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   BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13   

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https://dejure.org/2013,17192
BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13 (https://dejure.org/2013,17192)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2013 - 4 StR 186/13 (https://dejure.org/2013,17192)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 4 StR 186/13 (https://dejure.org/2013,17192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Raub oder räuberische Erpressung - das war hier die Frage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09

    Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Zu der Schuldspruchänderung bemerkt der Senat: Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 27. April 1993 - 4 StR 149/93, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 3).

    Dass die Aufsicht der Spielhalle zur Preisgabe des PIN-Codes genötigt wurde, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine andere rechtliche Bewertung, weil das erzwungene Verhalten der Genötigten zu keiner Gewahrsamsübertragung führte, sondern lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme eröffnete (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09 aaO; vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276; vgl. auch Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).

  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 640/83

    Überfall in Juwelierwohnung - §§ 249, 255 StGB, Raub, nicht räuberische

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Dass die Aufsicht der Spielhalle zur Preisgabe des PIN-Codes genötigt wurde, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine andere rechtliche Bewertung, weil das erzwungene Verhalten der Genötigten zu keiner Gewahrsamsübertragung führte, sondern lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme eröffnete (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09 aaO; vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276; vgl. auch Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 27.04.1993 - 4 StR 149/93

    Folgen der Annahme des Opfers, Widerstandes sei Zwecklos für die Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Zu der Schuldspruchänderung bemerkt der Senat: Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 27. April 1993 - 4 StR 149/93, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Zu der Schuldspruchänderung bemerkt der Senat: Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 27. April 1993 - 4 StR 149/93, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 366/05

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (Wegnahme und Weggabe:

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Dass die Aufsicht der Spielhalle zur Preisgabe des PIN-Codes genötigt wurde, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine andere rechtliche Bewertung, weil das erzwungene Verhalten der Genötigten zu keiner Gewahrsamsübertragung führte, sondern lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme eröffnete (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09 aaO; vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276; vgl. auch Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Die von der Strafkammer zutreffend bejahte Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 251/11

    Raub (Abgrenzung von der räuberischen Erpressung; äußeres Erscheinungsbild);

    Auszug aus BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13
    Dass die Aufsicht der Spielhalle zur Preisgabe des PIN-Codes genötigt wurde, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine andere rechtliche Bewertung, weil das erzwungene Verhalten der Genötigten zu keiner Gewahrsamsübertragung führte, sondern lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme eröffnete (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09 aaO; vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276; vgl. auch Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 474/20

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung

    Vielmehr wird dem Täter lediglich die Möglichkeit zum Gewahrsamsbruch und damit der eigentlichen vermögensschädigenden Handlung durch das Ansichnehmen des jeweiligen Gegenstandes eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80; vom 3. Juli 2013 - 4 StR 186/13, juris; vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    Bei der in diesen Fällen vorzunehmenden Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, für die das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens von ausschlaggebender Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252; Beschluss vom 3. Juli 2013 - 4 StR 186/13; MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 249 Rn. 7, § 253 Rn. 21), würde es vielfach von Zufälligkeiten der Tatausführung abhängen, ob für Verhaltensweisen, die sich im Unrechtsgehalt nicht unterscheiden, die Strafrahmen der §§ 249 ff. StGB zur Anwendung kommen oder die Strafe den weitaus milderen Strafrahmen etwa des § 240 Abs. 1 StGB oder des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Variante 10 BtMG zu entnehmen ist.
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Das mit Waffeneinsatz erzwungene Verhalten der Mitarbeiter hat nur zu einer Gewahrsamslockerung, nicht aber zu einer Gewahrsamsübertragung geführt (vgl. zur Entriegelung einer Kasse BGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 4 StR 186/13).
  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18

    Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen

    Hingegen kann - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - die tateinheitliche Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung nicht bestehen bleiben, weil das erzwungene Verhalten der Nebenklägerin, nämlich die Preisgabe des Aufbewahrungsortes des Tresorschlüssels, lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme von Bargeld und Wertgegenständen aus dem Tresor eröffnete (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2013 - 4 StR 186/13; vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
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