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   BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98   

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BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98 (https://dejure.org/1998,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.1998 - 4St RR 68/98 (https://dejure.org/1998,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 4St RR 68/98 (https://dejure.org/1998,7862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 532
  • BayObLGSt 1998, 91
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Die bloße Fehlerhaftigkeit des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils bei der Anwendung gültiger Strafnormen macht eine Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht in jedem Falle unwirksam (BGHSt 7, 283; BayObLGSt 1987, 69 und 1988, 62/63; Hanack in LR StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 54, 56; Ruß in KK StPO 3. Aufl. § 318 Rn. 9, 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 318 Rn. 17, 33, § 352 Rn. 3, 4).

    Insoweit gilt der Grundsatz, daß die bloße Fehlerhaftigkeit des Schuldspruchs die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht unwirksam macht (BayObLGSt 1988, 62/65).

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Die Anwendung dieses Grundsatzes steht jedoch unter der Voraussetzung, daß dadurch das Prinzip der Untrennbarkeit des Schuldspruchs nicht beeinträchtigt wird (vgl. hierzu BGHSt 6, 229/230 und 21, 256/258; Ruß in KK § 318 Rn. 6).
  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Die Anwendung dieses Grundsatzes steht jedoch unter der Voraussetzung, daß dadurch das Prinzip der Untrennbarkeit des Schuldspruchs nicht beeinträchtigt wird (vgl. hierzu BGHSt 6, 229/230 und 21, 256/258; Ruß in KK § 318 Rn. 6).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Die bloße Fehlerhaftigkeit des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils bei der Anwendung gültiger Strafnormen macht eine Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht in jedem Falle unwirksam (BGHSt 7, 283; BayObLGSt 1987, 69 und 1988, 62/63; Hanack in LR StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 54, 56; Ruß in KK StPO 3. Aufl. § 318 Rn. 9, 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 318 Rn. 17, 33, § 352 Rn. 3, 4).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Die Unwirksamkeit einer solchen Beschränkung wird vor allem angenommen, wenn die Feststellungen des Erstgerichts zum Schuldumfang der Tat so dürftig, unklar oder widersprüchlich sind, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können (BGHSt 33, 59 ; …
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Zwar führt der Umstand, daß das Erstgericht bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu Unrecht von Tatmehrheit anstelle von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 m. w. N.), grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung.
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher festellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes in "dubio pro reo" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; Beschluß vom 24.6.1997 - 4St RR 128/97 je m. w. N.).
  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Wird Rauschgift teils zur Deckung des Eigenbedarfs und teils zur gewinnbringenden Veräußerung erworben, so müssen die Feststellungen erkennen lassen, welche Mindestmenge zum Handeltreiben und welche Höchstmenge zum Eigengebrauch vorgesehen war (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 268, 359, 386 m. w. N.) Das ist hier nicht der Fall.
  • BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher festellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes in "dubio pro reo" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; Beschluß vom 24.6.1997 - 4St RR 128/97 je m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98
    Wird Rauschgift teils zur Deckung des Eigenbedarfs und teils zur gewinnbringenden Veräußerung erworben, so müssen die Feststellungen erkennen lassen, welche Mindestmenge zum Handeltreiben und welche Höchstmenge zum Eigengebrauch vorgesehen war (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 268, 359, 386 m. w. N.) Das ist hier nicht der Fall.
  • BayObLG, 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Dies ist namentlich dann nicht der Fall, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung des Berufungsgerichts bilden können (vgl. BGHSt 33, 59; BayObLG NStZ-RR 2003, 310; NStZ 1998, 532; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 298; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Bamberg a.a.O. - juris Rdn. 4; KG a.a.O. und Beschluss vom 30. März 2012 - [2] 161 Ss 28/12 [7/12] - m.w.N.).
  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Ein Zugriff auf den sonach rechtskräftigen Schuldspruch ist dem Revisionsgericht deshalb versagt (BayObLGSt 1998, 91/92).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 206 StRR 268/20

