Rechtsprechung
BGH, 09.05.2006 - 4 StR 105/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 239 b StGB
Geiselnahme mit Todesfolge (normspezifischer Zusammenhang zwischen Grunddelikt und Todesfolge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit einer Revision mangels Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen den Mörder von Carolin rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Rostock, 15.11.2005 - 11 Ks 19/05
- BGH, 09.05.2006 - 4 StR 105/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.1994 - 3 StR 87/94
Geiselnahme - Todesfolge - Vorsatz - Mord - Tateinheit
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 4 StR 105/06
Dies gilt auch im Hinblick auf die tateinheitlich ausgeurteilte "Geiselnahme mit Todesfolge", da der zur Erfüllung dieses Tatbestandes erforderliche normspezifische Zusammenhang zwischen Grunddelikt und Todesfolge (vgl. BGHSt 33, 322, 323 f.; BGHR StGB § 239 b Sichbemächtigen 3) rechtsfehlerfrei festgestellt ist (UA 10 f., 31 f.). - BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85
Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 4 StR 105/06
Dies gilt auch im Hinblick auf die tateinheitlich ausgeurteilte "Geiselnahme mit Todesfolge", da der zur Erfüllung dieses Tatbestandes erforderliche normspezifische Zusammenhang zwischen Grunddelikt und Todesfolge (vgl. BGHSt 33, 322, 323 f.;… BGHR StGB § 239 b Sichbemächtigen 3) rechtsfehlerfrei festgestellt ist (UA 10 f., 31 f.).