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   OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07, 4 Ss 42/2007   

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OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07, 4 Ss 42/2007 (https://dejure.org/2007,1997)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2007 - 4 Ss 42/07, 4 Ss 42/2007 (https://dejure.org/2007,1997)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 4 Ss 42/07, 4 Ss 42/2007 (https://dejure.org/2007,1997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Internetaufrufe zur Zerstörung von Gen-Mais-Feldern

    Keine Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB ohne Konkretisierung von Tatzeit und Tatort.

  • openjur.de

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter durch Gentechnikgegner

  • JurPC

    Strafbarkeit wegen Internetaufrufs zur Zerstörung von Gen-Maisfeldern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Aufforderung zur Begehung von Straftaten; Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmten Tatzeit

  • Judicialis

    StGB § 111

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 111

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten - Internetaufrufe zur Zerstörung von Gen-Mais-Feldern -

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Öffentlicher Aufruf zu Straftaten im Internet

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 06.03.2007)

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten nur mit konkreter "Anleitung" strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufruf zu Straftaten im Internet

  • beck.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung (Internetaufruf) zu Straftaten

  • beck.de (Leitsatz)

    Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten per Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufruf zu Straftaten im Internet

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Genmais-Fall

    §§ 111 Abs. 1, 34 StGB
    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Konkretisierung der Taten; ziviler Ungehorsam; rechtfertigender Notstand

Sonstiges

  • schattenblick.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.2009)

    Feldbefreier Karl Braig in Rottenburg-Neckar in Haft (Gendreck-weg)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 36
  • MMR 2007, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Daher wird die bloße Befürwortung von Straftaten vom Tatbestand nicht erfasst, erforderlich ist vielmehr eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314); 31, 16 (22); 32, 310 (311 ff.)).

    Erst zu diesem Zeitpunkt liegt den potenziellen Adressaten des Aufrufs eine realisierbare Handlungsanweisung vor, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine unmittelbare Erklärung an deren Motivation, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314)).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92

    Aufforderung; Straftat; Wehrdienst; Verweigerung; Desertieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Hingegen genügt es nicht, wenn sich die Adressaten des Aufrufs erst in der Zukunft - gegebenenfalls nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen - zu der ihnen angesonnenen Straftat entschließen sollen (OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389 (390); LK-von Bubnoff, StGB, 11. Auflage, § 111 Rdnr. 8, 8 d; Schönke-Schröder-Eser, StGB, 27. Auflage, § 111 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 17.09.1982 - 1 Ss 653/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Ebenfalls nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 111 StGB ist deshalb auch das bloße "Anreizen" eines anderen zur Fassung eines Tatentschlusses, also eine Beeinflussung, die diese Person kraft eigenen Entschlusses zu einem strafbaren Handeln bringen soll (KG a.a.O.; OLG Köln MDR 1983, 338).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Zudem muss bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Aufforderung berücksichtigt werden, dass bei der Auslegung von Meinungsäußerungen, die in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage eine Einflussnahme auf den Prozess der allgemeinen Meinungsbildung zum Ziel haben und insoweit dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallen, der Inhalt der Erklärung unter Heranziehung des gesamten Kontextes, in dem sie steht, und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie gefallen ist, zu ermitteln ist (BVerfGE 93, 266 (297) = NStZ 1996, 26).
  • BVerfG, 23.03.1992 - 1 BvR 687/88

    Verfassungswidrigkeit der Verurteilung wegen öffentlicher Aufforderung zu einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Hieraus folgt, dass bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, eine Aufforderung im Sinne des § 111 StGB nur dann vorliegt, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmte Tatzeit erfolgt (vgl. LG Dortmund NStZ-RR 1998, 139); zusätzliche inhaltliche Anforderungen können sich aus der Art der Straftat, zu der aufgerufen wird, ergeben (BVerfG NJW 1992, 2688).
  • OLG Jena, 21.11.1994 - 1 Ss 71/93

    Öffentliche Aufforderung durch eine bestimmte Erklärung an die Motivation anderer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    OLG NStZ 1995, 445).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Das Revisionsgericht ist hieran gebunden, wenn die Erwägungen, auf denen die Feststellungen beruhen, rechtlich fehlerfrei sind und sämtliche Umstände berücksichtigen, die der vorgenommenen Bewertung entgegenstehen könnten (BGHSt 32, 310 (311); Thüring.
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Schon die Formulierung "Aufforderung" impliziert mehr als eine bloße Information und auch mehr als lediglich eine politische Unmutsäußerung oder Provokation (KG NJW 2001, 2896 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Daher wird die bloße Befürwortung von Straftaten vom Tatbestand nicht erfasst, erforderlich ist vielmehr eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314); 31, 16 (22); 32, 310 (311 ff.)).
  • LG Dortmund, 14.10.1997 - Ns 70 Js 90/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
    Hieraus folgt, dass bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, eine Aufforderung im Sinne des § 111 StGB nur dann vorliegt, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmte Tatzeit erfolgt (vgl. LG Dortmund NStZ-RR 1998, 139); zusätzliche inhaltliche Anforderungen können sich aus der Art der Straftat, zu der aufgerufen wird, ergeben (BVerfG NJW 1992, 2688).
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Die Erklärung erfüllt überdies das Erfordernis, eine unbestimmte Vielzahl von Personen unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Taten zu motivieren (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 2008, 36 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; Bosch in MK-StGB, § 111 Rdnr. 6; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 18).
  • VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16

    Verbot des Verteilens eines Flugblatts bei einer angemeldeten Versammlung:

    Offen gelassen werden kann, ob für die Aufforderung zu einer Straftat eine realisierbare Handlungsanweisung an die Adressaten der Erklärung vorliegen muss, welche - als unmittelbare Konsequenz der Aufforderung - im Sinne einer Tathandlung umgesetzt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.02.2007 - 4 Ss 42/07 -, juris Rn. 20; VG Koblenz, Urt. v. 12.07.2016, a.a.O, S. 30).
  • OLG Hamm, 13.05.2009 - 3 U 9/09

    Tierschutzforum darf Boykottaufruf gegen Modepelzfirma veröffentlichen

    Ein Anreiz zum Handeln durch psychologisch berechnete Stimmungsmache kann grundsätzlich nicht genügen (Fischer, a.a.O., Rdn. 2 bis 4 b); Bosch in MK, § 111 StGB Rdn. 6 bis 10; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 52. Kap. Rdn. 2 bis 5; OLG Stuttgart NStZ 2008, 36 ff.).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2018 - 1 W 28/18

    Rechte des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte

    Erforderlich ist eine bewusst-finale Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (OLG Stuttgart, NStZ 2008, 36, 37).
  • VG Würzburg, 12.03.2009 - W 5 K 08.1753

    Zeltlager als Versammlung im Raum Kitzingen; Verbot der Versammlung an bestimmtem

    Der Einwand des Klägers (unter Hinweis auf OLG Stuttgart, U.v. 26.02.2007, 4 Ss 42/07), er bzw. die Initiative G rufe nicht zu Straftaten auf, sondern spreche nur "Einladungen" zur "Feldbefreiung" aus und dies sei ebenso wie eine bloße Billigung von Straftaten nicht strafbar, ist schon deshalb unerheblich, weil es vorliegend bei der anzustellenden Gefahrenprognose nur um das geht, was - von wem und auf welche Weise auch immer initiiert - sich auf den Maisfeldern ereignen wird; es geht dagegen nicht darum, ob die Art und Weise, wie "Feldbefreier" zu ihrer Tat motiviert wurden, ihrerseits strafbar ist.
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