Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 261, StPO § 267, StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Geschwindigkeitsüberschreitung, Aufhebung, Identifizierung des Fahrers, Libi, Foto, Verweisung, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Wiedergabe eines anthropologischen Gutachtens, gedrängte Zusammenfassung des Gutachtens, Mitteilung der morphologischen Merkmale, ... - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Betroffenen aufgrund eines humanbiologischen bzw. anthropologischen Gutachtens; Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Identifizierung des Betroffenen i.R.e. anthropologischen ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 25 Abs. 2a; StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Identifizierung des Betroffenen im Rahmen eines anthropologischen Identitätsgutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tecklenburg - 7 OWi 79 Js 3539/07
- AG Tecklenburg, 03.11.2008 - 7 OWi 1614/07
- AG Tecklenburg, 03.11.2008 - 79 Js 3539/07
- OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
Identitätsgutachten
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524). - BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524). - OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02
Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524). - OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524).
- OLG Hamm, 18.12.2012 - 1 RBs 166/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Darstellung eines …
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09 -' zitiert nach burhoff-online; Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07 -' zitiert nach beck-online).