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   BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97   

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https://dejure.org/1997,2219
BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97 (https://dejure.org/1997,2219)
BayObLG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 4St RR 232/97 (https://dejure.org/1997,2219)
BayObLG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 4St RR 232/97 (https://dejure.org/1997,2219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 37 I 1 Nr. 7 S. 3, § 53 I 1 Nr. 5 WaffG
    Die Verbreitung von Texten über Mailboxen, die der Anleitung zur Herstellung von verbotenen Gegenständen dienen (z.B. Molotowcocktails), ist strafbar

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1087
  • NStZ 1999, 90 (Ls.)
  • MMR 1998, 262
  • MMR 1999, 297 (Ls.)
  • K&R 1998, 355
  • BayObLGSt 1997, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
    Auch insoweit muß der Wille des Täters erkennbar werden, durch das Verbreiten der Texte Dritter gleichzeitig eine Straftat selbst zu billigen (BGH NJW 1990, 2828/2830; Schönke/Schröder/Cramer § 140 Rn. 5; Lackner § 140 Rn. 4, § 130 Rn. 8; Rudolphi § 140 Rn. 9).

    Insoweit hat es übersehen, daß es sich bei § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WaffG um ein Äußerungsdelikt und nicht um ein Verbreitungsdelikt handelt (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 2828/2831).

  • OLG Celle, 15.08.1989 - 1 Ws 105/89
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
    Darüber hinaus muß sie die Tendenz zur Begehung einer Straftat erkennen lassen und damit mittelbar eine entsprechende Tatbegehung fördern (Rogall GA 1979, 11/19; Sturm JZ 1976, 347/349; Schnarr NStZ 1990, 252/258; Laufhütte MDR 1976, 441/445; Tröndle und von Bubnoff jeweils aaO).
  • OLG Frankfurt, 27.12.1982 - 2 Ss 554/82
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
    So erfüllt das bloße Verbreiten eines zur Begehung einer Straftat auffordernden Textes den Tatbestand des § 111 StGB nur dann, wenn derjenige, der die Äußerung verbreitet, sie durch eine eigene Mitteilung oder durch die Art und Weise der Wiedergabe zu seiner eigenen Erklärung macht (OLG Frankfurt am Main NJW 1983, 1207 m. w. N.; Tröndle § 111 Rn. 2; Schönke/ Schröder/Eser StGB 25. Aufl. § 111 Rn. 3; Lackner StGB 20. Aufl. § 111 Rn. 3).
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Eine Aufforderung nach § 111 StGB ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn der Täter unmissverständlich erkennen lässt, dass er sich die fremde Äußerung zu eigen macht (vgl. BGHSt 36, 363 f.; BayObLG NJW 1998, 1087 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f.; Fischer § 111 Rdnr. 2 a; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl. § 111 Rdnr. 3; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 26).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Im Ausgangspunkt ist daher zunächst die Unterscheidung zwischen Äußerungs- und Verbreitungsdelikten vorzunehmen (ausdrücklich danach unterscheidend im Falle des Verbreitens einer Datei per E-Mail: BayObLG, Beschl. v. 11.11.1997 - 4 St RR 232/97 = NJW 1998, 1087 ff.; so etwa auch Heckmann /Paschke, jurisPK-Internetrecht, 7. Aufl. 2021 (Stand: 20.12.2022), Kap. 8 Rn. 391; Bosbach/Pfordte , K&R Beilage 2006 Nr. 1, 1, 12 m.w.N. auch zur Gegenansicht):.

    Nur im Falle des Zu-Eigen-Machens ist täterschaftliche Verwirklichung, im Übrigen nur Beihilfe möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - 3 StR 602/14 = NStZ 2015, 512 f.; BayObLG, Beschl. v. 11.11.1997 - 4 St RR 232/97 = NJW 1998, 1087 ff.).

  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht den Betrieb der "Sprengmeisterseite" - auch wenn diese vom Angeklagten W. durch Rückgriff auf fremde, im Internet verfügbare Anleitungen zusammengestellt wurde - als Anleitung zur Herstellung von nach § 40 WaffG verbotenen Gegenständen bewertet, weil sich der Angeklagte W. die Inhalte der verbotenen Beschreibungen zu eigen machte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. November 1997 - 4 St RR 232/97, NJW 1998, 1087).
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