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   BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04   

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https://dejure.org/2004,5678
BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04 (https://dejure.org/2004,5678)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2004 - 4 StR 100/04 (https://dejure.org/2004,5678)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2004 - 4 StR 100/04 (https://dejure.org/2004,5678)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Annahme einer Ungeeignetheit zur Führung eines Fahrzeugs; Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bei einem Transport von großen Rauschgiftmengen; Frage nach dem Erfordernis eines verkehrsspezifischen Zusammenhangs zwischen einzelnen ...

  • blutalkohol PDF, S. 94

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 69; StGB § 69 a
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit setzt auch bei Kfz-Benutzung zur Begehung schwerer Straftaten eine Gesamtwürdigung voraus L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Entzug der Fahrerlaubnis bei Einfuhr und Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 992 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Dem steht die vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658 vertretene Auffassung nicht entgegen, daß bei bestimmten schweren Straftaten, die unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs begangen werden, in aller Regel die charakterliche Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen verneint werden müsse.
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Diesen Anforderungen genügt das angefochtene Urteil nicht, und zwar ungeachtet der weiteren (streitigen) Frage, ob zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu den Anfragebeschluß des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 = DAR 2003, 563 = StV 2004, 128 sowie BGH, Beschluß vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144).
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Diesen Anforderungen genügt das angefochtene Urteil nicht, und zwar ungeachtet der weiteren (streitigen) Frage, ob zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu den Anfragebeschluß des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 = DAR 2003, 563 = StV 2004, 128 sowie BGH, Beschluß vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144).
  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 = NZV 2003, 46 und vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199).
  • OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17

    Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Die Beurteilung der Eignungsfrage liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür aus der Tat erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - 4 StR 100/04, juris Rn. 4.).
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