Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
BKatV § 4; StPO § 267
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besondere tatrichterliche Würdigung des Umstands der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz einer Person wegen einer unangemessenen Belastung durch die Verhängung eines Fahrverbots; Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen ...
- verkehrsrechtsforum.de
Anforderungen an die Begründung des Ausspruches eines Fahrverbotes
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
- rewis.io
- RA Kotz
Fahrverbot - Außendienstmitarbeiter und Existenzgefährdung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4; StPO § 267
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schmerzhaftes Bußgeld kann Fahrverbot entbehrlich machen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schmerzhaftes Bußgeld kann Fahrverbot verhindern
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Fahrverbot - Drohende Gefährdung der beruflichen Existenz
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 25 OWi 616/06
- OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (20)
- OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Der Betroffene hat zudem auch weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten (OLG Hamm, NZV 1999, 391). - OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Das ist z.B. dann bejaht worden, wenn er die Möglichkeit hat, während der Vollstreckung des Fahrverbots Urlaub zu nehmen (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 118, 119), wobei die Vorschrift des § 25 a StVG von erheblicher Bedeutung ist. - OLG Karlsruhe, 30.12.1992 - 2 Ss 199/92
Ordnungswidrigkeit; Ampel; Überfahren; Urteil
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Die Feststellungen des Amtsgerichts zum Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung genügen den insoweit zu stellenden obergerichtlichen Anforderungen bei standardisierten Messverfahren (ständige Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte, vgl. schon BayObLG, VRS 74 (1988), 384; bei: Bär, DAR 1987, 314; bei: Rüth, DAR 1986, 238; DAR 1966, 104; OLG Düsseldorf, VRS 81 (1991), 208; 82 (1992), 50; 82 (1992), 382; VM 1992, 36; OLG Frankfurt, NZV 1993, 202; OLG Köln, VRS 67 (1984), 462; 81 (1991), 128; OLG Schleswig, bei: Ernesti Lorenzen, SchlHA 1980, 175; OLG Stuttgart, VRS 66 (1984), 57; 81 (1991), 129 f.; DAR 1993, 72; vgl. grundlegend zu standardisierten Messverfahren: BGH, NJW 1993, 3081 = BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485 = NStZ 1993, 592 = MDR 1993, 1107).
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436; so auch Deutscher NZV 1999, 113). - BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Die Feststellungen des Amtsgerichts zum Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung genügen den insoweit zu stellenden obergerichtlichen Anforderungen bei standardisierten Messverfahren (ständige Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte, vgl. schon BayObLG, VRS 74 (1988), 384; bei: Bär, DAR 1987, 314; bei: Rüth, DAR 1986, 238; DAR 1966, 104; OLG Düsseldorf, VRS 81 (1991), 208; 82 (1992), 50; 82 (1992), 382; VM 1992, 36; OLG Frankfurt, NZV 1993, 202; OLG Köln, VRS 67 (1984), 462; 81 (1991), 128; OLG Schleswig, bei: Ernesti Lorenzen, SchlHA 1980, 175; OLG Stuttgart, VRS 66 (1984), 57; 81 (1991), 129 f.; DAR 1993, 72; vgl. grundlegend zu standardisierten Messverfahren: BGH, NJW 1993, 3081 = BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485 = NStZ 1993, 592 = MDR 1993, 1107). - OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95
Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm, VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366). - OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Allerdings kann der Betroffene, worauf der Senat bereits ebenfalls hingewiesen hat, nur dann auf die Möglichkeit des Urlaubs verwiesen werden kann, wenn feststeht, dass er tatsächlich noch über einen ausreichend langen Jahresurlaub verfügt, den er innerhalb der Frist des § 25 a Abs. 2 StVG auch "an einem Stück" abwickeln kann (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 313). - OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 11.09.1992 - 4 Ss 405/92
Zeugnisverweigerungsrecht; Zeuge; Anhörungsbogen; Verwertung der Angaben; …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Die Feststellungen des Amtsgerichts zum Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung genügen den insoweit zu stellenden obergerichtlichen Anforderungen bei standardisierten Messverfahren (ständige Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte, vgl. schon BayObLG, VRS 74 (1988), 384; bei: Bär, DAR 1987, 314; bei: Rüth, DAR 1986, 238; DAR 1966, 104; OLG Düsseldorf, VRS 81 (1991), 208; 82 (1992), 50; 82 (1992), 382; VM 1992, 36; OLG Frankfurt, NZV 1993, 202; OLG Köln, VRS 67 (1984), 462; 81 (1991), 128; OLG Schleswig, bei: Ernesti Lorenzen, SchlHA 1980, 175; OLG Stuttgart, VRS 66 (1984), 57; 81 (1991), 129 f.; DAR 1993, 72; vgl. grundlegend zu standardisierten Messverfahren: BGH, NJW 1993, 3081 = BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485 = NStZ 1993, 592 = MDR 1993, 1107). - BayObLG, 26.08.1985 - 1 ObOWi 160/85
