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   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93   

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https://dejure.org/1993,3821
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93 (https://dejure.org/1993,3821)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 166/93 (https://dejure.org/1993,3821)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93 (https://dejure.org/1993,3821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von Ausführungen und zusätzlichen Erläuterungen zu erhobenen Rügen der Revision nach Ablauf der Begründungsfrist für die gerichtliche Entscheidung über jene - Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs - Zugang des Antrags auf Nachholung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 33a, 345 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 552
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 52/87

    Antrag eines Verurteilten auf Nachholung von rechtlichem Gehör

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93
    Der Beschwerdeführer kann aber nur dann beanspruchen, daß seine weiteren Ausführungen von dem Revisionsgericht bei der Beschlußfassung mitberücksichtigt werden, wenn diese dem Revisionsgericht vor dessen Entscheidung zugehen (BGHR StPO § 33 a Revision 1).
  • BGH, 24.11.1992 - 4 StR 460/92
    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93
    Sie wäre auch nach dem - durch den gemäß § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluß - rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zulässig (BGHR StPO § 33 a Anhörung 1 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 326/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörungsrüge

    Jedoch steht die Berücksichtigung nachträglichen Vorbringens unter dem verschuldensunabhängigen Vorbehalt, dass dieses vor der Entscheidung eingeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93; NStZ 1993, 552; vom 27. Juni 2012 - 1 StR 131/12, NStZ-RR 2012, 319, 320; vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11, jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch

    Der Senat konnte bei seiner Entscheidung jedoch nur berücksichtigen, was ihm vorlag (vgl. BGH NStZ 1993, 552).
  • OLG Bremen, 26.10.2017 - 1 Ws 120/17

    Strafprozessrecht; rechtliches Gehör; Gehörsrüge; Mitteilung über die Besetzung

    Sind die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein zulässiger Antrag auf nachträgliche Anhörung als Nachholungsverfahren gemäß § 33a StPO als unbegründet zurückzuweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 Ws 75/16, juris Rn. 14, StV 2017, 657 (Ls.); siehe auch BGH, Beschluss vom 24.06.1993 - 4 StR 166/93, juris Rn. 2, NStZ 1993, 552).
  • BGH, 18.06.2008 - 1 StR 120/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (unterbliebene Kenntnisnahme eines Schriftsatzes)

    Der Senat braucht der Frage, ob die Voraussetzungen für die Nachholung rechtlichen Gehörs wegen dessen vorangegangener Verletzung (§§ 356a, 33a StPO) im Übrigen vorliegen (vgl. zu einer nicht identischen, aber ähnlichen Fallgestaltung vor Einführung von § 356a StPO BGH NStZ 1993, 552), hier nicht im Einzelnen nachzugehen.
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens käme im Übrigen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch unter dem Gesichtspunkt eines hier von dem Verurteilten geltend gemachten Verteidigerverschuldens nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 und vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552).
  • BGH, 16.08.2017 - 1 StR 18/17

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Der Senat konnte bei seiner Entscheidung nur berücksichtigen, was ihm vorlag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552 und vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08).
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