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   BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76   

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https://dejure.org/1976,3138
BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76 (https://dejure.org/1976,3138)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1976 - 4 StR 127/76 (https://dejure.org/1976,3138)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76 (https://dejure.org/1976,3138)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zweifelsfragen bei der Besetzung eines Gerichts mit Schöffen - Umfang der Begründungspflicht bei Ausschließung des Angeklagten vom Prozess - Fehlender Ausdruck der Unrechtseinsicht als strafschärfender Umstand

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76
    Nur dann, wenn die Beweislage, z.B. infolge unaufklärbarer Widersprüche mehrerer Zeugen, besonders schwierig ist, darf sich der Richter diese Sachkunde nicht zutrauen und hat er deshalb einen Sachverständigen hinzuzuziehen (BGHSt 8, 130, 131 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76
    Diese Annahme kann von der Revision nicht angegriffen werden (BGHSt 22, 18, 21).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76
    Entgegen der Ansicht der Revision durfte sich der Vorsitzende mit den Angaben des Schöffen begnügen, da er diese offensichtlich für glaubhaft und eine weitere Nachprüfung deshalb für überflüssig hielt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 612/75 - S. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.11.1963 - 4 StR 402/63

    Begehen neuer Straftaten - Einsichtslosigkeit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 4 StR 127/76
    Es ist verständlich, daß ein Angeklagter sich gegen das Eingeständnis seines Unrechts sträubt, vor Gericht seine Unschuld beteuert und seine Zuflucht zu bloßen Schutzbehauptungen nimmt (vgl. BGH VRS 26, 22, 23).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

    Es ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn die Kammer einerseits feststellt, der Angeklagte habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden bestritten (UA Bl. 7) und andererseits "insbesondere"sein verstocktes Leugnen sowie das Fehlen jeder Einsicht und Reue strafschärfend wertet (BGH NJW 1955, 1158 m.N.; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76).
  • BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82

    Wertungsfehler im Rahmen der Strafzumessung bei Vergewaltigung

    Eine derartige Gemütsregung hätte als Eingeständnis gewertet werden können und damit seine Verteidigungsposition gefährdet (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76 - unterbliebene Schadenswiedergutmachung -, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76 - keine Unrechtseinsicht - und Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - Fehlen von Einsicht und Reue -).
  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 56/80

    Auswirkungen von Uneinsichtigkeit auf das Strafmaß - Rechtliche Wirkungen eines

    Bei diesen Erwägungen geht das Landgericht zwar zutreffend davon aus, daß dem Angeklagten straferschwerend angelastet werden kann, wenn sein Prozeßverhalten darauf gerichtet ist, sich die rechtswidrig erlangten Vorteile seiner Tat zu erhalten (vgl. BGH GA 1975, 84); ebenso kann Uneinsichtigkeit straferhöhend wirken, wenn sie bei der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Angeklagten auf Rechtsfeindschaft, auf Gefährlichkeit des Täters und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76).
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