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06
Die Feststellungen des Amtsgerichts zum Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung genügen den insoweit zu stellenden obergerichtlichen Anforderungen bei standardisierten Messverfahren (ständige Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte, vgl. schon BayObLG, VRS 74 (1988), 384; bei: Bär, DAR 1987, 314; bei: Rüth, DAR 1986, 238; DAR 1966, 104; OLG Düsseldorf, VRS 81 (1991), 208; 82 (1992), 50; 82 (1992), 382; VM 1992, 36; OLG Frankfurt, NZV 1993, 202; OLG Köln, VRS 67 (1984), 462; 81 (1991), 128; OLG Schleswig, bei: Ernesti Lorenzen, SchlHA 1980, 175; OLG Stuttgart, VRS 66 (1984), 57; 81 (1991), 129 f.; DAR 1993, 72; vgl. grundlegend zu standardisierten Messverfahren: BGH, NJW 1993, 3081 = BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485 = NStZ 1993, 592 = MDR 1993, 1107). - OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04
Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des …
- OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen
- OLG Stuttgart, 17.10.1983 - 1 Ss 508/82
Distanova-Abstandsmeßgerät; Geschwindigkeitsmessung
- OLG Köln, 04.09.1984 - 3 Ss 559/84
Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Radarmessung; Eichung von …
- OLG Düsseldorf, 16.11.1990 - 5 Ss OWi 378/90
- BayObLG, 30.11.1987 - 2 ObOWi 260/87
- OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
- OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen …
- OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots …
- OLG Hamm, 29.11.2007 - 3 Ss OWi 784/07
Anforderungen an die Begründung des Nichtabsehens von der Anordnung eines …
Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und dem gemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, NZV 1992, 286, 288; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).
Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm NZV 1995, 366 OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06; OLG Hamm Beschl. v. 30.04.2007 - 2 SsOWi 218/07).
Wegen der Wechselwirkung zwischen der Höhe einer Geldbuße und einem Fahrverbot (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06) war das Urteil im Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben und die Sache insoweit zurückzuverweisen.
- OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss OWi 824/07
Anforderungen an Urteilsgründe und Beweiswürdigung; Fahrverbot
Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und dem gemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, NZV 1992, 286, 288; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06).
Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06; OLG Hamm Beschl. v. 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07).
- OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen
Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (vgl. dazu schon OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436 und zuletzt OLG Hamm VRR 2007, 236;… so auch Deutscher NZV 1999, 113 und in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff. m.w.N.).
- OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09
Fahrverbot trotz Existenzgefährdung
Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06 -). - OLG Hamm, 08.08.2007 - 2 Ss OWi 271/07
Absehen: Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Geldbuße
Ferner weist der Senat darauf hin, dass die mit dem Fahrverbot gewünschte Erziehungswirkung bei Gering- oder Durchschnittsverdienern unter Umständen auch mit einer empfindlicheren Geldbuße erreicht werden kann, sofern es sich um einen Ersttäter handelt (vgl. OLG Celle zfs 2005, 315) und lediglich eine fahrlässige Tatbegehung vorliegt (vgl. hierzu auch Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 24. Januar 2007 in 4 Ss OWi 891/06; vgl. dazu auch Deutscher VRR 2007, 236; ders. in NZV 1999, 113;… ders. in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; vgl. dazu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 03. Juli 2006 in 2 Ss OWi 324/06; OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567). - OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08
Fahrverbot; Absehen; Existenzgefährdung
Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - 3 SsOWi 784/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 SsOWi 891/06 -).