    Verhältnis von Berufung und Wiedereinsetzungsantrag

    Gleiches gilt für die Frage, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen einer wirksamen Berufungsbeschränkung nach § 318 StPO zutreffend beurteilt hat, sei es, ob es eine Beschränkung fehlerhaft für unwirksam gehalten und deswegen über einen tatsächlich nicht angefochtenen Teil des Ersturteils neu entschieden hat, oder sei es umgekehrt, ob es eine Beschränkung zu Unrecht als wirksam angesehen und deswegen über einen tatsächlich angefochtenen Teil nicht neu geurteilt hat (BGH, Beschluss vom 30. November 1976, 1 StR 319/76, NJW 1977, 442; BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 1998, 4 StRR 68/98, NStZ 1998, 532 und und st. Rspr.; MeyerGoßner/Schmitt, § 352 Rn. 4, § 318 Rn. 33; Knauer/Kudlich in MüKo StPO § 352 Rn. 11; Gericke in KK StPO § 352 Rn. 23; Franke in LR StPO § 352 Rn. 3).

    1 St 94/87">BayObLGSt 1987, 102, 103; für die zutreffende Beurteilung von Berufungsbeschränkungen gem. § 318 StPO: Knauer/Kudlich in MüKo StPO § 337 Rn. 59; BayObLG NStZ 1998, 532; BayObLG Beschluss vom 3. August 1993, 5 StRR 63/93, NStZ 1994, 48).

  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

    Dieser Grundsatz gilt namentlich auch dann, wenn das Amtsgericht das Konkurrenzverhältnis mehrerer Taten unzutreffend beurteilt hat (SenE v. 12.03.2019 - III-1 RVs 49/19 - KG StV 2014, 78; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; BayObLG NStZ 1998, 532).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für

    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn sich das Berufungsgericht - wie hier - wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt worden ist (st. Rspr., siehe nur BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 St RR 68/98, NStZ 1998, 532; BayObLG, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 4 St RR 137/97, NStZ-RR 1998, 55; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 Ss 134/01, NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ss 422/09; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20. November 2014 - 1 Ss 278/14, NStZ-RR 2015, 150; KK-StPO- Gericke , 7. Aufl. 2013, § 352 Rn. 23; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4; KK-StPO- Paul , 7. Aufl. 2013, § 318 Rn. 11, § 327 Rn. 11; MüKo-StPO- Quentin , Bd. 2, § 318 Rn. 78 f.).
  • LG Regensburg, 22.08.2019 - 5 Qs 151/19

    Beschränkung des Einspruchs auf die Tagessatzhöhe - Unzulässigkeit einer

    Bei unwirksamer Beschränkung hat das Berufungsgericht über die Sache in vollem Umfang zu entscheiden (BayObLG NStZ 1998, 532, BGHSt 21, 256).
  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 1 Ss 287/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den

    Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch setzt voraus, dass die Schuldfeststellungen des erstinstanzlichen Urteils eine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung bilden (Senat, Urteil 1 Ss 147/99 v. 19.08.1999; OLG Düsseldorf VRS 100, 187; BayObLG NStZ-RR 1998, 55 ; NStZ 1998, 532 ; NStZ-RR 2000, 210 ; StV 2001, 335 ).
  • OLG Köln, 30.09.2003 - Ss 399/03
    Das gilt auch hinsichtlich der Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Kokains (vgl. zur Notwendigkeit solcher Angaben: BGH NStZ 1990, 395 ; BayObLG NStZ 1998, 532 ; Senatsentscheidung vom 01.04.2003 - Ss 99/03).
  • BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum

    Die Schuld des Angeklagten ist nämlich in dem Maß geringer, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums des Angeklagten - nicht gefährdet sind (vgl. BayObLGSt 1998, 91/93).
  • BayObLG, 16.11.1998 - 4St RR 204/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Qualität von

    Die Schuld des Angeklagten ist nämlich in dem Maße geringer, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums des Angeklagten durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet sind (vgl. BayObLGSt 1998, 91/93 m.w.N. = NStZ 1998, 532 ).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 4St RR 18/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau bzw. Herstellung zum Handeltreiben und zum

  • BayObLG, 07.02.2001 - 4St RR 8/01

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BayObLG, 15.12.1999 - 4St RR 246/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Erwerb zum

  • BayObLG, 22.07.2003 - 4St RR 92/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben,

  • BayObLG, 20.12.1999 - 4St RR 251/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

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