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   BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04   

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https://dejure.org/2005,16883
BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04 (https://dejure.org/2005,16883)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.2005 - 4St RR 207/04 (https://dejure.org/2005,16883)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 2005 - 4St RR 207/04 (https://dejure.org/2005,16883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5; ; VereinsG § 9 Abs. 3; ; VereinsG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 5 § 9 Abs. 3 § 3
    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal verbotener lokaler Gruppierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwechselung eines Kennzeichens mit dem Originalkennzeichen; Ortsbezeichnung im Vereinsnamen als wesentliches Unterscheidungsmerkmal eines Vereinskennzeichens

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2004, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04
    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 3186) ist ein Kennzeichen dem Originalkennzeichen - im entschiedenen Fall einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne von § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB - dann zum Verwechseln ähnlich, wenn es aus Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Kennzeichens prägen und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt, wobei es nicht auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens ankommt.
  • BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03

    Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04
    Zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens des verbotenen Vereins der "Hells Angels Düsseldorf" gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG und die Vergleichbarkeit dieses Tatbestands mit § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats vom 23.9.2003 (4St RR 104/2003, dort Ziff. II, 3.1) Bezug genommen.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Da für die Prüfung der Kennzeicheneigenschaft auf die einzelnen Abzeichen abzustellen ist, stellt sich die Frage nicht, ob durch die Hinzufügung einer abweichenden Ortsbezeichnung ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG entstanden sein kann (so aber BayObLG, Urteile vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 14 f.; vom 8. März 2005 - 4St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181; kritisch insoweit Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622).
  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

    Ein solches wird durch das Normverständnis auch nicht bewirkt (aA wohl noch BayObLG, Beschl. v. 8. März 2005 - 4 St RR 104/03, BayObLGSt 2004, 180; Rau/Zieschack, a.a.O., S. 134; Bock, HRRS 2012, 83, 86).

    Dies gilt gleichermaßen für die Revisionsentscheidungen des - zwischenzeitlich aufgelösten (vgl. zur grundsätzlich weiterbestehenden Vorlagepflicht BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 369 f.) - Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03 und Beschl. v. 8. März 2003 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180).

  • LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters stellt die unterhalb des "Fat Mexican" angebrachte Ortsbezeichnung ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den Symbolen der verbotenen Chapter dar und macht deutlich, dass vorliegend ein Symbol gerade einer nicht verbotenen Organisation verwandt wird (BayObLG, U. v. 08.03.2004, 4 St RR 207/04, BeckRS 2005, 02716; LG Berlin, B. v. 02.10.2002, 537 Qs 104/02, BeckRS 2014, 02049).
  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

    Auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Originalkennzeichens kommt es dabei nicht an (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, NJW 2002, 2186, 3188; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181).

    c) Hierbei wird weiter die obergerichtliche Rechtsprechung - ebenso wie die bekannt gewordene, teilweise mehrere Jahrzehnte überdauernde ordnungsbehördliche Praxis - zu berücksichtigen sein, nach der es als zureichend angesehen wird, wenn auf der "Vereinskluft" eines "Hells Angels" Ortsvereins neben dem "stilisierten Totenkopf" oder dem Schriftzug "HELLS ANGELS" auch der Hinweis auf einen nicht verbotenen Ortsverein wahrnehmbar ist (OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161; BayObLG, Urt. v. 8. März 2005 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181; hierzu auch M. Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 12101/04

    Polizei durfte "Hells-Angels"-Weste sicherstellen

    Der von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2005 vorgelegten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. März 2005 - 4St RR 207/04 - lag ein Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar ist.
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