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   BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97   

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https://dejure.org/1997,7954
BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,7954)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - 4 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,7954)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - 4 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,7954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die Darstellung und Mitteilung im Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97
    Nach der Rechtsprechung muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beigemessen hat, aber grundsätzlich - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (st. Rspr., BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596, jew. m. N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97
    Nach der Rechtsprechung muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beigemessen hat, aber grundsätzlich - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (st. Rspr., BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596, jew. m. N.).
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Maßregelung - Rausch -

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97
    Bei ausdrücklich erklärter Therapiebereitschaft ist aber nicht anzunehmen, daß eine hinreichende konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg von vornherein fehlt (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; Tröndle StGB 48. Aufl. § 64 Rn. 7 a, m. N.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97
    "Nach den diesbezüglich umfangreichen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen", denen es sich "nach eigener Sachprüfung" angeschlossen habe, bestehe bei dem Angeklagten "keine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges" im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Die in den Jahren 2007 und 2010 (abgebrochenen) Therapieversuche stehen § 64 StGB nicht zwingend entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 628/96, und vom 10. April 1997 - 4 StR 130/97, beide bei Detter, NStZ 1997, 476, 480).
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