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   BGH, 29.04.2021 - 4 StR 165/20   

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https://dejure.org/2021,14334
BGH, 29.04.2021 - 4 StR 165/20 (https://dejure.org/2021,14334)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2021 - 4 StR 165/20 (https://dejure.org/2021,14334)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2021 - 4 StR 165/20 (https://dejure.org/2021,14334)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (verbotene Einzelrennen; Begriff der groben Verkehrswidrigkeit: Massivität des Geschwindigkeitsverstoßes; überschießende Innentendenz; Tatbestandsmäßigkeit von Polizeifluchtfällen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315d Abs 1 Nr 3 StGB

  • verkehrslexikon.de

    Zum absichtlichen Erreichen der Höchstgeschwindigkeit bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen in sogenannten Polizeifluchtfällen

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB, § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315d Abs. 4 StGB, § 265 StPO, § 69a StGB, § 69 Abs. 1 StGB, § 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen; Einordnung eines Sich-Fortbewegens mit nicht angepasster Geschwindigkeit als grob verkehrswidrig und rücksichtslos

  • rewis.io

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absichtsmerkmal in sogenannten Polizeifluchtfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen; Einordnung eines Sich-Fortbewegens mit nicht angepasster Geschwindigkeit als grob verkehrswidrig und rücksichtslos

  • rechtsportal.de

    Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen; Einordnung eines Sich-Fortbewegens mit nicht angepasster Geschwindigkeit als grob verkehrswidrig und rücksichtslos

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der "Polizeiflucht"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Allein-/Kraftfahrzeugrennen - "Polizeiflucht”

  • beck-blog (Kurzinformation)

    417 km/h auf der Bundesautobahn: Strafbar nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen "Alleinrennens"

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen bei Flucht vor der Polizei?

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen bei Flucht vor der Polizei?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 615
  • NStZ 2022, 47
  • StV 2021, 500
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20

    Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 165/20
    Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20 Rn. 16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vom 13. April 2021 ? 4 StR 109/20 Rn. 5).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass aus einer Fluchtmotivation nicht ohne Weiteres auf die Absicht geschlossen werden kann, die gefahrene Geschwindigkeit bis zur Grenze der situativ möglichen Höchstgeschwindigkeit zu steigern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20 Rn. 17).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 165/20
    Denn die Feststellung des Landgerichts, dass das Fahren des Angeklagten mit unangepasster Geschwindigkeit in der G. straße von der Absicht getragen war, die nach seiner Vorstellung höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, stützt sich auf eine Beweiswürdigung, die unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 ? 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (objektive und subjektive Anforderungen an ein sog.

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 165/20
    Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20 Rn. 16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vom 13. April 2021 ? 4 StR 109/20 Rn. 5).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Im Rahmen seiner Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt der Bundesgerichtshof auch Maßstäbe zur Bestimmung des Absichtserfordernisses auf (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 4 StR 225/20 -, NJW 2021, S. 1173 ), die er in darauffolgenden Entscheidungen ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 142/20 -, DAR 2021, S. 395; Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 109/20 -, NStZ 2021, S. 189; Beschluss vom 29. April 2021 - 4 StR 165/20 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2021 - 4 StR 79/20 -, juris).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Wie die verschiedenen in den Gesetzesmaterialien aufgeführten Parameter zur Bestimmung der höchstmöglichen Geschwindigkeit erkennen lassen (vgl. BT-Drucks. 18/12964, S. 5 f.), muss die nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbarkeitsbegründende Absicht darauf gerichtet sein, die nach den Vorstellungen des Täters unter den konkreten situativen Gegebenheiten ? wie Motorisierung, Verkehrslage, Streckenverlauf, Witterungs- und Sichtverhältnisse etc. ? maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20 Rn. 15; vom 24. März 2021 ? 4 StR 142/20 Rn. 18; vom 29. April 2021 ? 4 StR 165/20 Rn. 8; vgl. auch OLG Köln, NStZ-RR 2020, 224, 226; KG, DAR 2020, 149, 151; OLG Stuttgart, NJW 2019, 2787; Zieschang, NZV 2020, 489, 491 f.; Zopfs, DAR 2020, 9, 11; Jansen, NZV 2019, 285, 286).

    Für das Absichtsmerkmal des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB reicht es aus, dass der Täter die höchstmögliche Geschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 ? 4 StR 225/20 Rn. 16; vom 24. März 2021 ? 4 StR 142/20 Rn. 19; vom 29. April 2021 ? 4 StR 165/20, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2019, 2787, 2788; König in LK-StGB, 13. Aufl., § 315d Rn. 29; Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315d Rn. 15; Zieschang, NZV 2020, 489, 493; Zopfs, DAR 2020, 9, 11; Jansen, NZV 2019, 285, 287 f.).

  • OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 OLG 2 Ss 27/22

    Anforderungen an subjektiven Tatbestand bei Strafbarkeit eines illegalen

    Dabei ist zu beachten, dass aus einer Fluchtmotivation nicht ohne Weiteres auf die Absicht geschlossen werden kann, die gefahrene Geschwindigkeit bis zur Grenze der situativ möglichen Geschwindigkeit zu steigern (BGH, Beschlüsse vom 17.02.2021 - 4 StR 225/20, BGHSt 66, 27 Rn. 16 f.; vom 24.03.2021 - 4 StR 142/20, juris Rn. 18 f.; vom 29.04.2021 - 4 StR 165/20, NStZ 2021, 615 Rn. 8 f.).
  • BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche

    Auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe lässt sich nicht zweifelsfrei entnehmen, dass der Angeklagte das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Ziel anstrebte, um sich dem Zugriff der Polizeibeamten zu entziehen; dass der Angeklagte - wie von ihm eingeräumt - sein Fahrzeug während seiner Flucht bewusst mehrmals maximal beschleunigte, genügt allein nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, BGHSt 66, 27 Rn. 15 ff. und vom 29. April 2021 - 4 StR 165/20, BGHR StGB § 315d Abs. 1 Nr. 3 Absicht höchstmöglicher Geschwindigkeit 3 Rn. 9).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 277/21

    Beschränkung der Verfolgung; verbotene Kraftfahrzeugrennen (Beweiswürdigung);

    Das Landgericht hat lediglich ein objektiv tatbestandsmäßiges Fahrverhalten des Angeklagten beweiswürdigend belegt, nicht jedoch, dass es dem Angeklagten bei seinem Handeln darauf ankam, als notwendiges Zwischenziel für eine erfolgreiche Flucht vor der Polizei die nach den situativen Gegebenheiten höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Beschluss vom 29. April 2021 - 4 StR 165/20).
  • LG Verden, 09.09.2021 - 4 Qs 88/21

    Verbotenes KFZ-Rennen: Fahrzeugbeschlagnahme Einziehungsicherung

    Es reicht vielmehr aus, dass der Täter das Erreichen der situativen Grenzgeschwindigkeit als aus seiner Sicht notwendiges Zwischenziel anstrebt, um ein weiteres Handlungsziel zu erreichen (vgl. BGH Beschl. v. 29.4.2021 - 4 StR 165/20, BeckRS 2021, 11911 Rn. 8).
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