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   OLG Hamm, 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04   

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https://dejure.org/2004,7995
OLG Hamm, 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04 (https://dejure.org/2004,7995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04 (https://dejure.org/2004,7995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2004 - 4 Ss OWi 418/04 (https://dejure.org/2004,7995)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Verschlechterungsverbot und Absenkung der Geldbuße bei erstmaliger Verhängung eines Fahrverbots

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsenkung der Geldbuße bei gleichzeitiger erstmaliger Verhängung eines Fahrverbotes als Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot; Keine nachteilige Änderung der Rechtsfolgen bei alleiniger Rechtsmitteleinlegung durch den Betroffenen

  • Judicialis

    StPO § 331

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 331
    Fahrverbot; Aufhebung; Verschlechterungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verschlechterungsverbot - Senkung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbotes

Verfahrensgang

  • AG Lippstadt - 28 OWi 28/03
  • OLG Hamm, 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.1993 - 3 Ss 99/93

    Verschlechterungsverbot; Geldbuße; Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04
    Die Herabsenkung der Geldbuße bei gleichzeitiger erstmaliger Verhängung eines Fahrverbotes stellt eine unzulässige Verschlechterung dar (OLG Karlsruhe NZV 93, 450 f; Henschel Straßenverkehrsrecht 37. Auflg., § 25 Rdnr. 29; Janizewski/Jagow/Burmann § 25 StVG Rdnr. 17; KK zum OWiG, § 79 Rdnr. 164).
  • OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07

    Keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem

    Denn im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellt die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 StVG gegenüber der Geldbuße die härtere Reaktion dar (OLG Hamm, Beschluß vom 12.08.2004, 4 Ss OWi 418/04, bei www.burhoff.de; OLG Karlsruhe NZV 1993, 450).
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