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   BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93   

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https://dejure.org/1993,1648
BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93 (https://dejure.org/1993,1648)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1993 - 4 StR 183/93 (https://dejure.org/1993,1648)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 (https://dejure.org/1993,1648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer alkoholbedingt erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) - Hinreichende Anknüpfungstatsachen für eine Blutalkoholberechnung - Schätzen einer Blutalkoholkonzentration bei Nichtvorliegen von genügenden Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StPO § 261

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 519
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).

    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage der Einsichtsfähigkeit des Täters, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegen (BGHSt 37, 231, 242; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 15).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).

    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage der Einsichtsfähigkeit des Täters, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegen (BGHSt 37, 231, 242; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 15).

  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Wenn dies im Einzelfall auch schwierig sein mag, entheben lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).

    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).

  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage der Einsichtsfähigkeit des Täters, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegen (BGHSt 37, 231, 242; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 15).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Sieht er Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18).
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Sieht er Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Sieht er Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Vorgehen des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage der Einsichtsfähigkeit des Täters, steht einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit aber nicht entgegen (BGHSt 37, 231, 242; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 15).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
    Der so ermittelte Blutalkoholwert hat bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, eine gewichtige Indizfunktion, weil bei einem Blutalkoholgehalt von 2 Promille an eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB zumindest in Betracht kommt (BGHSt 35, 308, 312; 36, 286, 288; 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 13, 23).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter wird darüber hinaus Gelegenheit haben, auf der Grundlage der Angaben des Angeklagten und der Zeugen eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers zur Tatzeit vorzunehmen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Da das Bezirksgericht dem Angeklagten eine alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) zugebilligt hat, liegt hier kein durchgreifender Rechtsfehler darin begründet, daß es den höchstmöglichen Blutalkoholgehalt bei Tatbegehung nicht genauer bestimmt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 21 BAK 22; BGH Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 -).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen - insoweit enthält das Urteil keine Ausführungen - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, aaO und vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration auf Grund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie die Bekundungen von Zeugen - wie hier der Zeugin H. - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, StV 1993, 519; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18).
  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 358/05

    Vergewaltigung; verminderte Schuldfähigkeit (Ausschluss einer Strafmilderung bei

    Auf dieser Grundlage ist eine Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen, die bei der Beurteilung des möglichen Wegfalls des Einsichts- oder Steuerungsvermögens zur Tatzeit in die erforderliche Gesamtwürdigung einzubeziehen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    So ist namentlich nicht ersichtlich, warum die den Feststellungen zugrunde gelegten Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum, die vom Sachverständigen als "durchaus nachvollziehbar" eingeordnet wurden, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration - gegebenenfalls aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - nicht ermöglicht hätten (vgl. BGH StV 1993, 519; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 206/09

    Diebstahl (Alleingewahrsam eines Angestellten am Inhalt eines Tresors des

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

  • BGH, 07.12.2017 - 4 StR 287/17

    Lückenhafte Beweiswürdigung

  • OLG Celle, 26.03.2013 - 32 Ss 39/13

    Grundsätze zum Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots für den Fall der

  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

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