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   OLG Hamm, 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08   

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https://dejure.org/2008,2463
OLG Hamm, 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08 (https://dejure.org/2008,2463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08 (https://dejure.org/2008,2463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 4 Ss OWi 629/08 (https://dejure.org/2008,2463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    § 5 StVO
    Wesentliche für eine Ahndung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO ist unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Regelung, dass der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird

  • openjur.de

    § 24 StVG; §§ 49 Abs. 1 Nr. 5, 5 Abs. 2 Satz 2 StVO; § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Bußgeldes wegen Überholens trotz nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit (sog. Elefantenrennen); Vorliegen einer Behinderung des Verkehrsflusses bei Überholen mit einem LKW über eine Distanz von 2 km

  • Judicialis

    StVO § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5
    Elefantenrennen; Überholen; Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überholen: Verkehrsordnungswidrigkeit "Elefantenrennen”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überholen: Verkehrsordnungswidrigkeit "Elefantenrennen"

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Elefantenrennen - Überholen allgemein - Überholthemen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Elefantenrennen"

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Überholen - Verkehrsordnungswidrigkeit "Elefantenrennen"

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Unerlaubtes "Elefantenrennen" beginnt nach 45 Sekunden

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Elefantenrennen”

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Überholen: Verkehrsordnungswidrigkeit "Elefantenrennen"

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Elefantenrennen" beginnt nach 45 Sekunden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Elefantenrennen" beginnt nach 45 Sekunden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tatort Autobahn: Überholvorgang muss zügig abgeschlossen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Elefantenrennen" von LKW auf Autobahn - Höchstens 45 Sekunden für Überholvorgang - Oberlandesgericht Hamm stellt neue Faustregel für Lkw-Fahrer auf

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Überholen - Verkehrsordnungswidrigkeit "Elefantenrennen"

Verfahrensgang

  • AG Lüdinghausen - 19 OWi 44/08
  • OLG Hamm, 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 154
  • NZV 2009, 302
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.2009 - 1 SsRs 45/09

    Überholen zwischen Lkw mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu

    Ein erlaubtes Überholen mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende" liegt zwischen Lkw auf zweispuriger Autobahn grundsätzlich auch dann noch vor, wenn die Differenz mindestens 10 km/h beträgt (im Anschluss an OLG Hamm NZV 2009, 302).

    Für den auch hier gegebenen Fall eines Überholvorganges zwischen Lkw auf der Autobahn (sog. "Elefantenrennen") hat das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung (NZV 2009, 302) eine Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h (80 zu 70 km/h) als noch regelkonform beurteilt.

  • OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12

    Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - (= zfs 2005, 569 = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695 = VM 2006, 4 [Nr. 4] = VRS 109, 287; vgl. a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) zu der Frage, womit die Benutzung eines Mobiltelefons - im Unterschied zum bloßen, nicht tatbestandsmäßigen In-die-Hand-Nehmen und Halten - beginnt, bereits ausgeführt, dass der Begriff der Benutzung eine Handhabung erfordert, die einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist.

    Sie ist Benutzung ebenso wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten (vgl. dazu a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; OLG Hamm DAR 2007, 402 L.).

    Es ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auch unerheblich, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitert (SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302).

  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

    Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten

    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) hinreichend geklärt.
  • OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11

    Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der

    Jedenfalls beinhaltet eine solche generelle Anweisung eine so "schweren Fehler im System" (vgl. OLG Hamm DAR 2009, 339) und damit einen solch groben Verstoß der Dienstvorgesetzten, die nicht Sorge getragen haben, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auf der Ebene der Polizeibeamte vor Ort Rechnung getragen wurde (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 f.), dass die Annahme eines Verwertungsvorbehaltes hier angezeigt ist, um zu verhindern, dass ansonsten der Richtervorbehalt umgangen und ausgehebelt werden könnte (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 464 f.; OLG Brandenburg ZfS 2010, 226 ff.).
  • OLG Köln, 13.11.2012 - 1 RVs 228/12

    Beweisverwertungsverbot bei auf Gefahr in Verzug gestützter Anordnung einer

    Die Feststellung, ob es sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze um einen besonders schwerwiegenden Fehler handelt, der einer Verwertung der Blutprobe entgegensteht, kann vorliegend jedoch nur durch das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung getroffen werden, in deren Rahmen der die Blutprobe anordnende Polizeibeamte zu den Hintergründen seiner in der Akte dokumentierten Auffassung zu hören wäre, um festzustellen, ob sich seine Entscheidung als willkürliches Verhalten darstellt oder ihr ein jedenfalls vergleichbarer schwerwiegenden "Fehler im System" zugrunde liegt (vgl. hierzu die Sachgestaltung in der zitierten Entscheidung III - 1RBs 201/11; s. auch OLG Hamm DAR 2009, 339; OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 f.).
  • AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11

    Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des

    Jedenfalls beinhaltet eine solche generelle Anweisung eine so "schweren Fehler im System" (vgl. OLG Hamm DAR 2009, 339) und damit einen solch groben Verstoß der Dienstvorgesetzten, die nicht Sorge getragen haben, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auf der Ebene der Polizeibeamte vor Ort Rechnung getragen wurde (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 3591 f.), dass die Annahme eines Verwertungsvorbehaltes hier angezeigt ist, um zu verhindern, dass ansonsten der Richtervorbehalt umgangen und ausgehebelt werden könnte (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 464 f.; OLG Brandenburg zfs 2010, 226 ff.).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 18.02.2009 - 83 Ss-OWi 11/09 - = DAR 2009, 408; SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; SenE v. 12.08.2009 - 83 Ss-Owi 63/09 - 214 -) hinreichend geklärt.
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