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   BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88   

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https://dejure.org/1988,8750
BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,8750)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 4 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,8750)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88 (https://dejure.org/1988,8750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ein den Milderungsgründen entgegenstehendes "brutales, von absolutem Vernichtungswillen des Angeklagten geprägtes Tatgeschehen" - Doppelte Verwertung des Tatbestandvorsatzes hinsichtlich des Tötungsvoratzes - Verminderte Steuerungsfähigkeit wegen tiefgreifender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Es ist vielmehr zu prüfen und bei der Strafzumessung zu beachten, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125).

    Zwar ist es nicht unzulässig, die Handlungsintensität auch in solchen Fällen zu berücksichtigen; der Tatrichter muß sich der besonderen Situation aber bewußt sein und ihr - in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise - Rechnung tragen (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2 bis 5; BGH, Urt. v. 29. März 1988 - 1 StR 70/88).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Es ist vielmehr zu prüfen und bei der Strafzumessung zu beachten, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Nach diesen Formulierungen läßt sich nicht ausschließen, daß die Strafkammer mit der Hervorhebung des "absoluten Vernichtungswillens" des Angeklagten, der nach den Feststellungen mit direktem Vorsatz gehandelt hat (UA 31), strafschärfend auf das Tatbestandsmerkmal des Tötungsvorsatzes abgestellt und dieses damit unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB doppelt verwertet hat (vgl. BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 1).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Es ist vielmehr zu prüfen und bei der Strafzumessung zu beachten, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125).
  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Zwar ist es nicht unzulässig, die Handlungsintensität auch in solchen Fällen zu berücksichtigen; der Tatrichter muß sich der besonderen Situation aber bewußt sein und ihr - in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise - Rechnung tragen (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2 bis 5; BGH, Urt. v. 29. März 1988 - 1 StR 70/88).
  • BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages -

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Es ist vielmehr zu prüfen und bei der Strafzumessung zu beachten, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Zwar ist es nicht unzulässig, die Handlungsintensität auch in solchen Fällen zu berücksichtigen; der Tatrichter muß sich der besonderen Situation aber bewußt sein und ihr - in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise - Rechnung tragen (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2 bis 5; BGH, Urt. v. 29. März 1988 - 1 StR 70/88).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88
    Es ist vielmehr zu prüfen und bei der Strafzumessung zu beachten, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125).
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