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BGH, 24.03.1995 - 4 StR 113/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Falschaussage - Zeugenaussage - Aussage - Rechtsfeindlichkeit - Uneinsichtigkeit - Strafzumessung - Strafänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92
Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des …
Auszug aus BGH, 24.03.1995 - 4 StR 113/95
Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12).
- BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03
Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens …
Ein solches Prozeßverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten zu werten ist jedoch nur zulässig, wenn es Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit ist (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20 und Verteidigungsverhalten 12; Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95 und 10. März 1998 - 4 StR 66/98). - BGH, 10.03.1998 - 4 StR 66/98
Behandlung des bloßen Duldens einer falschen Aussage in der Hauptverhandlung als …
Dem schließt sich der Senat an (…vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; Senatsbeschluß vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95) mit dem Hinweis, daß die nunmehr entscheidende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, ob eine der Neufassungen des § 177 StGB (BGBl. 1997 I S. 1607 und BGBl. 1998 I S. 164, 173 [Inkrafttreten: 1. April 1998]) das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB ist (…vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 11; BGH StV 1997, 634).