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   BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98   

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https://dejure.org/1998,4768
BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4768)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 4 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4768)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 4 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 531
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
    Denn der Verteidiger war erst am 28. November 1997 - mithin für die Durchführung des Revisionsverfahrens - beauftragt worden (vgl. Bd. III Bl. 534), weshalb die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muß (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn einem erst zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragten Verteidiger eine allgemeine Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme erteilt worden ist (BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 132/98 - juris, Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per

    Denn Rechtsanwalt B. war als Verteidiger erst am 30.06.2022 speziell für die Durchführung des Berufungsverfahrens beauftragt worden, weshalb die Ermächtigung als i.S.v. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich auf die Berufung bezogen angesehen werden muss (vgl. BGHR StPO § 302 II Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 302 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19

    Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision

    "Der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung steht nicht entgegen, dass dem Wahlverteidiger nur in der Strafprozessvollmacht die allgemeine Ermächtigung erteilt worden ist, "Rechtsmittel (...) zurückzunehmen', denn er war für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 132/98, NStZ 1998, 531 mwN).
  • BGH, 13.07.1999 - 4 StR 293/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mord; Rücknahme der Revision

    Diese erneute, am 7. Dezember 1998 unterzeichnete Vollmacht ist nämlich erst nach Erlaß des Urteils und damit zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens ausgestellt worden, die Ermächtigung bezog sich daher gerade auf die hier in Frage stehende Revision (vgl. BGH NStZ 1998, 531; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5).

    Da der Beschwerdeführer - ohne erneut Revision einzulegen - einen Revisionsantrag gestellt und begründet hat, spricht der Senat aus, daß die Revision wirksam zurückgenommen worden ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531).

  • BGH, 31.08.2016 - 2 StR 267/16

    Wirksame Rücknahme des Rechtsmittels

    Die Vollmacht ist im Revisionsverfahren erteilt worden, so dass die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muss (vgl. BGH NStZ 1998, 531 f.; NStZ-RR 2005, 261).
  • BGH, 18.11.2003 - 4 StR 454/03

    Wirksame Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger (Ermächtigung im Rahmen

    Da der Wahlverteidiger erst für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden ist, handelt es sich um eine ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531, 532).
  • BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01

    Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung

    Der Senat hatte daher festzustellen, daß die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08

    Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)

    Der Senat hat daher festzustellen, dass die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (ungeladene Gaspistole)

    Die Vollmacht ist im Revisionsverfahren erteilt worden, so dass die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muss (vgl. BGH NStZ 1998, 531 ff.).
  • OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss OWi 781/03

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; Bschränkung

    Daraus folgt, dass der Verteidiger hier ausdrücklich mit der Durchführung des Einspruchsverfahrens beauftragt war mit der weiteren Folge, dass die in der schriftlichen Vollmachtsurkunde enthaltene Befugnis zur (teilweisen) Rücknahme von Rechtsmitteln die teilweise Rücknahme des Einspruchs in einer der Bestimmung des § 302 Abs. 2 StPO erforderlichen Form mit umfasste (vgl. BGH NStZ 1998, 531; BGHR § 302 StPO, Rücknahme 5, Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 302 Rdnr. 32 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ss OWi 702/09
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