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   BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96   

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BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96 (https://dejure.org/1996,1196)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1996 - 4 StR 172/96 (https://dejure.org/1996,1196)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96 (https://dejure.org/1996,1196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3019
  • MDR 1996, 1281
  • NStZ 1999, 43 (Ls.)
  • NJ 1997, 55
  • StV 1996, 528
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 04.10.1928 - III 596/28

    Wird die viertägige Frist des § 329 StPO. dadurch gewahrt, daß in dem neuen

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Zweck und Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (BGH NJW 1952, 1149; vgl. auch RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; 69, 18, 23; OLG Düsseldorf StV 1994, 362).

    etwa durch Vernehmung des Angeklagten, durch Beweisaufnahme oder sonst durch Erörterung des Prozeßstoffs - zur Sache verhandelt worden ist (vgl. nur RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 229 Rdn. 11 m.w.N.).

    So ist etwa allein die Entpflichtung eines nicht erschienenen Pflichtverteidigers und die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (BGH StV 1982, 4, 5 mit Anm. Peters), die Erörterung, ob und wann die sachliche Verhandlung fortgeführt werden kann (RGSt 62, 263, 264; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 m.w.N.), das bloße Bestimmen eines neuen Termins (RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149) oder die Verhandlung über das Nichterscheinen eines Zeugen mit weiterer Unterbrechung der Hauptverhandlung (OLG Celle StV 1992, 101 - anders bei 1 1/2-stundiger Erörterung mit Verzicht auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen: BGH, Urteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 105/56) nicht als Verhandeln zur Sache anzusehen.

  • BGH, 04.05.1976 - 1 StR 824/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Mit der Vorschrift soll gewährleistet sein, daß das Urteil aus dem "Inbegriff der Verhandlung" gewonnen werden kann (Eb. Schmidt JR 1970, 309, 310) und die Richter nicht veranlaßt sind, beim Urteilsspruch das Ergebnis den Akten zu entnehmen und damit den Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung zu verletzen (BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75; vgl. auch BGHSt 33, 217, 218).

    So ist etwa allein die Entpflichtung eines nicht erschienenen Pflichtverteidigers und die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (BGH StV 1982, 4, 5 mit Anm. Peters), die Erörterung, ob und wann die sachliche Verhandlung fortgeführt werden kann (RGSt 62, 263, 264; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 m.w.N.), das bloße Bestimmen eines neuen Termins (RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149) oder die Verhandlung über das Nichterscheinen eines Zeugen mit weiterer Unterbrechung der Hauptverhandlung (OLG Celle StV 1992, 101 - anders bei 1 1/2-stundiger Erörterung mit Verzicht auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen: BGH, Urteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 105/56) nicht als Verhandeln zur Sache anzusehen.

  • OLG Celle, 22.07.1991 - 3 Ss 89/91
    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    So ist etwa allein die Entpflichtung eines nicht erschienenen Pflichtverteidigers und die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (BGH StV 1982, 4, 5 mit Anm. Peters), die Erörterung, ob und wann die sachliche Verhandlung fortgeführt werden kann (RGSt 62, 263, 264; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 m.w.N.), das bloße Bestimmen eines neuen Termins (RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149) oder die Verhandlung über das Nichterscheinen eines Zeugen mit weiterer Unterbrechung der Hauptverhandlung (OLG Celle StV 1992, 101 - anders bei 1 1/2-stundiger Erörterung mit Verzicht auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen: BGH, Urteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 105/56) nicht als Verhandeln zur Sache anzusehen.
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Dagegen sind die Mitteilung des Vorsitzenden, daß benannte Zeugen geladen worden seien, Beweisanträgen somit stattgegeben wurde (BGH bei Kusch NStZ 1995, 19), die Vernehmung von Sachverständigen zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 1 m.w.N.), die Verhandlung über nur Mitangeklagte betreffende Vorwürfe (BGH bei Dallinger MDR 1975, 23) und auch die Verlesung einer Urkunde (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78) von der Rechtsprechung jeweils als Sachverhandlung anerkannt worden.
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Mit der Vorschrift soll gewährleistet sein, daß das Urteil aus dem "Inbegriff der Verhandlung" gewonnen werden kann (Eb. Schmidt JR 1970, 309, 310) und die Richter nicht veranlaßt sind, beim Urteilsspruch das Ergebnis den Akten zu entnehmen und damit den Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung zu verletzen (BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75; vgl. auch BGHSt 33, 217, 218).
  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Das Beruhen des Urteils auf dem aufgezeigten Verfahrensverstoß kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (BGHSt 23, 224, 225).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Das Verfahren muß in diesem Termin sachlich gefördert worden sein (BGH NJW 1952, 1149 und Urteil vom 1. Dezember 1970 - 1 StR 34/70).
  • BGH, 15.05.1956 - 5 StR 105/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    So ist etwa allein die Entpflichtung eines nicht erschienenen Pflichtverteidigers und die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (BGH StV 1982, 4, 5 mit Anm. Peters), die Erörterung, ob und wann die sachliche Verhandlung fortgeführt werden kann (RGSt 62, 263, 264; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 m.w.N.), das bloße Bestimmen eines neuen Termins (RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149) oder die Verhandlung über das Nichterscheinen eines Zeugen mit weiterer Unterbrechung der Hauptverhandlung (OLG Celle StV 1992, 101 - anders bei 1 1/2-stundiger Erörterung mit Verzicht auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen: BGH, Urteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 105/56) nicht als Verhandeln zur Sache anzusehen.
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Dagegen sind die Mitteilung des Vorsitzenden, daß benannte Zeugen geladen worden seien, Beweisanträgen somit stattgegeben wurde (BGH bei Kusch NStZ 1995, 19), die Vernehmung von Sachverständigen zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 1 m.w.N.), die Verhandlung über nur Mitangeklagte betreffende Vorwürfe (BGH bei Dallinger MDR 1975, 23) und auch die Verlesung einer Urkunde (BGH, Urteil vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78) von der Rechtsprechung jeweils als Sachverhandlung anerkannt worden.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1994 - 5 Ss 13/94
    Auszug aus BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
    Zweck und Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (BGH NJW 1952, 1149; vgl. auch RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; 69, 18, 23; OLG Düsseldorf StV 1994, 362).
  • RG, 29.11.1934 - 2 D 1232/33

