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   BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00   

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https://dejure.org/2000,4797
BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,4797)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2000 - 4 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,4797)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 4 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,4797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 553
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86
    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00
    Dieses Schreiben wurde mit dem Eingang der am 16. November 1999 richterlich angeordneten deutschen Übersetzung beim Landgericht am 23. November 1999 für das Verfahren beachtlich (§ 184 GVG; vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95).
  • BGH, 06.11.1991 - 5 StR 549/91

    Erledigung einer Revision durch Rücknahme

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00
    Der Beschluß des Landgerichts vom 29. November 1999, in dem festgestellt wird, daß die Revision des Angeklagten durch Zurücknahme erledigt ist, und gegen den der Angeklagte fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hat, muß allerdings aufgehoben werden, weil das Landgericht für diese Entscheidung nicht zuständig war (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGH, Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 549/91; Kuckein in KK 4. Aufl. § 346 Rdn. 3, 22 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 480/95

    Voraussetzungen der Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00
    Dieses Schreiben wurde mit dem Eingang der am 16. November 1999 richterlich angeordneten deutschen Übersetzung beim Landgericht am 23. November 1999 für das Verfahren beachtlich (§ 184 GVG; vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88

    Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00
    Die Rücknahmeerklärung konnte durch deren in englischer Sprache verfaßten Widerruf vom 18. November 1999, der am 22. November 1999 und dessen am selben Tag richterlich angeordnete Übersetzung am 25. November 1999 beim Landgericht eingegangen ist, nicht rückgängig gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2).
  • BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17

    Unbeachtlichkeit der Eingabe von Schriftsätzen in fremder Sprache beim

    Das Schreiben des Beschuldigten, das als die Einlegung eines Rechtsmittels angesehen werden kann, ist erst mit dem Eingang der Übersetzung für das Verfahren beachtlich geworden, da gemäß § 184 GVG die Gerichtssprache deutsch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2000 - 4 StR 110/00, NStZ 2000, 553).
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