zur Folge haben, die den tatsächlich fahruntüchtigen Täter glauben lässt, noch fahrtüchtig zu sein (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 291, 292 m.w.N.; Hentschel/Born, a.a.O., Rdnr. 346 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.1989 - 1 Ss 99/89

    Vorsatz; Fahrfehler; Angeklagter; Fahrunsicherheit; Drehnystagmus; Beweiszeichen;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Im übrigen würde die Tatsache, dass sich der Fahrzeugführer eines alkoholbedingten Fahrfehlers bewusst wird, nicht zur Feststellung vorsätzlichen Handelns bezüglich der Fahrunsicherheit bei Fahrtantritt führen (vgl. OLG Zweibrücken ZfS 1990, 33).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Diesem entspricht jedenfalls dann der Wert der Blutalkoholkonzentration in der Blutprobe, wenn der Zeitpunkt des Resorptionsabschlusses nicht feststeht und zwischen Tatzeit und Zeitpunkt der Blutentnahme nicht mehr als zwei Stunden liegen (vgl. BGH NJW 1974, 246; Hentschel/Born, Trunkenheit. im Straßenverkehr, 7. Aufl. (1996), Rdnr.93 ff.).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359; KG Berlin, VRS 126, 95; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 50, 138 (2013); Blutalkohol 47, 426 (2010); VRS 117, 195 (2009); OLG Hamm, Blutalkohol 49, 164 (2012); VRS 107, 431 (2004); NZV 1999, 92; OLG Düsseldorf, Blutalkohol 47, 428 (2010); OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 187; Blutalkohol 47, 139 (2010); OLG Köln, DAR 1999, 88; DAR 1997, 499; in einer nicht tragenden Erwägung abweichend OLG Celle, NZV 2014, 283).

    Nicht vereinbar mit den vorgenannten Grundsätzen ist ferner die obergerichtliche Rechtsprechung, soweit sie annimmt, bei weit über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholwerten verringere sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit in einer den Vorsatz ausschließenden Weise und es trete (erneut) vorsatzausschließender Glaube an die Fahrtüchtigkeit ein (so etwa KG Berlin, NStZ-RR 2015, 91; 2014, 321; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 47, 33 (2010); OLG Zweibrücken, Blutalkohol 37, 191 (2000); OLG Hamm, NZV 1999, 92).

  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 4 Ss 20/01

    vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, hohe BAK,

    Es ist nämlich nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass eine derartige Fahrunsicherheit von einem betrunkenen Kraftfahrzeugführer wahrgenommen wird, da das alkoholbedingte Schlangenlinienfahren typischerweise auf einer Störung des unreflektierten Lenkverhaltens (Übersteigerung der notwendigen Lenkbewegungen) beruht, die - zumal bei gestörter Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrzeugführers - diesem nicht notwendigerweise bewusst werden muss (vgl. OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 3. August 1999 - 5 Ss 501/99 - Senat, NZV 1998, 291, 292; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 Ss 1174/98 -).
  • OLG Hamm, 30.11.2006 - 1 Ss 503/06

    Trunkenheitsfahrt; hohe Blutalkoholkonzentration; Vorsatz; sonstige Umstände

    Zwar liegt es nahe, dass der Angeklagte seinen Fahrfehler bemerkt hat, jedoch versteht sich das nicht von selbst, weil die Wahrnehmungsfähigkeit gerade erheblich alkoholisierter Fahrzeugführer häufig deutlich gestört ist (OLG Hamm, NZV 1999, S. 92).
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