    1. Enthält eine Anordnung, jeder Angeklagte, der bei der Fortsetzung einer

  • RG, 27.02.1923 - I 112/23

    Wann beruht das Urteil nicht auf einer Verletzung des § 228 StPO. durch längere

  • RG, 30.09.1919 - IV 282/19

    1. Kann in dem Termine zur Urteilsverkündung, der auf einen späteren als den

  • BGH, 05.05.2021 - 4 StR 19/20

    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal

    In den betreffenden Fortsetzungsterminen ist durch Beweisaufnahme (28. Juni und 29. Juli 2019) bzw. durch die Entscheidung über einen gestellten Beweisantrag (18. Juli 2019) jeweils zur Sache verhandelt, mithin das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11; vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung gilt eine Hauptverhandlung als fortgesetzt, wenn zur Sache verhandelt und das Verfahren gefördert wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 2; Urteil vom 30. April 1952 - 5 StR 275/52, NJW 1952, 1149).

    Dies gilt auch dann, wenn dabei Prozesshandlungen vorgenommen werden, die grundsätzlich zur Unterbrechung der Fristen des § 229 StPO geeignet sind (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 401/11, NStZ 2012, 343, 344; Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019, 3020).

  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Ein Fortsetzungstermin ist nur dann geeignet, die Unterbrechungsfristen des § 229 Abs. 1 oder 2 StPO zu wahren, wenn in ihm zur Sache verhandelt (BGH NJW 1952, 1149; 1996, 3019, 3020; NStZ 1999, 521), also das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird (BGH NJW 2006, 3077 m. w. N.).

    Derartige Schiebetermine liegen darüber hinaus auch dann vor, wenn einheitliche Verfahrensvorgänge, insbesondere Beweisaufnahmen, willkürlich in mehrerer kurze Verfahrensabschnitte zerstückelt und diese auf mehrere Verhandlungstage verteilt werden, nur um hierdurch die zulässigen Unterbrechungsfristen einzuhalten (BGH NJW 1996, 3019, 3020; 2006, 3077; NStZ-RR 1998, 335).

    Wo dabei zur Wahrung der dem § 229 StPO zu Grunde liegenden Konzentrationsmaxime (zum Zweck der Vorschrift s. BGH NJW 1996, 3019 f.; 2006, 3077, 3078 jew. m. w. N.) die Grenze zu ziehen ist, bedarf vorliegend keiner allgemeinen Erörterung.

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auf sog. "Schiebetermine" (vgl. dazu BGH NJW 1996, 3019 m. Anm. Wölfl NStZ 1999, 43; BGH NStZ-RR 1998, 335; StV 1998, 359; JR 2007, 38 m. Anm. Gössel) hat sich die Kammer zu Recht nicht eingelassen.
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Eine so genannte Scheinverhandlung, die zur Unterbrechung der Frist des § 229 Abs. 1 StPO nicht ausreicht, ist von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang nur ausnahmsweise angenommen worden, dies etwa in Fällen, in denen die Verlesung eines kurzen Briefes oder eines Registerauszugs ohne nachvollziehbaren Grund und somit ersichtlich zur Umgehung des § 229 Abs. 1 StPO auf mehrere Termine aufgeteilt worden war (BGH NJW 1996, 3019 f.; BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 412/97 = StV 1998, 359).

