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   BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15   

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BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15 (https://dejure.org/2015,37248)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - 4 StR 115/15 (https://dejure.org/2015,37248)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15 (https://dejure.org/2015,37248)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 53 StGB; § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden: Berechnung bei Schnellballsystemen; Irrtum: tatrichterliche Aufklärungspflicht bei mehreren, weitestgehend identischen Betrugshandlungen; banden- und gewerbsmäßige Begehung: Bandenabrede)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB, § 267 Abs 1 S 1 StPO
    Betrugshandlungen in einem Schneeballsystem: Notwendiger Inhalt der Urteilsgründe bei einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten mehrerer Angeklagter; Ermittlung des Vermögensschadens nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung

  • IWW

    § 263 StGB, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 53 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 52, 53 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 111i Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachdarstellung in den Urteilsgründen bei Verurteilung mehrerer Angeklagter wegen mehrerer selbständiger Straftaten; Rechtliche Anforderungen an den Nachweis einer Bandenabrede beim Übergang von einer zunächst legalen Tätigkeit zur Begehung von ...

  • rewis.io

    Betrugshandlungen in einem Schneeballsystem: Notwendiger Inhalt der Urteilsgründe bei einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten mehrerer Angeklagter; Ermittlung des Vermögensschadens nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachdarstellung in den Urteilsgründen bei Verurteilung mehrerer Angeklagter wegen mehrerer selbständiger Straftaten; Rechtliche Anforderungen an den Nachweis einer Bandenabrede beim Übergang von einer zunächst legalen Tätigkeit zur Begehung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 280
  • StV 2017, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Auch insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze, also das Prinzip der Gesamtsaldierung, wonach der Vermögenswert unmittelbar vor der Vermögensverfügung mit dem unmittelbar nach ihr zu vergleichen ist (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201 f. mwN).

    Da jedoch alles vom weiteren Erfolg des Systems und vom Eingang weiterer betrügerisch erlangter Gelder abhängt, ist die hierauf basierende Aussicht auf Erfüllung der vom Täter eingegangenen Verpflichtung nicht, auch nicht teilweise, die versprochene Gegenleistung, sondern stellt von vornherein keinen wirtschaftlichen Wert dar (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 205 mwN).

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Hinsichtlich einer gegebenenfalls zu treffenden Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB wird der neue Tatrichter Feststellungen zur wirtschaftlichen Mitverfügungsgewalt der jeweiligen Angeklagten an den aus der Tat erlangten Vermögenswerten zu treffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 m. Anm. Spillecke; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, wistra 2012, 69, 70).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    In Fällen, denen zahlreiche, im Wesentlichen gleich gelagerte Betrugshandlungen zu Grunde liegen, ist es dem Tatrichter gestattet, nur eine begrenzte Anzahl von Geschädigten als Zeugen zu vernehmen und gegebenenfalls auf eine entsprechende Irrtumserregung auch bei anderen Verfügenden zu schließen (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459, 460 mwN).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Dem insoweit maßgeblichen Sinn der Revisionsbegründung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09) entnimmt der Senat, auch im Hinblick auf Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, dass der Teilfreispruch des Angeklagten B. nicht angefochten ist.
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Bestand ihr Tatbeitrag zum Abschluss der Kauf- und Werbeverträge aber lediglich in der Leitung und Organisation einer der beteiligten Gesellschaften, läge nur eine Tathandlung vor (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352, 353; zum sog. uneigentlichen Organisationsdelikt vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177; Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Die Sachdarstellung darf nicht durch eine Tabelle mit pauschalen Angaben über die einzelnen Taten ersetzt werden, wenn daraus bei der einzelnen Tat weder die Modalitäten der jeweiligen Tatausführung und die Art des Tatbeitrags der einzelnen Mittäter noch die für die Strafzumessung erforderlichen Einzelheiten entnommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 171/09, NStZ-RR 2010, 54; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 267 Rn. 41 mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 112/10

    Erstreckung der Entscheidung des Revisionsgerichts auf Mitangeklagte; Verfall

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Hinsichtlich einer gegebenenfalls zu treffenden Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB wird der neue Tatrichter Feststellungen zur wirtschaftlichen Mitverfügungsgewalt der jeweiligen Angeklagten an den aus der Tat erlangten Vermögenswerten zu treffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 m. Anm. Spillecke; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, wistra 2012, 69, 70).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Der neue Tatrichter wird zudem § 73c StGB zu erörtern haben, der auch bei einer Anordnung nach § 111i Abs. 2 StPO Geltung beansprucht (Senatsurteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Der vom insoweit sachverständig beratenen Landgericht zur Bestimmung des Vermögensschadens herangezogene Maßstab, wonach von dem (Markt-)Wert des jeweiligen Fahrzeugs auszugehen sei, der bei einem Verkauf erzielt werden würde, und nicht von dem Wert, für den das Fahrzeug gekauft wurde (UA 69 f.), ist entgegen der in den Revisionen der Angeklagten geäußerten Ansicht aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Beschluss vom 12. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NStZ 1991, 488; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603).
  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
    Der vom insoweit sachverständig beratenen Landgericht zur Bestimmung des Vermögensschadens herangezogene Maßstab, wonach von dem (Markt-)Wert des jeweiligen Fahrzeugs auszugehen sei, der bei einem Verkauf erzielt werden würde, und nicht von dem Wert, für den das Fahrzeug gekauft wurde (UA 69 f.), ist entgegen der in den Revisionen der Angeklagten geäußerten Ansicht aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 StR 496/61, BGHSt 17, 147, 148; Beschluss vom 12. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NStZ 1991, 488; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    Unter Beachtung dessen nimmt die im Ausgangspunkt übereinstimmende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bewertung des strafrechtlich geschützten Vermögens und dementsprechend des Vermögensschadens nach objektiven wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 55/11, BGHSt 57, 95, 113, 114; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 10 Rn. 32 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15 Rn. 30 mwN).

    Aus der nach objektiven wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmenden Schadensbestimmung folgt, den Wert der erbrachten Leistung und - soweit erfolgt - den der Gegenleistung nach ihrem Verkehrs- bzw. Marktwert zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 115; BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 10 f. Rn. 33 mwN und vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15 Rn. 30 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2010, 700 sowie Albrecht NStZ 2014, 10, 20; Wahl, Die Schadensbestimmung beim Eingehungs- und Erfüllungsbetrug, 2007, S. 44).

    Innerhalb bestehender und funktionierender Märkte werden sich beide dem Tatrichter zur Verfügung stehenden Wege der Wertbestimmung der vom Täuschungsopfer erbrachten Leistung typischerweise als äquivalent erweisen (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15 Rn. 30).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen täuschungsbedingter Geldanlagen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, NZWiSt 2014, 270, 273 f.; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

    Bei dieser Betrachtung bleiben aber die durch Straftaten erwirtschafteten Beträge außer Betracht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO, 205; Urteile vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15, NStZ 2016, 280, 283; vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376).

  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Aus der nach objektiven wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmenden Schadensbestimmung folgt, den Wert der erbrachten Leistung und - soweit erbracht - den der Gegenleistung nach ihrem Verkehrs- bzw. Marktwert zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 115; BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13 Rn. 33 mwN, BGHSt 60, 1 und vom 19. November 2015 - 4 StR 115/15 Rn. 30 mwN).
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