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   BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16   

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https://dejure.org/2016,22584
BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16 (https://dejure.org/2016,22584)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 StR 149/16 (https://dejure.org/2016,22584)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 StR 149/16 (https://dejure.org/2016,22584)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB; § 296 Abs. 1 StPO; § 298 Abs. 1 StPO
    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung: keine Ermächtigung durch den gesetzlichen Vertreter des Angeklagten, selbstständiges Recht des Angeklagten zur Rechtsmitteleinlegung)

  • lexetius.com

    StPO § 302 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 StPO, §§ 296 ff StPO, § 298 StPO, § 302 Abs 2 StPO
    Sicherungsverfahren: Wirksamkeit der Erteilung einer Ermächtigung zur Rücknahme eines vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels durch den Betreuer des Beschuldigten

  • IWW

    § 63 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 302 Abs. 2 StPO, §§ 296 ff. StPO, § 296 Abs. 1 StPO, § 297 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 298 Abs. 1 StPO, § 298 StPO, § 55 Abs. 3 JGG, § 303 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der erforderlichen Ermächtigung zur Rücknahme des vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels für den Beschuldigten durch den gesetzlichen Vertreter; Nebeneinander voneinander unabhängiger Rechtsmittelbefugnisse; Anordnung der Unterbringung ...

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Wirksamkeit der Erteilung einer Ermächtigung zur Rücknahme eines vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels durch den Betreuer des Beschuldigten

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 302 Abs. 2
    Rechtsmittelbefugnis des gesetzlichen Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Erteilung der erforderlichen Ermächtigung zur Rücknahme des vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels für den Beschuldigten durch den gesetzlichen Vertreter; Nebeneinander voneinander unabhängiger Rechtsmittelbefugnisse; Anordnung der Unterbringung ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung der erforderlichen Ermächtigung zur Rücknahme des vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels für den Beschuldigten durch den gesetzlichen Vertreter; Nebeneinander voneinander unabhängiger Rechtsmittelbefugnisse; Anordnung der Unterbringung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vertretung durch gesetzlich bestellten Betreuer im Strafverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittelrücknahme: Der Beschuldigte hat das Sagen…..

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Betreuer im Strafverfahren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung zur Rücknahme eines eingelegten Rechtsmittels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsmittelerklärung des gesetzlichen Vertreters für den Beschuldigten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Rechtsmittelrücknahme bleibt auch bei einem betreuten Beschuldigten dessen persönliches Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 218
  • NJW 2016, 2675
  • NStZ 2017, 724
  • StV 2017, 567
  • FamRZ 2016, 1682
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94

    Verlust des Rechtsmittels - Rücknahme - Verteidiger

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger nach § 297 StPO aus eigenem Recht und in eigenem Namen tätig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1972 - 3 StR 282/71, GA 1973, 46, 47), handelt es sich bei dem eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232; vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210; vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; Jesse aaO § 302 Rn. 87; Rieß in Strafverteidigung in der Praxis, 4. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 05.09.1968 - 2 Ss 915/68
    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Auch die Zustimmung nach § 303 Satz 1 StPO obliegt dem Beschuldigten persönlich (vgl. OLG Koblenz, NJW 1951, 933, 934; OLG Hamm, JZ 1969, 269), nicht dem gesetzlichen Vertreter (vgl. Jesse aaO § 303 Rn. 7).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 563/04

    Wirksame Rücknahmeerklärung eines Jugendlichen ohne Zustimmung des gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Von dieser kann er eigenständig ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters Gebrauch machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10; BayObLGSt 1964, 85, 87).
  • BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10

    Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger nach § 297 StPO aus eigenem Recht und in eigenem Namen tätig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1972 - 3 StR 282/71, GA 1973, 46, 47), handelt es sich bei dem eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232; vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210; vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; Jesse aaO § 302 Rn. 87; Rieß in Strafverteidigung in der Praxis, 4. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • BGH, 30.03.1957 - 2 StR 583/56
    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der gesetzliche Vertreter besser im Stande ist, eine den wahren Interessen des unter Vertretungsmacht stehenden Beschuldigten gerecht werdende Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1957 - 2 StR 583/56, BGHSt 10, 174, 176; Jesse aaO § 298 Rn. 1; Frisch aaO § 298 Rn. 1; Radtke aaO § 298 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 62/96
    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Die Vorschrift des § 297 StPO begründet die gesetzliche Vermutung, wonach die Rechtsmitteleinlegung im Auftrag und mit Willen des Beschuldigten erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 52, 53; RGSt 66, 209, 211; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 297 Rn. 1; Jesse aaO § 297 Rn. 1; Meyer-Goßner aaO § 297 Rn. 2; Frisch aaO § 297 Rn. 2).
  • BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13

    Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16
    Er ist daher weder befugt, ein vom Beschuldigten selbst eingelegtes Rechtsmittel zurückzunehmen, noch kann er die nach § 302 Abs. 2 StPO erforderliche Ermächtigung für eine Rücknahme durch den Verteidiger des Beschuldigten erteilen (a.A. - nicht tragend - offenbar BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13, StraFo 2013, 469).
  • RG, 14.04.1932 - III 941/31

    1. Bei der Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen

  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    Jedoch kann ein Verteidiger gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 4 StR 149/16, BGHSt 61, 218 Rn. 7; konkret für einen Verteidigerantrag nach § 144 Abs. 1 StGB auch KG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 Ws 4/22-161 AR 265/21, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19

    Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme

    Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger nach § 297 StPO aus eigenem Recht und in eigenem Namen tätig werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1972 - 3 StR 282/71, GA 1973, 46, 47), handelt es sich bei dem von ihm eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 149/16, BGHSt 61, 218, 220; vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232; vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210; vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8).
  • BGH, 13.04.2021 - StB 12/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung anwaltlicher Vertretung in einem

    Die "Beschwerde" ist als sofortige Beschwerde der Angeklagten nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO auszulegen und als solche zulässig (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, NJW 2020, 3736 Rn. 7 ff.; zum Rechtsmittelführer BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 4 StR 149/16, BGHSt 61, 218 Rn. 7 mwN).
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