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   OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06   

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https://dejure.org/2006,16619
OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06 (https://dejure.org/2006,16619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2006 - 4 Ss 28/06 (https://dejure.org/2006,16619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2006 - 4 Ss 28/06 (https://dejure.org/2006,16619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 59, StPO § 244 Abs. 2, StPO § 219, StPO § 274, StGB § 44
    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge, Absehen von der Vereidigung, keine Protokollierungspflicht, Protokollierungspflicht nur nach Antrag eines Verfahrensbeteiligten, Ablehnung der Beiziehung von Akten, kein Beweisantrag in der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrverbot als "Denkzettel" für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer; Spezialpräventiver Charakter des Fahrverbots; Verfahrensrüge wegen fehlender Protokollierung des Verzichts auf die Vereidigung eines Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 59; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 219; ; StPO § 274; ; StGB § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge, Absehen von der Vereidigung, keine Protokollierungspflicht, Protokollierungspflicht nur nach Antrag eines Verfahrensbeteiligten, Ablehnung der Beiziehung von Akten, kein Beweisantrag in der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04

    Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f.); OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04).

    Etwas anderen kann nur dann gelten, wenn der Zeitablauf zwischen der Tat und der Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04 - mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05

    Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Eine Vereidigung eines Zeugen ist nur noch in den in § 59 Abs. 1 StPO genannten Ausnahmefällen vorgeschrieben (vgl. BGH, NJW 2006, 388; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 59 Rdn. 1), also wenn es das Gericht wegen der Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Bekundung für erforderlich erachtet (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 208).

    Mit Beschluss vom 16.11.2005 hat der 2. Strafsenat des BGH - 2 StR 457/05 - (NJW 2006, 388) klargestellt, dass eine ausdrückliche Entscheidung, einen Zeugen nicht zu vereidigen, nur dann zu treffen und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat.

  • BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05

    Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Eine Vereidigung eines Zeugen ist nur noch in den in § 59 Abs. 1 StPO genannten Ausnahmefällen vorgeschrieben (vgl. BGH, NJW 2006, 388; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 59 Rdn. 1), also wenn es das Gericht wegen der Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Bekundung für erforderlich erachtet (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 208).

    Die Entscheidung über die Vereidigung ergeht von Amts wegen in der Hauptverhandlung nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Vorsitzenden des Gerichts gemäß § 238 Abs. 1 StPO, der die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 StPO zu prüfen hat (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 208; Meyer-Goßner, a.a.O, § 59, Rdn. 8 - 10).

  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Dabei ist fraglich, ob die Entscheidung über die Vereidigung des Zeugen immer ausdrücklich zu treffen und als wesentliche Förmlichkeit im Protokoll festzuhalten ist (so die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht des 1. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 15.02.2005 - 1 StR 584/04 (BeckRS 2005, 03108) und des 3. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 20.01.2005 (NStZ 2005, 340, 341) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Trotz der grundsätzlich bestehenden Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe konnte der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2005 - 4 Ss 54/95; OLG Köln, DAR 2005, 697).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 584/04

    Entscheidung über die Zeugenvereidigung nach dem JuMoG (kein zusätzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Dabei ist fraglich, ob die Entscheidung über die Vereidigung des Zeugen immer ausdrücklich zu treffen und als wesentliche Förmlichkeit im Protokoll festzuhalten ist (so die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht des 1. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 15.02.2005 - 1 StR 584/04 (BeckRS 2005, 03108) und des 3. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 20.01.2005 (NStZ 2005, 340, 341) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 2 Ss OWi 588/98

    Beweisantrag vor der Hauptverhandlung, Konkludenter Verzicht auf nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    In dem Unterlassen der erneuten Stellung eines vor der Hauptverhandlung bereits gestellten Antrags dürfte im Übrigen ein konkludenter Verzicht auf die in diesem Antrag beantragte Beweiserhebung liegen (zu vgl. OLG Hamm NZV 1998, 425).
  • OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05

    erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, jedenfalls für sehr lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 15.03.2005 - 4 Ss 54/05 - und vom 11.10.2005 - 4 Ss 361/05 - Schönke/Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl., § 44, Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 44, Rdn. 2; Hentschel.
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f.); OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2004 - 3 Ss 325/04).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06
    Auch soll ihnen ein Gefühl für den zeitweisen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, StV 2004, 489, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 4 Ss 54/05

    Kein Fahrverbot bei vom Angeklagten nicht zu verantwortender Verfahrensdauer von

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, für lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, a.a.O.; Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05, vom 11. Oktober 2005, 4 Ss 361/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 44 Rn. 2, m.w.N.).

    Trotz der grundsätzlich bestehenden Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe konnte der Senat vorliegend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (vgl. Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005 in 4 Ss 54/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; OLG Köln, DAR 2005, 697).

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