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   BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22   

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https://dejure.org/2022,30657
BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22 (https://dejure.org/2022,30657)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - 4 StR 174/22 (https://dejure.org/2022,30657)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 174/22 (https://dejure.org/2022,30657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafzumessung (Strafzumessungsgesichtspunkte: unklare Gründe, gefühlsmäßig bestimmte Gründe, moralisierende Gründe, Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, generalpräventive Erwägungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Erfolg einer Revision bei mangelnder Auswirkung von rechtsfehlerhaften Erwägungen bei Bemessung der Strafe

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "Aggressiv in den Konflikt gezogen” - Hat die Generalprävention eine Rolle gespielt?

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 368
  • StV 2023, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 173/17

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zu moralisierenden

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Vielmehr liegt die Annahme nahe, dass sich das Landgericht an dieser Stelle auf unklare, weil gefühlsmäßig bestimmte oder moralisierende Gründe gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 StR 217/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 StR 232/20; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17).
  • BGH, 22.10.2020 - 2 StR 232/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Unterbleiben von

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Vielmehr liegt die Annahme nahe, dass sich das Landgericht an dieser Stelle auf unklare, weil gefühlsmäßig bestimmte oder moralisierende Gründe gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 StR 217/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 StR 232/20; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Die weitere strafschärfend berücksichtigte Wertung der Strafkammer, die Tat gefährde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, lässt besorgen, dass sich das Landgericht rechtsfehlerhaft von generalpräventiven Erwägungen zur Verteidigung der Rechtsordnung leiten ließ und ihm damit der erforderliche Bezug zur konkreten Tat aus dem Blick geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18 Rn. 12; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - 1 StR 372/89 Rn. 15, BGHSt 36, 255-259, BGHR StGB § 46 I Generalprävention 4).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Die Annahme, die Tat gefährde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, ist im Übrigen auch nicht - etwa durch die Feststellung einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme solcher oder dem Tatbild nach ähnlicher Taten - hinreichend belegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Februar 1993 - 2 StR 31/93, BGHR StGB § 46 I Generalprävention 7 mwN; Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05).
  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Die Annahme, die Tat gefährde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, ist im Übrigen auch nicht - etwa durch die Feststellung einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme solcher oder dem Tatbild nach ähnlicher Taten - hinreichend belegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Februar 1993 - 2 StR 31/93, BGHR StGB § 46 I Generalprävention 7 mwN; Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05).
  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21

    Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Vielmehr liegt die Annahme nahe, dass sich das Landgericht an dieser Stelle auf unklare, weil gefühlsmäßig bestimmte oder moralisierende Gründe gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 StR 217/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 StR 232/20; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18

    Strafzumessung (Revisibilität; Voraussetzungen generalpräventiver Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22
    Die weitere strafschärfend berücksichtigte Wertung der Strafkammer, die Tat gefährde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, lässt besorgen, dass sich das Landgericht rechtsfehlerhaft von generalpräventiven Erwägungen zur Verteidigung der Rechtsordnung leiten ließ und ihm damit der erforderliche Bezug zur konkreten Tat aus dem Blick geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18 Rn. 12; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - 1 StR 372/89 Rn. 15, BGHSt 36, 255-259, BGHR StGB § 46 I Generalprävention 4).
  • BGH, 20.02.2024 - 6 StR 3/24

    Entfallen des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bei Verurteilung wegen Ausfuhr

    Bedenklich ist auch die strafschärfende Berücksichtigung "generalpräventiver Gesichtspunkte", weil das Urteil zu einer etwaigen Zunahme der hier in Rede stehenden oder ähnlicher Straftaten keine Ausführungen enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13; vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 174/22; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 843 f.), sowie bezüglich der ersten vier Taten der tatsächlich nicht gegebenen Vorbestraftheit.
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 132/23

    Handeln mit dem erforderlichen bedingten Gefährdungsvorsatz i.R.e. Verurteilung

    Soweit die Strafkammer eine Freiheitsstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens auch aus generalpräventiven Gründen für erforderlich gehalten hat, weist der Senat schließlich auf die Anforderungen hin, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 174/22; Urteil vom 25. Februar 2021 - 3 StR 204/20 Rn. 37 ff. [insoweit in NStZ 2021, 626 nicht abgedruckt]).
  • BayObLG, 22.11.2023 - 202 StRR 86/23

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung und Strafzumessungsfehler bei

    Eine vermehrte Delinquenz hat das Tatgericht in den Urteilsgründen durch Tatsachen, etwa unter Darstellung statistischen Materials, aus dem Rückschlüsse auf den gegenwärtigen und den früheren Zustand gewonnen werden können, zu belegen, weil anderenfalls das Revisionsgericht nicht in den Stand gesetzt ist zu prüfen, ob zu Recht von einer ein dringendes öffentliches Interesse an allgemeiner Abschreckung zum Schutz der Gemeinschaft gegebenen Zunahme ausgegangen worden ist (BGH, Beschluss vom 13.09.2023 - 4 StR 132/23 bei juris = BeckRS 2023, 29232; 13.10.2022 - 4 StR 174/22 = StV 2023, 316 = BeckRS 2022, 30191; 17.02.1993 - 2 StR 31/93 = BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 7 = BeckRS 1993, 31105896; BayObLG a.a.O.; OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 216/20 = Blutalkohol 57 [2020], 230 = ZfSch 2020, 525 = BeckRS 2020, 7543, jew. m.w.N.).
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