    Dies verletzt indes für sich noch nicht die in § 229 StPO verankerte Konzentrationsmaxime, die gewährleisten soll, dass der Richter das Urteil aus dem Inbegriff der Verhandlung gewinnen kann und nicht veranlasst wird, beim Urteilsspruch die Ergebnisse der Verhandlung aus den Akten oder anderen Aufzeichnungen zu entnehmen (Eb. Schmidt JR 1970, 309, 310; BGH NJW 1996, 3019).

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 106/13

    Konzentrationsmaxime (unzulässige wiederholte Unterbrechung für dreißig Tage;

    Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (vgl. bereits RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; BGHSt 33, 217, 218; BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019; Urteil vom 3. August 2006 - 3 StR 199/06, NJW 2006, 3077; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115).

    Sie soll gewährleisten, dass der Urteilsspruch aus dem "Inbegriff der Verhandlung" gewonnen werden kann und nicht dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung zuwider den Akten entnommen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019 mwN).

    Das Beruhen des Urteils im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO auf einem Verstoß gegen § 229 StPO kann regelmäßig - wie auch hier - nicht ausgeschlossen werden (BGHSt 23, 224, 225; NJW 1952, 1149 f.; BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115; Becker in LR StPO 26. Aufl. § 229 Rn. 42).

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge

    Nicht anders beurteilt der Senat den Fall, daß die Hemmung einer als erforderlich angesehenen Sachverhaltsaufklärung festzustellen und über die Reaktion hierauf zu verhandeln ist; auch die Verhandlung über das Ausbleiben eines geladenen Zeugen ist mithin als Sachverhandlung anzusehen (anders - nicht tragend BGHR StPO § 229 Abs. 1 - Sachverhandlung 2 m.w.N.).

    Mangels Entscheidungserheblichkeit dieses von Entscheidungen des 4. Strafsenats (BGHR StPO § 229 Abs. 1 - Sachverhandlung 2; BGH StV 1998, 359; 1999, 635) möglicherweise divergierenden Standpunktes für den vorliegenden Fall kommt eine entsprechende Anfrage nach § 132 GVG jedoch nicht in Betracht.

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 61/11

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Schiebetermin, Kurztermin; Förderung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1952, 1149; 1996, 3019, 3020; 2006, 3077; NStZ 2000, 212, 214; 2008, 115; BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 1, 3-6; vgl. auch Becker in LR StPO 26. Aufl. § 229 Rdnr. 10, Gmel in KK StPO 6. Aufl. § 229 Rdnr. 6 und Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 229 Rdnr. 11, jeweils m.w.N.) ist ein Fortsetzungstermin nur dann geeignet, die Unterbrechungsfristen des § 229 Abs. 1 oder 2 StPO zu wahren, wenn in ihm zur Sache verhandelt, mithin das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird.

    Das Beruhen des Urteils auf dem aufgezeigten Verfahrensverstoß im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO kann regelmäßig - so auch hier - nicht ausgeschlossen werden (BGHSt 23, 224, 225; NJW 1952, 1149 f.; 1996, 3019, 3020; NStZ 2008, 115; Becker a.a.O. Rdnr. 42 und Gmel a.a.O. Rdnr. 15, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 65/20

    Berechnung der Frist bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 229 StPO kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (st. Rspr, vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68, BGHSt 23, 224, 225; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019, 3020; Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 106/13, StV 2014, 2, 3; vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Die Strafkammer hat innerhalb der Unterbrechungsfrist des § 229 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 StPO die Verhandlung fortgesetzt, indem sie das rechtskräftige Urteil vom 18. August 1995 gegen B. u. a. (Landgericht K. ) zum Zwecke der Beweisaufnahme gemäß § 249 StPO verlesen hat (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 2, Tolksdorf in KK 4. Aufl. § 229 Rdn. 6, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 229 Rdn. 11).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 10/99

    Mißbräuchlicher Formaltermin; Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 401/11

    Rücktritt vom Versuch (beendeter; unbeendeter; Rücktrittshorizont;

  • OLG Koblenz, 03.04.1997 - 1 Ss 28/97
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2021 - 1 Rv 36 Ss 217/21

    Unterbrechung der Hauptverhandlung für zweiundzwanzig Tage; Auslegung des § 229

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 675/97

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

  • OLG Hamm, 29.04.2003 - 4 Ss 106/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Sachverhandlung; Verhandeln zur Sache

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97

    Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich -

  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 412/97

    Anforderungen an die Unterbrechung der Hauptverhandlung

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